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Zeichnungsfrist für Windanleihe von Wallenborn verlängert
Die Wallenborn Adria Wind GmbH aus Dresden hat die Zeichnungsfrist für ihre Windkraftanleihe (WKN A1R1C5, ISIN DE000A1R1C57) verlängert. Statt wie ursprünglich geplant am 29. Juli soll diese nun am 14. August 2013 enden. Die Wallenborn Adria Wind GmbH errichtet in Kroatien 150 Kilometer entfernt von Zagreb einen Windpark. Das Anleihekapital soll hauptsächlich zur Refinanzierung dieses Projektes verwendet werden. Anleger können sich ab 1.000 Euro beteiligen. Wir haben das Angebot in einem ECOanlagecheck analysiert, zu dem Sie per Mausklick gelangen.
Der Projektierer aus Sachsen begründet die Verlängerung der Zeichnungsfrist mit einem Entgegenkommen für institutionelle Investoren. Für die sei die ursprünglich 12-tägige Zeichnungsfrist aufgrund der teilweise komplexen internen Entscheidungsstrukturen während der Urlaubssaison offenbar zu kurz gewesen. "Wir möchten auch diesen Interessenten die Möglichkeit geben, das Investment vor einer eventuellen Anlageentscheidung genau zu prüfen. Dies nimmt mehr Zeit in Anspruch als zunächst erwartet. Aus diesem Grund haben wir uns für eine Verlängerung der Zeichnungsfrist entschieden", kommentierte Geschäftsführer Hermann Wallenborn den Schritt.
Der Projektierer aus Sachsen begründet die Verlängerung der Zeichnungsfrist mit einem Entgegenkommen für institutionelle Investoren. Für die sei die ursprünglich 12-tägige Zeichnungsfrist aufgrund der teilweise komplexen internen Entscheidungsstrukturen während der Urlaubssaison offenbar zu kurz gewesen. "Wir möchten auch diesen Interessenten die Möglichkeit geben, das Investment vor einer eventuellen Anlageentscheidung genau zu prüfen. Dies nimmt mehr Zeit in Anspruch als zunächst erwartet. Aus diesem Grund haben wir uns für eine Verlängerung der Zeichnungsfrist entschieden", kommentierte Geschäftsführer Hermann Wallenborn den Schritt.