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Ex-Solar-Millennium-Vorstände verurteilt - Hoffnungsschimmer für Anleger?
Das Amtsgericht Nürnberg-Fürth hat zwei Vorstände der insolventen Solar Millennium AG und die Investmentsparte Solar Millennium Invest AG, beide aus Erlangen, zu Schadenersatz verurteilt. Begründung: Die Prospekte zweier Anleihen seien fehlerhaft und im Bezug auf Riskien zu unklar. Der Richterspruch könnte zahlreichen Anlegern die Aussicht eröffnen, ebenfalls erfolgversprechend zu klagen. Aber: Experten gehen davon aus, dass die Verurteilten in Berufung gehen.
Die mittlerweile insolvente Solar Millennium AG plante und baute solarthermische Großkraftwerke. Dazu hat das Unternehmen fünf Anleihen auf den Markt gebracht, in die rund 16.000 Anleger zusammengenommen 227 Millionen Euro investierten. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach nun Gläubigern zweier Anleihen Schadenersatz zu, den zwei ehemalige Solar-Millennium-Vorstände und die nicht direkt von der Insolvenz der Muttergesellschaft betroffene Solar Millennium Invest AG zu leisten haben. Die Begründung: Die Richter sehen die Beklagten in der Haftung für Fehler in den Anleiheprospekten der Anleihen aus den Jahren 2010 und 2011. Der Streitwert der Klage belief sich auf 35.000 Euro.
Die Richter folgten dem Vorwurf der Kläger, dass die Refinanzierung der Anleihegelder nur durch die Ausgabe neuer Anleihen hätte bewerkstelligt werden können. Darüber allerdings sei in den Anleiheprospekten nicht ausreichend informiert worden. Außerdem sei das Risiko des Geschäftsmodells der Solar Millennium AG, das sich „aus der bisherigen Geschäftstätigkeit, ihres damaligen Geschäftsschwerpunkts, der Struktur der Verbindlichkeiten und der ungewissen Zukunftsperspektiven ergab, nicht mit der gebotenen Klarheit und Vollständigkeit zum Ausdruck“ gekommen, heißt es im Urteil.
Im Einzelfall Eile geboten
Für andere betroffene Anleger kann dieser Richterspruch eine Chance bedeuten, ebenfalls Schadenersatzansprüche geltent machen zu können. Darauf weist Rechtsanwalt Christian Luber von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Hamburg und Zürich hin. Ob eine Klage sinnvoll sei, hänge jedoch maßgeblich davon ab, wann der Anleger die Anleihe gezeichnet habe. Die Ansprüche gegen die beiden Vorstände verjähren Lube zufolge nämlich schon nach drei Jahren seit der Zeichnung der Anleihe. Das bedeutet, dass Anleger, die vor 2010 gezeichnet haben, jetzt schon keinen Schadenersatz mehr einklagen können. Für Anleger die 2010 gezeichnet haben, könne es knapp werden. Hier hänge es davon ab, ob der Stichtag der Zeichnung oder das Jahr als Bemessenszeitpunkt geltend gemacht werde. „Deshalb kann in Einzelfällen Eile geboten sein“, so Lube: „Für das Vorgehen gegen die Solar Millennium Invest AG gilt dies nach Ansicht des Landgerichts Nürnberg-Fürth nicht, sodass auch Anleger, bei denen die Drei-Jahres-Frist bereits abgelaufen ist, Ansprüche geltend machen können“, erklärt der Jurist.
Bildnachweis: Das solarthermische Kraftwerk Andasol in Südspanien wurde von Solar Millennium realisiert. / Bildquelle: RWE Innogy
Wie erfolgversprechend und damit sinnvoll eine juristisches Vorgehen gegen die nunmehr Verurteilten sei, müsse ebenfalls in Einzelfallprüfungen, am besten mit juristischem Beistand, geklärt werden, rät Lube. Allerdings geht der Rechtsanwalt davon aus, dass von Seiten der Beklagten Berufung gegen das Urteil eingelegt werden wird. Die Frist dazu läuft in zehn Tagen aus. Wie die nächst höhere Instanz den Fall in einen Berufungsverfahren bewerten werde sei offen, so Lube.
Insgesamt sind rund 30.000 Anleger von der Pleite der Solar Millennium AG betroffen. Fachanwälte sehen speziell für die 16.000 Anleihe-Zeichner mögliche Ansatzpunkte für ein juristisches Vorgehen. Diese seien beispielsweise gegben, wenn es gelänge dem jeweiligen Vermittler der Geldanlage Fehler in der Beratung nachzuweisen, erklären Experten (hier finden Sie einen ausführlichen Beitrag über Klageaussichten und eventuelle Prozesskosten im Fall Solar Millennium).
Zur Refinanzierung des solarthermischen Großkraftwerks Andasol 3 in Andalusien hat die Solar Millennium AG einen geschlossen Fonds aufgelegt, der ebenfalls nicht insolvent ist. Warum diese Beteiligung seinen 3.5000 Anlegern seit der Auflage keine Freude bereitete und vor welchen Herausforderungen der Fonds steht erfahren Sie hier.
Die mittlerweile insolvente Solar Millennium AG plante und baute solarthermische Großkraftwerke. Dazu hat das Unternehmen fünf Anleihen auf den Markt gebracht, in die rund 16.000 Anleger zusammengenommen 227 Millionen Euro investierten. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach nun Gläubigern zweier Anleihen Schadenersatz zu, den zwei ehemalige Solar-Millennium-Vorstände und die nicht direkt von der Insolvenz der Muttergesellschaft betroffene Solar Millennium Invest AG zu leisten haben. Die Begründung: Die Richter sehen die Beklagten in der Haftung für Fehler in den Anleiheprospekten der Anleihen aus den Jahren 2010 und 2011. Der Streitwert der Klage belief sich auf 35.000 Euro.
Die Richter folgten dem Vorwurf der Kläger, dass die Refinanzierung der Anleihegelder nur durch die Ausgabe neuer Anleihen hätte bewerkstelligt werden können. Darüber allerdings sei in den Anleiheprospekten nicht ausreichend informiert worden. Außerdem sei das Risiko des Geschäftsmodells der Solar Millennium AG, das sich „aus der bisherigen Geschäftstätigkeit, ihres damaligen Geschäftsschwerpunkts, der Struktur der Verbindlichkeiten und der ungewissen Zukunftsperspektiven ergab, nicht mit der gebotenen Klarheit und Vollständigkeit zum Ausdruck“ gekommen, heißt es im Urteil.
Im Einzelfall Eile geboten

Bildnachweis: Das solarthermische Kraftwerk Andasol in Südspanien wurde von Solar Millennium realisiert. / Bildquelle: RWE Innogy
Wie erfolgversprechend und damit sinnvoll eine juristisches Vorgehen gegen die nunmehr Verurteilten sei, müsse ebenfalls in Einzelfallprüfungen, am besten mit juristischem Beistand, geklärt werden, rät Lube. Allerdings geht der Rechtsanwalt davon aus, dass von Seiten der Beklagten Berufung gegen das Urteil eingelegt werden wird. Die Frist dazu läuft in zehn Tagen aus. Wie die nächst höhere Instanz den Fall in einen Berufungsverfahren bewerten werde sei offen, so Lube.
Insgesamt sind rund 30.000 Anleger von der Pleite der Solar Millennium AG betroffen. Fachanwälte sehen speziell für die 16.000 Anleihe-Zeichner mögliche Ansatzpunkte für ein juristisches Vorgehen. Diese seien beispielsweise gegben, wenn es gelänge dem jeweiligen Vermittler der Geldanlage Fehler in der Beratung nachzuweisen, erklären Experten (hier finden Sie einen ausführlichen Beitrag über Klageaussichten und eventuelle Prozesskosten im Fall Solar Millennium).
Zur Refinanzierung des solarthermischen Großkraftwerks Andasol 3 in Andalusien hat die Solar Millennium AG einen geschlossen Fonds aufgelegt, der ebenfalls nicht insolvent ist. Warum diese Beteiligung seinen 3.5000 Anlegern seit der Auflage keine Freude bereitete und vor welchen Herausforderungen der Fonds steht erfahren Sie hier.