Anleihen / AIF, Wachhund

Läuft Prokon die Zeit davon - oder doch nicht?

Noch drei Tage bis zum Fristablauf bei Prokon. Der Windkraftprojektierer aus Itzehoe hatte sich am vergangenen Wochenende in einem spektakulären Apell an die Besitzer der 75.000 ausgegebenen Genussrechte gewandt und erklärt, dass diese ihr Kapital nicht abziehen dürfen, wenn sie die Insolvenz von Prokon verhindern wollen. Bereits ausgesprochene Kündigungen sollten zurückgezogen und die Einlagen möglichst noch aufgestockt werden. Prokon schrieb dazu: " Damit eine Insolvenz verhindert werden kann, muss uns bis zum 20.01.2014 für mindestens 95 Prozent des Genussrechtskapitals die Zusage vorliegen, dass Sie als unsere Anleger dieses Kapital mindestens bis zum 31.10.2014 nicht kündigen werden und bei einer eventuellen späteren Kündigung einer Rückzahlung innerhalb von 12 Monaten zustimmen, die auch in Raten erfolgen kann".

Bis heute um 9:00 Uhr haben Anleger allerdings laut Prokon rund 221 Millionen Euro Genussrechtekapital über Kündigungen abgezogen. So weist es Prokon auf seiner Internetseite aus. Das sind rund 15 Prozent des Genussrechtskapitals. Den Wert der in 2014 zurückgenommenen Kündigungen beziffert Prokon mit 10,6 Millionen Euro. Der Windkraftprojektierer gab ferner an, von über 21.000 Anlegern eine Zusage erhalten zu haben, dass sie ihr Kapital im Unternehmen belassen werden. Der Wert dieser Genussrechte liege bei rund 416 Millionen Euro. Damit wäre Prokon aber noch immer weit von der selbst gesetzte Zielsetzung entfernt. 

Zugleich öffnete sich das Unternehmen ein Hintertürchen: auf seiner Internetseite weist es seit gestern Abend darauf hin, dass es vielleicht doch nicht zur Insolvenz kommen muss, wenn zu viele Genussrechte gekündigt werden. "Über eine weitere neue Entwicklung möchten wir Sie ebenfalls informieren", schreibt Prokon-Chef Carsten Rodbertus. "Ein von uns hinzugezogener Insolvenzberater, der bereits mehrere namhafte Unternehmen begleitet hat, kommt zu der Einschätzung, dass in unserem Fall gekündigte Genussrechte in einem Insolvenzverfahren möglicherweise nicht als fällige Forderungen zu bewerten wären. Da auch seitens anderer Gläubiger (z. B. Banken, Sozialversicherungsträger, Lieferanten) keine fälligen Forderungen bestehen, müsste ein Insolvenzantrag vom Gericht abgelehnt werden, weil damit keine Insolvenz vorliegen würde" Den Namen des Insolvenzberaters nennt der Prokon-Chef nicht. Er erklärte in dem Schreiben, man habe "entsprechende Rechtsgutachten zur Überprüfung dieser Einschätzung" in Auftrag gegeben.

Was können die Anleger jetzt tun? Wo liegen die Risiken der Prokon-Genussrechte wirklich? Was führte zu der Misere und wäre Prokon noch zu retten? Zu diesen Fragen hat ECOreporter.de auf dieser  Sonderseite (Link entfernt)  Fakten zusammengetragen.
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