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Weitere Kritik an beschlossenen Solar-Ausschreibungen
Weitere Verbände haben sich kritisch zur Verordnung für die künftige Ausschreibung von Photovoltaik-Freiflächen geäußert, die in dieser Woche beschlossen wurde (wir berichteten). „Das Ziel des Bundeswirtschaftsministeriums, die Ausbauziele kostengünstiger zu erreichen, kann mit der Verordnung nicht erreicht werden“, stellt dazu etwa Dr. Axel Berg fest, Vorsitzender des Vorstands der deutschen Sektion von Eurosolar, einem europäischen Solarverband. „Ausschreibungen sind nicht erforderlich. Die Festlegung von Quoten ist Planwirtschaft, die wir ablehnen. Letztlich erhöhen die Risiken und der administrative Aufwand die Finanzierungskosten“, so Berg weiter. Nach seiner Einschätzung wäre es letztlich billiger, wie zuvor aurf die kontinuierliche Absenkung der Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu setzen. Zudem erschwere das Ausschreibungssystem eine breite Beteiligung von Bürgerschaft, Genossenschaften oder von kleineren Energieunternehmen (hier erfahren Sie mehr über die drohenden Auswirkungen des Einstiegs in ein Ausschreibungsmodell für Bürgerenergiegesellschaften).
"Die Verordnung ist insgesamt eine gute Grundlage, um mit Auktionen für Erneuerbare Energien erste Erfahrungen zu sammeln. Auf diese Weise soll die künftige Förderhöhe von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in einem wettbewerblichen Verfahren ermittelt werden. Damit wird ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Marktintegration vollzogen. Hauptziel dieser Maßnahme ist, die Kosteneffizienz bei der Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu steigern. Diesem Ziel kommen wir mit der beschlossenen Verordnung nun näher", erklärte dagegen Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Allerdings äußert auch der Branchenverband Kritik. Er weist darauf hin, dass seit 2010 durch die Förderfähigkeit von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Randstreifen von Autobahnen und Schienenbahnen beziehungsweise auf Konversionsflächen wie etwa ehemalige Flughäfen, Industrie- oder Militärgelande beschränkt ist. Mit der jetzigen Verordnung erfolgt jedoch nur eine geringfügige Ausweitung der Flächen, die für die Auktion zur Verfügung stehen. Diese komme aus Sicht des BDEW zudem im Jahr 2016 zu spät. Er schlägt eine Ausweitung der Flächenkulisse vor.
"Die Verordnung ist insgesamt eine gute Grundlage, um mit Auktionen für Erneuerbare Energien erste Erfahrungen zu sammeln. Auf diese Weise soll die künftige Förderhöhe von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in einem wettbewerblichen Verfahren ermittelt werden. Damit wird ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Marktintegration vollzogen. Hauptziel dieser Maßnahme ist, die Kosteneffizienz bei der Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu steigern. Diesem Ziel kommen wir mit der beschlossenen Verordnung nun näher", erklärte dagegen Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Allerdings äußert auch der Branchenverband Kritik. Er weist darauf hin, dass seit 2010 durch die Förderfähigkeit von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Randstreifen von Autobahnen und Schienenbahnen beziehungsweise auf Konversionsflächen wie etwa ehemalige Flughäfen, Industrie- oder Militärgelande beschränkt ist. Mit der jetzigen Verordnung erfolgt jedoch nur eine geringfügige Ausweitung der Flächen, die für die Auktion zur Verfügung stehen. Diese komme aus Sicht des BDEW zudem im Jahr 2016 zu spät. Er schlägt eine Ausweitung der Flächenkulisse vor.