Anleihen / AIF, Wachhund

Insolvenz zum Monatsende? - Situation von Prokon ungewiss

Zwischen der Führung des wankenden Windkraft-Konzerns Prokon und Vertretern des Wirtschaftsministeriums von Schleswig-Holstein hat es offenbar ein Treffen gegeben, bei der sich die Politiker ein Bild von der wirtschaftlichen Schieflage von Prokon machen sollten. Das berichtet die 'Frankfurter Allgeneine Zeitung' (FAZ) unter Berufung auf Aussagen des Landeswirtschaftsministers Reinhard Meyer (SPD) aus einer Kabinettssitzung. Dieses Treffen habe jedoch „keine Klarheit“ über die Situation von Prokon gebracht, heißt es in dem Bericht.

Gegenüber anderen Medienvertretern hatte  Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) zuvor erklärt, es sei unwahrscheinlich, dass das Land dem Windanlagen-Finanzierer helfen könne. Die Finanzmarktstruktur von Prokon erschwere dies. Auch das zuständige Amtsgericht am Prokon-Hauptstandort Itzehoe, das am Zug wäre, wenn es tatsächlich zu der von Prokon selbst in Aussicht gestellten Insolvenz kommt, gibt laut dem FAZ-Bericht derzeit keine Auskünfte zum Status quo bei Prokon.

Prokon meldet Etappensieg im Rechtsstreit mit dem vzbv

Unterdessen verkündete Prokon über die Unternehmens-Homepage, dass der Antrag des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) auf eine Einstweilige Verfügung gerichtlich in erster Instanz abgewiesen wurde. Der vzbv ist der Ansicht, Prokon habe auf seine Anleger mit dem einzigartigen Rundbrief zur möglichen Insolvenz vom 10 Januar 2014 „unangemessenen Druck“ ausgeübt. (ECOreporter.de  berichtete (Link entfernt)).

Prokon zufolge sah das Gericht den Brief als legitimen Weg, der Informationspflicht gegenüber den Anlegern nachzukommen. Dieser spektakuläre Appell des Unternehmens soll die Anleger dazu bewegen, ihr Kapital möglichst bis Ende Oktober 2013 im Unternehmen zu belassen und keine weiteren Genussrechte zu kündigen. Allerdings hat Prokon sein Insolvenz-Szenario mittlerweile selbst zum Teil revidiert (mehr erfahren Sie  hier).

Der vzbv könnte gegen das Urteil Berufung einlegen. Nach eigenen Angaben forderte der Verband von Prokon in dieser Rechtsangelegenheit nicht nur die Unterlassung derartiger Briefe, sondern auch eine Entschuldigung von Prokon bei seinen Anlegern. Dies hatte Prokon nach bekanntwerden der vzbv-Klage unverzüglich getan (mehr dazu lesen Sie  hier). Was raten Anwälte jetzt den Prokon-Anlegern? Was sind die wahren Risiken der Prokon-Genussrechte? Wie kam es zu der Misere und wäre Prokon noch zu retten? Antworten auf diese Fragen liefert diese  ECOreporter.de-Sonderseite (Link entfernt).
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