Erneuerbare Energie

Der Solarkompromiss der EU mit China - nur eine Luftnummer?

Die Kritiker des vor etwa einer Woche gemeldeten Kompromisses im Solarstreit zwischen China und der EU dürften sich bestätigt fühlen. Denn nun sind Details darüber bekannt geworden, wie der Kompromiss konkret umgesetzt wird, von dem es hieß, man habe Mindestpreise für chinesische Solarmodule vereinbart sowie eine Höchstmenge, die von Solarherstellern aus der Volksrepublik in die EU geliefert werden darf (wir hatten darüber berichtet). Im Gegenzug verzichtet die EU auf die hohen Strafzölle, die ab dieser Woche gegolten hätten und weit höher als die Zölle ausgefallen wären, die im Juni eingeführt worden waren, um Preisdumping zu bestrafen.

Die EU-Kommission hat den Kompromiss nun abgesegnet und dazu im Amtsblatt der EU den Kommissionsbeschluss veröffentlicht. Dieser lässt jedoch so viele Fragen offen, dass viele Zweifel über seinen Nutzen bleiben. Das beginnt damit, dass die EU noch immer keine konkreten Mindestpreise bekannt gegeben hat, an die sich chinesische Solarhersteller halten sollen. In Medienberichten war bislang von rund 56 Cente je Watt die Rede gewesen. Die EU äußert sich lediglich dazu, wie schwierig es sei, einen Preise festzulegen und dass man sich an Indizes von Bloomberg und pvXchange orientieren werden (per Mausklick gelangen Sie zu unserem letzten Beitrag über die aktuellen Solarmodule-Preise bei pvXchange).

Das ist aber noch nicht alles. Denn nicht etwa die EU soll darüber wachen, ob die chinesischen Solarhersteller, die von dem Solarkompromiss profitieren und von Strafzöllen befreit werden wollen, die Voraussetzungen dafür erfüllen. Das überlässt sie vielmehr der chinesischen Handelskammer. Also der Instanz, die über lange Zeit hinweg bestritten hat, dass chinesische Solarhersteller mit unfairen Preisen arbeiten. Zumal allgemein bekannt ist, wie anfällig chinesische Behörden für Korruption sind, um es vorsichtig zu formulieren.

Chinesische Solarhersteller, die solche Bescheinigungen von der chinesischen Handelskammer vorweisen können, dürfen nicht nur zollfrei Solarmodule in solcher Menge in die EU liefern. Es ist auch nicht klar, für welche Mengen diese Befreiung von Beschränkungen gilt. In der vergangenen Woche hatte es geheißen, dass nur die Lieferung von chinesischen Solarmodulen mit einer Gesamtleistung von sieben Gigawatt jährlich ohne Strafzölle in die EU exportiert werden dürfen. Im Amtsblatt heißt es nun dazu lediglich, die Einfuhrmenge der von Strafzöllen befreiten Solarhersteller aus China soll „auf jährlichen Niveaus liegen, die annähernd ihrer derzeitigen Marktleistung entsprechen“. Diese Formulierung ist kaum zu verstehen und lässt viel Spielraum zur Interpretation, nicht zuletzt aus Seiten der Chinesen.
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