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Verein „Freunde von Prokon“ plant Prokon 2.0
Im Vorfeld der Gläubigerversammlung des insolventen Windkraftprojektierers Prokon wird hart darum gerungen, wie es mit ihm weitergehen soll. Sie ist für den 22. Juli angesetzt. Nun hat die Anlegerinitiative „Freunde von Prokon“ (FvP) einen eigenen Plan angekündigt, der Notverkäufe aus der Insolvenzmasse verhindern und den Anleihegläubigern die Chance auf bis zu 60 Prozent als Insolvenzquote sichern erhalten soll. Bis zur Gläubigerversammlung soll dieser Plan zu einem Rahmenkonzept weiterentwickelt werden.
Dazu wirbt der Verein FvP darum, dass möglichst wenige Genussrechte-Gläubiger kurzfristig kündigen. „Wirtschaftlich und kaufmännisch ist das Kapitalanlagen-Harakiri“, heißt es in einer Mitteilung des Vereins. Darin vertritt der Verein den Standpunkt, dass bei einer Kündigung alle Genussrechtinhaber maximal 30 Prozent als Insolvenzquote zu erwarten hätten. Unter Rechtsexperten ist diese Sichtweise strittig. Das Problem: rechtlich ist derzeit noch nicht klar, ob die Ansprüche der Genussrechtgläubiger gegenüber denen von anderen Gläubigern nachrangig behandelt werden oder nicht (hier lesen Sie mehr zu der juristischen Diskussion darüber und was daraus für die Anleger folgt).
Die FvP planen die Gründung einer Energiegenossenschaft „Prokon 2.0“. Dazu werde der Verein bis zur Versammlung am 22. Juli ein Rahmenkonzept erstellen, teilen sie mit. „Aufbauend auf den Informationen des Insolvenzgutachtens von Anfang Mai 2014 konnten wir uns unter anderem mittels Zuarbeit von rund 7.000 Genussrechtsinhabern sowie externem Sachverstand ein ziemlich klares Bild von Prokon aufzeigen“, so der Verein. Mit Blick auf den „bestehenden Sachwert und der gesicherten Einspeisevergütung“ halte man es für möglich, dass die Anleger 60 Prozent oder mehr von ihrem eingesetzten Kapital zurückerhalten, wenn Prokon als Energiegenossenschaft „Prokon 2.0“ fortgeführt werde. Um diesen Plan umsetzen zu können, werben die FvP dafür, weitere Vertretervollmachten von Anlegern erteilt zu bekommen.
Über das Einsammeln von Vertretervollmachten versucht auch der Gründer und Ex-Geschäftsführer Carsten Rodbertus Einfluss auf Prokon zurückzugewinnen (ECOreporter.de berichtete). Die „Freunde von Prokon“ distanzieren sich in ihrer aktuellen Mitteilung von dem ehemaligen Geschäftsführer: „Zu Recht wurde Carsten Rodbertus von dem Insolvenzverwalter Dr. Penzlin von jeglichen Geschäftsführungsbefugnissen freigestellt“, schreibt der Verein.
Dazu wirbt der Verein FvP darum, dass möglichst wenige Genussrechte-Gläubiger kurzfristig kündigen. „Wirtschaftlich und kaufmännisch ist das Kapitalanlagen-Harakiri“, heißt es in einer Mitteilung des Vereins. Darin vertritt der Verein den Standpunkt, dass bei einer Kündigung alle Genussrechtinhaber maximal 30 Prozent als Insolvenzquote zu erwarten hätten. Unter Rechtsexperten ist diese Sichtweise strittig. Das Problem: rechtlich ist derzeit noch nicht klar, ob die Ansprüche der Genussrechtgläubiger gegenüber denen von anderen Gläubigern nachrangig behandelt werden oder nicht (hier lesen Sie mehr zu der juristischen Diskussion darüber und was daraus für die Anleger folgt).
Die FvP planen die Gründung einer Energiegenossenschaft „Prokon 2.0“. Dazu werde der Verein bis zur Versammlung am 22. Juli ein Rahmenkonzept erstellen, teilen sie mit. „Aufbauend auf den Informationen des Insolvenzgutachtens von Anfang Mai 2014 konnten wir uns unter anderem mittels Zuarbeit von rund 7.000 Genussrechtsinhabern sowie externem Sachverstand ein ziemlich klares Bild von Prokon aufzeigen“, so der Verein. Mit Blick auf den „bestehenden Sachwert und der gesicherten Einspeisevergütung“ halte man es für möglich, dass die Anleger 60 Prozent oder mehr von ihrem eingesetzten Kapital zurückerhalten, wenn Prokon als Energiegenossenschaft „Prokon 2.0“ fortgeführt werde. Um diesen Plan umsetzen zu können, werben die FvP dafür, weitere Vertretervollmachten von Anlegern erteilt zu bekommen.
Über das Einsammeln von Vertretervollmachten versucht auch der Gründer und Ex-Geschäftsführer Carsten Rodbertus Einfluss auf Prokon zurückzugewinnen (ECOreporter.de berichtete). Die „Freunde von Prokon“ distanzieren sich in ihrer aktuellen Mitteilung von dem ehemaligen Geschäftsführer: „Zu Recht wurde Carsten Rodbertus von dem Insolvenzverwalter Dr. Penzlin von jeglichen Geschäftsführungsbefugnissen freigestellt“, schreibt der Verein.