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Klagen, abwarten oder abschreiben? - Was tun als Solar-Millennium-Anleger?



Die sind sich einig: Für viele Anleger stehen die Chancen, in absehbarer Zeit Geld direkt von Solar Millennium wiederbekommen, schlecht. Das gilt insbesondere für die Aktionäre des Unternehmens und für Anleger, die Anleihen gezeichnet haben.

„Für Aktionäre wird es sehr schwierig, Geld zurück zu bekommen. In der Regel erhalten diese Anteilseigner, da sie ja Eigen- und nicht Fremdkapitalgeber sind, kein Geld aus der Verwertung der Insolvenzmasse“, stellt Klaus Nieding klar. Der Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht von der Kanzlei Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft aus Frankfurt spricht gegenüber ECOreporter.de nicht nur als Rechtsbeistand einzelner Solar-Millennium-Anleger, sondern auch als Präsident des Deutschen Anlegerschutzbundes und Präsidiumsmitglied der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW).
Bildnachweis: Klaus Nieding von der Rechtsanwaltskanzlei Nieding + Barth./ Quelle: Unternehmen


Solar Millenniom plante und baute im Kerngeschäft große Sonnenstromkraftwerke. Einen Großteil ihrer Projekte hat das Unternehmen aus Erlangen über fünf Unternehmensanleihen, so genannte Inhaber-Teilschuldverschreibungen, finanziert. Knapp 16.000 Anleger investierten  hier laut Insolvenzverwalter Volker Böhm insgesam 227 Millionen Euro. „Anleihen-Inhaber sind Gläubiger die ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend machen können. Weil sie aber gegenüber anderen Kapitalgebern wie Banken nachrangig beteiligt sind, würden Anleger hier im Erfolgsfall vielleicht 5 bis 10 Prozent ihres jeweiligen Investments zurückerhalten können, wenn überhaupt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, dessen in Lahr im Schwarzwald ansässige Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH selbst Solar-Millennium-Anleger vertritt. Dabei müsse jedem klar sein, dass sich Großinsolvenzen wie die der Solar Millennium AG über Jahre hinziehen könnten.

Dennoch sollten alle dazu berechtigten Investoren ihre Ansprüche anmelden, indem sie diese in die so genannte Insolvenztabelle eintragen lassen, rät Stoll. Die ursprüngliche Frist dazu ist zwar bereits abgelaufen.  Gläubiger können ihre Ansprüche laut Insolvenzverwalter Böhm aber weiterhin anmelden - gegen 15 Euro Gebühr. Nach vorläufiger Zählung des Insolvenzverwalters stehen bislang 16.000 Anleger in der Insolvenztabelle. Anlegerschützer und Jurist Klaus Nieding weist darauf hin, dass es am 15. Mai für die 16.000 gemeldeten Gläubiger eine Gläubigerversammlung gibt. Dazu habe das zuständige Amtsgericht in Nürnberg  im Vorfeld einen Gläubigerausschuss bestellt, dem Nieding angehöre. „Ziel wird es sein für geschädigte private Anleihegläubiger eine möglichst hohe Quote herauszuholen“, kündigt  er an.

Bildnachweis: Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Quelle: Unternehmen


Inwiefern können Investoren gegen einzelne Solar-Millennium-Verantwortliche direkt vorgehen? „In diesem komplexen Fall steht auch der Betrugsverdacht im Raum. Deshalb können einzelne Beschuldigte möglicherweise haftbar gemacht werden. Angesichts dessen, dass rund 30.000 Anleger geschädigt wurden, erscheint es aber unwahrscheinlich, dass die zahlreichen Ansprüche tatsächlich von Einzelnen beglichen werden“, schätzt der Fachanwalt Stoll. Speziell der Solar-Millennium-Gründer Hannes Kuhn war 2011 in die Schlagzeilen geraten und Ende September 2011 als Ausichtrat des Unternehmens zurückgetreten, weil eine Reihe von Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Anlagebetrug und Insiderhandel mit Solar-Millennium-Aktien gegen ihn laufen (ECOreporter.de Opens external link in new windowberichtete). Er bestreitet alle Vorwürfe bis heute.


Die Solar Millennium AG ist allerdings nicht das einzige Unternehmen, an das sich zumindest die Anleihen-Inhaber im Kampf um ihre Investitionen richten können. „Der Emissionsprospekt zu den Unternehmensanleihen ist wenig plausibel. Er enthält kaum Aussagen zu möglichen Geschäftsfeldern beziehungsweise zur Wahrscheinlichkeit, dass auf diesen Geschäftsfeldern echte Gewinne erwirtschaftet werden können“, sagt Jan-Henning Ahrens, ebenfalls Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei KWAG mit Sitzen in Bremen und Hamburg. „Die Solar Millennium Invest AG (SMI) hat den Vertrieb der Anleihen übernommen. Sie ist nach unserer Kenntnis noch nicht insolvent und haftet aufgrund der Verletzung von Plausibilitätsprüfungen im Emissionsprospekt. Aus unserer Sicht bestehen erhebliche Erfolgsaussichten bei dem Versuch, den Vertrieb in Anspruch zu nehmen“, so der Anlegerschutzanwalt weiter.

Anlagevermittler im Visier der Rechtsanwälte
Alle Befragten halten es für einen erfolgversprechenden Weg, das investierte Kapital von Vertreibern und Vermittlern der Anlagen von Solar Millennium zurück zu fordern. „Wenn es gelingt, nachzuweisen, dass beim Beratungsgespräch Fehler gemacht wurden, können Anleger ihr gesamtes Geld samt Zinsen erfolgreich beim Vermittler einklagen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der Vermittler nicht ausreichend auf die Risiken der Geldanlage hingewiesen hätte“, sagt Dr. Ralf Stoll. „Die Rechtsprechung in diesem Punkt ist sehr streng und nur wenige Berater und Vermittler genügen den Ansprüchen in der Praxis“, so Stoll weiter. Dennoch rät er nicht pauschal dazu, gegen den jeweiligen Vermittler juristisch vorzugehen. „Jede Klage eines Anlegers ist ein Einzelfall, den wir auch als solchen prüfen“, betont er. Die Beweislast liege hier allein beim klagenden Anleger. Von Fall zu Fall könne die Ausgangslage eines Anlegers vielversprechend sein, während die eines anderen Anlegers aussichtslos sei, sagt Stoll. Erfolgschancen pauschal zu beziffern bezeichnen alle befragten Experten als „unseriös“.


Können die geschädigten Solar-Millennium-Anleger im Kampf um ihr Geld auf professionellen Rechtsbeistand verzichten?  Jan-Henning Ahrens beantwortet dies mit einem klaren Nein: Ihm zufolge wird es in diesem Fall nicht zu einer Art von „Musterentscheid“ kommen, der für alle Anleger gleichermaßen gelten würde, unabhängig davon ob sie klagen oder nicht. Deshalb rät er, wie alle anderen Befragten davon ab, dass einfache Kleinanleger ohne juristischen Beistand oder Rechtsberatung aktiv werden. „Es ist tatsächlich notwendig, gutes Geld zu investieren, um das schlechte wieder zu bekommen“, sagt Ahrens.
Bildnachweis: Jan-Henning Ahrens Anlegerschutzanwalt der Kanzlei KWAG. / Quelle: Unternehmen.

Welche Prozesskosten haben Anleger zu erwarten?

Und wie viel „gutes Geld“ müssen die Geschädigten in eine Klage investieren? Das hängt davon ab, wie viel sie vorher in Solar-Millennium-Finanzprodukte angelegt haben, also vom jeweiligen Streitwert. Fachanwalt Dr. Ralf Stoll stellt dazu eine Beispielrechnung auf: „Ein Kleinanleger, der 20.000 Euro investiert hat, müsste im Prozess gegen seinen Anlagevermittler in erster Instanz unter dem Strich mindestens 5.200 Euro Kosten einkalkulieren. Zu den Anwaltskosten, die in diesem Falle bei 2.500 Euro lägen kämen noch Gerichtskosten und im Falle einer Niederlage auch die Kosten der Gegenseite hinzu“, sagt Stoll.  Ein entscheidender Punkt bei der Kostenkalkulation einer möglichen Klage ist Stoll zufolge deshalb eine entsprechende Rechtsschutzversicherung. „Wenn es versichert ist, trägt die Versicherung die Kosten der Klage. Deshalb raten wir Nicht-Versicherten eher davon ab, zu klagen“, fährt er fort.

Geschlossene Fonds nicht direkt betroffen – Gelder auf Treuhandkonto  

Anders sieht bei Beteiligungen an den geschlossenen Fonds zu den Großprojekten Andasol und Ibersol in Spanien aus. „Bei geschlossenen Fonds handelt es sich um Beteiligungen an einem rechtlich selbständigen Unternehmen in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft. Das bedeutet, die Insolvenz der Solar-Millennium AG schlägt nicht zwingend auf die Kommanditgesellschaften durch“, erläutert Anlegerschutzanwalt Ahrens. Kommanditisten, die ihre Anteile an den beiden Fonds loswerden wollen, rät Ahrens dazu, Schadensersatz geltend zu machen. Wer die Fondsanteile einfach kündige, bekomme sein eingesetztes Kapital in der Regel nicht zurück. „Der kündigende Anleger, unterstellt ein Kündigungsrecht steht ihm zur Seite, bekommt lediglich den Saldo zwischen Aktiv- und Passivposten, also das so genannte Auseinandersetzungsguthaben. Das heißt, man ermittelt den Wert des Unternehmens und zahlt dem Anleger dann den auf ihn entfallenden Anteil aus. Dieses Auseinandersetzungsguthaben kann allerdings auch negativ sein. Der Anleger würde dann gar nichts erhalten. Wer Schadensersatz geltend machen kann, wird nicht nur von der illiquid gewordenen Beteiligung befreit, sondern erhält darüber hinaus sein eingesetztes Kapital zurück“, führt Ahrens aus.

„Das in die Kommanditgesellschaften eingezahlte Kapital wird nicht Teil der Insolvenzmasse. Die freien Gelder liegen auf einem Treuhandkonto“, fügt Klaus Nieding hinzu. Unklar sei noch, ob es zwischen den Fonds und der Solar Millennium AG Verträge gebe, die festschreiben, dass von diesen Geldern noch Forderungen beglichen werden müssen, so der Präsident des Deutschen Anlegerschutzbundes weiter.
Solar Millennium AG: ISIN DE0007218406 / WKN 721840
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