Erneuerbare Energie

Bürokratie-Monster? - Solar-Ausschreibungen beschlossen

Deutschland nähert sich Abschaffung der staatlich garantierten Einspeisevergütung für Erneuerbare Energien weiter an:  Das Bundeskabinett hat heute die testweise Umstellung auf ein Ausschreibungsmodell für Freiflächensolarparks beschlossen: die Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV). Private oder gewerbliche Dachanlagen sind von der nahenden Neuregelung nicht betroffen. Während die Bundesregierung das Ausschreibungsmodell als „so offen, einfach, transparent und verständlich wie möglich“ preist, kritisiert die Photovoltaikbranche es als „Bürokratiemonster“.

Bereits im kommenden Monat startet die Bundesnetzagentur die erste Pilot-Ausschreibung für Freiflächensolarparks. Die ersten Gebote können bis zum 15. April 2015 abgegeben werden. Zwei weitere Ausschreibungen mit den Stichtagen 1. August 2015 und 1. Dezember sollen folgen. „Jeder kann sich beteiligen: etwa Stadtwerke, Projektentwickler oder private Personen“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung der Bundesregierung. Das Prinzip ist einfach: Die Bieter treten gegeneinander an und wer das günstigste Angebot macht bekommt den Zuschlag mehr zur Ausgestaltung des Entwurfs der FFAV lesen Sie  hier). 

Die FFAV sieht vor, das jährlich im Durchschnitt maximal neue Solarparks mit 400 Megawatt (MW) Kapazität  neu errichtet werden. Für 2015 sollen es noch maximal 500 MW sein. 2016 und 2017 sollen die Ausbaugrenzen jeweils um 100 MW gedrückt werden. Auch die Standorte für Solarparkvorhaben werden über die neue Verordnung strenger reglementiert. Beispielsweise dürfen auf Ackerflächen jährlich maximal 200 MW neu gebaut werden. Stuft die Bundesregierung diese Pilotausschreibungen als Erfolg ein, wird das Modell ab 2017 die bisherige EEG-Einspeisevergütung ablösen - schrittweise. Dann soll die FFAV auf die Windbranche übertragen werden.

„Werden die Fördersätze im Rahmen einer Ausschreibung ermittelt, so lässt sich sicherstellen, dass Anlagenbetreiber nur die Förderung erhalten, die sie für einen wirtschaftlichen Betrieb ihrer Anlage benötigen“, erklärt die Bundesregierung. Die staatlich garantierte feste Einspeisevergütung könne indes dazu führen, dass die Fördersätze über den tatsächlichen Kosten lägen, argumentieren die Politiker. Ziel sei es, in den nächsten zwei Jahren Erfahrungen zu sammeln, um dann die EEG-Einspeisevergütung in ihrer bisherigen Form abzuschaffen.

Branchenverband erneuert deutliche Kritik

Schon im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses  war die Kritik der Solarbranche am FFAV-Entwurf laut: „Ich halte von diesen Plänen nichts. Branchen- und Verbraucherverbände und sogar Teile der Energiewirtschaft haben sich ebenfalls klar dagegen ausgesprochen“, sagt Udo Möhrstedt, Vorstandsvorsitzender von IBC Solar, in  diesem ECOreporter.de-Interview. „Wir lehnen Ausschreibungen ab, denn sie eignen sich grundsätzlich nicht, um die erneuerbaren Energien kostengünstig und mit breiter Beteiligung ausbauen“, erklärt Marcel Keiffenheim, Ausschreibungs-Experte beim Bündnis Bürgerenergie (BBEn).

Nun erneuerte auch der Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW Solar) seine deutliche Kritik an der FFAV: „Obwohl Strom aus neuen Solarparks inzwischen preiswert geworden ist, soll deren weiterer Ausbau in Deutschland gedrosselt und gedeckelt werden“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.  „Das Auktionsvolumen ist viel zu klein. Trotz ihrer hohen Akzeptanz bei Anwohnern dürfen Solarparks nur auf sehr wenigen Flächen errichtet werden. Die besten Sonnenstandorte bleiben selbst dann oft tabu, wenn keine unmittelbare Konkurrenz mit anderen Nutzungsinteressen vorliegt. Dies verteuert Solarstrom unnötig“, fährt er fort. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung werde auch die Größe jedes einzelnen Solarparks auf maximal 10 MW gedeckelt bleiben. Mit dieser Regelung sei die Energiewende nicht zu schaffen, moniert der Verbandsfunktionär. Das Ausschreibungsverfahren sei kompliziert und die gesamte FFAV „ein von der Europäischen Union diktiertes „Bürokratie-Monster“, klagt der BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer.
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