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Was Union und SPD konkret für Photovoltaik und Solarthermie in Deutschland planen
Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. hat eine ausführliche Stellungnahme zur Übereinkunft von Union und SPD zur weiteren Ausgestaltung der Energiewende im Rahmen des Koalitionsvertrags veröffentlicht. Darin bekräftigt er noch einmal seine Kritik an den Plänen (wir berichteten umfassend über Reaktionen aus der Branche der Erneuerbaren Energien).
Hier nun die Bewertung des Koalitionsvertrages durch den BSW-Solar im Einzelnen:
•Die Koalition vereinbart einen Ausbaukorridor für Erneuerbare Energien und strebt dabei einen Ökostromanteil von 40 bis 45 Prozent bis zum Jahres 2025 und von 55 bis 60 Prozent bis zum Jahr 2035 an. Diese Ausbauziele bedeuten mittelfristig in etwa eine Zementierung der Zielsetzung von Schwarz-Gelb aus der Zeit vor der Reaktorkatastrophe in Fukushima und werden von der EE-Branche als klares Zugeständnis an die konventionelle Energiewirtschaft gewertet.
•Am aktuellen Ausbaukorridor der Photovoltaik von jährlich 2,5-3,5 Gigawattpeak (GWp) will die neue Bundesregierung offensichtlich festhalten. Vor dem Hintergrund der ansonsten bei Wind- und Bioenergie geplanten harten Einschnitte wertet der BSW-Solar dies als einen Achtungserfolg. Der Verband spricht sich aber weiter dafür aus, den Ausbaukorridor in die Größenordnung von 5 GWp/Jahr anzuheben und den 52 GWp-Deckel zu streichen. Für das Erreichen der Klimaschutzziele sei dies notwendig und aufgrund der Kosten und Fördersenkung ohne untragbare Zusatzbelastungen darstellbar.
•Die Koalitionäre planen die Erhebung der EEG-Umlage auf selbstgenutzten Strom. Der BSW-Solar begrüßt es, die industrielle Eigenstromerzeugung an den Kosten der Energiewende in angemessener Höhe zu beteiligen, so diese auf Basis fossiler Energien erfolgt. Eine Belastung von solaren Selbstversorgern mit der EEG-Umlage, wie sie im Koalitionsvertrag ebenfalls angestrebt wird, lehnt die Solarbranche aber strikt ab. „Das würde das Verursacherprinzip auf den Kopf stellen, den Verbraucher nicht einmal entlasten und den Weg zur Wettbewerbsfähigkeit der Photovoltaik um Jahre zurückwerfen“, so Körnig.
•Installierte Energieanlagen mit einer Größenordnung ab 5 Megawatt (MW) sollen mit Inkrafttreten der nächsten EEG-Novelle (voraussichtlich 2015) den produzierten Strom direkt vermarkten. Spätestens 2017 müssen alle Anlagengrößen den produzierten Strom selbst vermarkten. Nach Einschätzung des BSW-Solar wird dadurch die Finanzierung von Solarprojekten unnötig erschwert werden.
•Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen soll ab einer noch festzulegenden Mindestgröße spätestens 2016 ein Ausschreibungspilotmodell in einer Größenordnung von insgesamt 400 MW eingeführt werden. Sollte der Pilot erfolgreich verlaufen (kostengünstigere Zielerreichung), soll ab 2018 die Förderhöhe über Ausschreibungen erhoben werden. Der BSW-Solar lehnt eine Umstellung auf Ausschreibungsmodelle zwar grundsätzlich ab, da er kleinere Investoren benachteiligt und zu Risikoaufschlägen oder Mitnahmeeffekten führt. In dem Pilotvorhaben sieht er aber eine Chance, dies zu belegen und eine Möglichkeit, das wichtige PV-Kraftwerkssegment wiederzubeleben, das derzeit aufgrund der harten Fördebrfereinschnitte zum Erliegen kommt.
•Es sind Anpassungen der Netzregularien geplant. Hierzu zählen ein erweitertes entschädigungsfreies Einspeisemanagement (bis zu 5 Prozent der Jahresarbeit), eine Reduzierung der Entschädigungshöhe bei Abregelung sowie die Einführung von zusätzlichen Leistungskomponenten bei den Netzentgelten. Auch hier wird es stark von der konkreten Ausgestaltung abhängen, inwieweit die Wirtschaftlichkeit zukünftiger PV-Investitionen durch diese Vorhaben eingeschränkt wird.
•Die Koalitionäre wollen prüfen, ob große Erzeuger von Strom aus Erneuerbaren Energien einen Grundlastanteil ihrer Maximaleinspeisung garantieren müssen, um so einen Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten. Der BSW-Solar erwartet nicht, dass dieser Prüfauftrag zur Realisierung kommt, da eine derartige Auflage zum weitgehenden Ausbau-Stillstand größerer Wind- und Solarprojekte führen würde.
•Vor dem Hintergrund der von der Politik in den letzten Monaten maßgeblich mit geschürten Strompreisdebatte zeigt sich der BSW-Solar verwundert darüber, dass der Entwurf des Koalitionsvertrags kaum relevante Vorschläge zur Verbraucher-Entlastung beinhaltet. Die Senkung des Stromsteuersatzes hat es nicht in den Koalitionsvertrag geschafft. Bei der „Besonderen Ausgleichsregelung“ will die Koalition die Privilegierung der Industrie zwar überprüfen. Eine angemessene Einschränkung zeichnet sich aber ebenso wenig ab, wie das Sicherstellen der Weitergabe der den Strompreis senkenden Effekte Erneuerbarer Energien an der Strombörse an den Stromkunden.
Solarthermie
•Wie bereits im Energiekonzept von 2010, soll es das erklärte Ziel der Koalition bleiben, bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu haben. Dazu müsse der Energieverbrauch der Gebäude adäquat gesenkt und gleichzeitig der Ausbau erneuerbarer Energien zur Wärmenutzung vorangetrieben werden, heißt es im Vertragsentwurf. Zwischenziele werden leider nicht genannt. Somit bleibt das Ziel von 14% Erneuerbaren Anteil an der Wärmeerzeugung bis zum Jahr 2020 bestehen – aktuell realisiert sind 10%.
•Der BSW-Solar begrüßt es, dass Union und SPD das Marktanreizporgramm für Erneuerbare Energien verstetigen und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz auf der Grundlage des BMU-Erfahrungsberichts fortentwickelt wollen.
•Die geplante und in der letzten Legislaturperiode nur knapp gescheiterte Steuerabschreibung für Effizienzmaßnahmen und EE-Wärmetechnologien wird zum großen Bedauern des Verbandes nicht mehr im Koalitionsvertrag genannt, müsse aber unbedingt zeitnah realisiert werden, um den Sanierungsstau in deutschen Heizungskellen aufzulösen und EE-Wärmetechnologien zum Regelfall zu machen.
•Die geplante fachlich fundierte und unabhängige Energieberatung sei gut, könne aber als Maßnahmen ein wirksames EE-Wämegesetz und eine Steuerabschreibung im Gebäudebestand keinesfalls ersetzen.
Hier nun die Bewertung des Koalitionsvertrages durch den BSW-Solar im Einzelnen:
•Die Koalition vereinbart einen Ausbaukorridor für Erneuerbare Energien und strebt dabei einen Ökostromanteil von 40 bis 45 Prozent bis zum Jahres 2025 und von 55 bis 60 Prozent bis zum Jahr 2035 an. Diese Ausbauziele bedeuten mittelfristig in etwa eine Zementierung der Zielsetzung von Schwarz-Gelb aus der Zeit vor der Reaktorkatastrophe in Fukushima und werden von der EE-Branche als klares Zugeständnis an die konventionelle Energiewirtschaft gewertet.
•Am aktuellen Ausbaukorridor der Photovoltaik von jährlich 2,5-3,5 Gigawattpeak (GWp) will die neue Bundesregierung offensichtlich festhalten. Vor dem Hintergrund der ansonsten bei Wind- und Bioenergie geplanten harten Einschnitte wertet der BSW-Solar dies als einen Achtungserfolg. Der Verband spricht sich aber weiter dafür aus, den Ausbaukorridor in die Größenordnung von 5 GWp/Jahr anzuheben und den 52 GWp-Deckel zu streichen. Für das Erreichen der Klimaschutzziele sei dies notwendig und aufgrund der Kosten und Fördersenkung ohne untragbare Zusatzbelastungen darstellbar.
•Die Koalitionäre planen die Erhebung der EEG-Umlage auf selbstgenutzten Strom. Der BSW-Solar begrüßt es, die industrielle Eigenstromerzeugung an den Kosten der Energiewende in angemessener Höhe zu beteiligen, so diese auf Basis fossiler Energien erfolgt. Eine Belastung von solaren Selbstversorgern mit der EEG-Umlage, wie sie im Koalitionsvertrag ebenfalls angestrebt wird, lehnt die Solarbranche aber strikt ab. „Das würde das Verursacherprinzip auf den Kopf stellen, den Verbraucher nicht einmal entlasten und den Weg zur Wettbewerbsfähigkeit der Photovoltaik um Jahre zurückwerfen“, so Körnig.
•Installierte Energieanlagen mit einer Größenordnung ab 5 Megawatt (MW) sollen mit Inkrafttreten der nächsten EEG-Novelle (voraussichtlich 2015) den produzierten Strom direkt vermarkten. Spätestens 2017 müssen alle Anlagengrößen den produzierten Strom selbst vermarkten. Nach Einschätzung des BSW-Solar wird dadurch die Finanzierung von Solarprojekten unnötig erschwert werden.
•Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen soll ab einer noch festzulegenden Mindestgröße spätestens 2016 ein Ausschreibungspilotmodell in einer Größenordnung von insgesamt 400 MW eingeführt werden. Sollte der Pilot erfolgreich verlaufen (kostengünstigere Zielerreichung), soll ab 2018 die Förderhöhe über Ausschreibungen erhoben werden. Der BSW-Solar lehnt eine Umstellung auf Ausschreibungsmodelle zwar grundsätzlich ab, da er kleinere Investoren benachteiligt und zu Risikoaufschlägen oder Mitnahmeeffekten führt. In dem Pilotvorhaben sieht er aber eine Chance, dies zu belegen und eine Möglichkeit, das wichtige PV-Kraftwerkssegment wiederzubeleben, das derzeit aufgrund der harten Fördebrfereinschnitte zum Erliegen kommt.
•Es sind Anpassungen der Netzregularien geplant. Hierzu zählen ein erweitertes entschädigungsfreies Einspeisemanagement (bis zu 5 Prozent der Jahresarbeit), eine Reduzierung der Entschädigungshöhe bei Abregelung sowie die Einführung von zusätzlichen Leistungskomponenten bei den Netzentgelten. Auch hier wird es stark von der konkreten Ausgestaltung abhängen, inwieweit die Wirtschaftlichkeit zukünftiger PV-Investitionen durch diese Vorhaben eingeschränkt wird.
•Die Koalitionäre wollen prüfen, ob große Erzeuger von Strom aus Erneuerbaren Energien einen Grundlastanteil ihrer Maximaleinspeisung garantieren müssen, um so einen Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten. Der BSW-Solar erwartet nicht, dass dieser Prüfauftrag zur Realisierung kommt, da eine derartige Auflage zum weitgehenden Ausbau-Stillstand größerer Wind- und Solarprojekte führen würde.
•Vor dem Hintergrund der von der Politik in den letzten Monaten maßgeblich mit geschürten Strompreisdebatte zeigt sich der BSW-Solar verwundert darüber, dass der Entwurf des Koalitionsvertrags kaum relevante Vorschläge zur Verbraucher-Entlastung beinhaltet. Die Senkung des Stromsteuersatzes hat es nicht in den Koalitionsvertrag geschafft. Bei der „Besonderen Ausgleichsregelung“ will die Koalition die Privilegierung der Industrie zwar überprüfen. Eine angemessene Einschränkung zeichnet sich aber ebenso wenig ab, wie das Sicherstellen der Weitergabe der den Strompreis senkenden Effekte Erneuerbarer Energien an der Strombörse an den Stromkunden.
Solarthermie
•Wie bereits im Energiekonzept von 2010, soll es das erklärte Ziel der Koalition bleiben, bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu haben. Dazu müsse der Energieverbrauch der Gebäude adäquat gesenkt und gleichzeitig der Ausbau erneuerbarer Energien zur Wärmenutzung vorangetrieben werden, heißt es im Vertragsentwurf. Zwischenziele werden leider nicht genannt. Somit bleibt das Ziel von 14% Erneuerbaren Anteil an der Wärmeerzeugung bis zum Jahr 2020 bestehen – aktuell realisiert sind 10%.
•Der BSW-Solar begrüßt es, dass Union und SPD das Marktanreizporgramm für Erneuerbare Energien verstetigen und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz auf der Grundlage des BMU-Erfahrungsberichts fortentwickelt wollen.
•Die geplante und in der letzten Legislaturperiode nur knapp gescheiterte Steuerabschreibung für Effizienzmaßnahmen und EE-Wärmetechnologien wird zum großen Bedauern des Verbandes nicht mehr im Koalitionsvertrag genannt, müsse aber unbedingt zeitnah realisiert werden, um den Sanierungsstau in deutschen Heizungskellen aufzulösen und EE-Wärmetechnologien zum Regelfall zu machen.
•Die geplante fachlich fundierte und unabhängige Energieberatung sei gut, könne aber als Maßnahmen ein wirksames EE-Wämegesetz und eine Steuerabschreibung im Gebäudebestand keinesfalls ersetzen.