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Was bedeutet der Ausstieg der Centrosolar Group AG aus der Insolvenz in Eigenregie für die Anleger?
Zurück auf Start: Unverhofft hat die Centrosolar Group AG ihre laufende Insolvenz in Eigenregie gestoppt. Eigentlich sollten die Anleihe-Gläubiger, die dem Solarhersteller 50 Millionen Euro anvertraut hatten, ihre Beteiligung in Aktien tauschen und so die neuen Eigentümer der Gesellschaft werden. Die wiederum wollte ihr Kerngeschäft auf die weiter profitabel laufende US-Sparte verlegen. Jetzt ist klar: es wird anders kommen. Müssen die Anleihe-Gläubiger deshalb erneut zittern? Und was bleibt den Altaktionären? ECOreporter.de hörte nach.
Die insolvente Centrosolar AG hatte in Deutschland zwei maßgebliche Unternehmensteile: Zum einen die Centrosolar Group AG, eine Holding-Gesellschaft für die gesamte international aufgestellte Unternehmensgruppe, ohne eigenes operatives Geschäft. Zum anderen die Centrosolar AG, die wiederum über verschiedene europäische Tochtergesellschaften operativ tätig war. Beide Unternehmen haben vor knapp einem Jahr Insolvenz anmelden müssen. Allerdings durchliefen sie zwei voneinander getrennte Insolvenzverfahren. Das eine dieser Verfahren – nämlich das der Centrosolar AG, ist bereits auf der Zielgeraden. Das Verfahren der Centrosolar Group AG wiederum, das die Unternehmensführung in Eigenregie führte, wird wohl neu gestartet werden. Und zwar als Regelinsolvenzverfahren mit einem Insolvenzverwalter an der Spitze. Warum? „Bei den Gläubigerversammlungen wurde klar, dass es zu Gestaltungsfragen im Insolvenzplanverfahren unterschiedliche Auffassungen unter den Gläubigern gab. Dies obwohl wir ein versöhnliches Konzept erarbeitet hatten, das den risikoaversen Gläubigern eine Barzahlung und den risikofreudigen Gläubigern den Wechsel in die Aktie ermöglicht hätte“, erklärt Dr. Alexander Kirsch, Vorstand der Centrosolar Group AG, mit Blick auf den Insolvenzplan, der nun aufgegeben wurde. „Es wurde leider auch deutlich, dass eine Gruppierung, die gegen den Insolvenzplan war, ihn mit rechtlichen Schritten längerfristig blockieren würde.“, so Kirsch weiter. „Noch weitere Monate mit einer insolventen Muttergesellschaft im Hintergrund zu arbeiten, kann für kein Unternehmen eine dauerhafte Lösung sein“, sagt Kirsch. Deshalb sei die Entscheidung gefallen, das bisherige Verfahren aufzugeben.
„Meiner Meinung nach ist das nicht die beste und auch nicht die von der Mehrheit der Gläubiger gewünschte Lösung, aber den Restwert durch lange Rechtsstreitigkeiten in Gefahr zu bringen, wäre noch schlechter“, erklärt Kirsch. Wie das Verfahren weitergeführt werde entscheide sich in Kürze, so der Vorstandvorsitzende.
Ein Insolvenzverwalter wird Ruder bei Centrosolar übernehmen - US-Sparte vor Verkauf?
Wahrscheinlich erscheint, dass das zuständige Gericht das Verfahren mit einem Insolvenzverwalter an der Spitze fortführt beziehungsweise neu aufrollt. Bestimmt hat das Gericht der Centrosolar-Führung zufolge jedoch noch niemand. Dazu ist wichtig zu wissen, dass das bisherige Verfahren der Centrosolar Group AG von dem Juristen Dr. Gideon Böhm als Sachwalter begleitet wurde. Ein Sachwalter unterscheidet sich von einem Insolvenzverwalter nur darin, dass er der Führung des Unternehmens beratend zur Seite steht, während der Insolvenzverwalter das Unternehmen für die Dauer des Verfahrens selbst führt.
Schon bei der Verkündung des Ausstiegs aus der Insolvenz in Eigeneregie stellte die Centrosolar-Führung den nicht nachrangigen Gläubigern eine Barzahlung in Aussicht (mehr lesen Sie hier). Diese könnte aus dem Verkauf der gesamten Insolvenzmasse erlöst werden.
Kirsch: „Wir haben in den vergangenen Monaten - bis auf Centrosolar America, Inc. - alle Beteiligungen verkauft. Gegeben die schlechten Marktbedingungen konnten wir diese zumindest zu ordentlichen Preisen platzieren und mussten nichts „verschleudern“. Denn wir konnten die Kaufinteressenten mit dem Argument disziplinieren, dass wir die jeweilige Beteiligung bei einem unbefriedigenden Kaufpreis behalten würden. Die US-Tochtergesellschaft jetzt ist das einzig verbliebene operative Unternehmen. Insofern ist der Verkauf der Centrosolar America eine mögliche Option, die offen steht. Was letztlich entschieden wird, ist zu diesem Zeitpunkt aber noch offen.“
Bild: Dr. Alexander Kirsch, CEO der Centrosolar Group AG. / Foto: Unternehmen
Situation der Altaktionäre nicht verbessert - „Anleihegläubiger gehen nicht leer aus“
Die Situation der Altaktionäre dürfte sich mit der Abkehr vom Insolvenzplan nicht verbessert haben. Hätte das Unternehmen die Planinsolvenz fortgeführt, wären diese Aktionäre von den Anleihe-Gläubigern aus dem Unternehmen gedrängt worden. Lediglich über eine im Konzept festgeschriebene Kapitalerhöhung, hätten die Altaktionäre sich neu beteiligen können, sofern andere Gläubiger ihre Bezugsrechte nicht wahrgenommen hätten. Weil die Altaktionäre nicht zur Gruppe der nicht-nachrangigen Gläubiger gehören, werden sie wohl auch beim Wechsel in die Regelinsolvenz leer ausgehen. Anders sieht das für die Anleihe-Gläubiger aus. Dr. Alexander Kirsch: „Die Anleihe-Gläubiger gehen in diesem Verfahren nicht leer aus, denn ihre Ansprüche sind gegenüber Banken und anderen Gläubigern nicht nachrangig.“ Dennoch sieht Kirsch die neue Situation für diese Gläubigergruppe nicht unbedingt als Vorteil: „Die Anleihegläubiger hatten ja bereits zugestimmt, den ursprünglich für die Insolvenz in Eigenregie geplanten Weg mit zu gehen. Das wirtschaftliche Potenzial, das sich für die Anleihegläubiger aus diesem Plan hätte ergeben können, fällt nun allerdings weg“, sagt er.
Wie viel Geld die Anleihegläubiger letztendlich zurückerhalten werden ist indes noch offen. „Es gibt bereits Erlöse aus den Verkäufen, die im Rahmen der Insolvenzverfahren erzielt würden“, erläutert Kirsch. „Wie hoch die Insolvenzquote ausfällt, hängt davon ab ob und wie die Centrosolar-US-Sparte tatsächlich verkauft wird. Der gesamte Erlös aus dem Verkauf der Insolvenzmasse würde dann unter den nicht-nachrangigen Gläubigern aufgeteilt“, erklärt Centrosolar-Vorstand.
Centrosolar Group AG: ISIN DE000A1TNS13 / WKN: A1TNS1
Die insolvente Centrosolar AG hatte in Deutschland zwei maßgebliche Unternehmensteile: Zum einen die Centrosolar Group AG, eine Holding-Gesellschaft für die gesamte international aufgestellte Unternehmensgruppe, ohne eigenes operatives Geschäft. Zum anderen die Centrosolar AG, die wiederum über verschiedene europäische Tochtergesellschaften operativ tätig war. Beide Unternehmen haben vor knapp einem Jahr Insolvenz anmelden müssen. Allerdings durchliefen sie zwei voneinander getrennte Insolvenzverfahren. Das eine dieser Verfahren – nämlich das der Centrosolar AG, ist bereits auf der Zielgeraden. Das Verfahren der Centrosolar Group AG wiederum, das die Unternehmensführung in Eigenregie führte, wird wohl neu gestartet werden. Und zwar als Regelinsolvenzverfahren mit einem Insolvenzverwalter an der Spitze. Warum? „Bei den Gläubigerversammlungen wurde klar, dass es zu Gestaltungsfragen im Insolvenzplanverfahren unterschiedliche Auffassungen unter den Gläubigern gab. Dies obwohl wir ein versöhnliches Konzept erarbeitet hatten, das den risikoaversen Gläubigern eine Barzahlung und den risikofreudigen Gläubigern den Wechsel in die Aktie ermöglicht hätte“, erklärt Dr. Alexander Kirsch, Vorstand der Centrosolar Group AG, mit Blick auf den Insolvenzplan, der nun aufgegeben wurde. „Es wurde leider auch deutlich, dass eine Gruppierung, die gegen den Insolvenzplan war, ihn mit rechtlichen Schritten längerfristig blockieren würde.“, so Kirsch weiter. „Noch weitere Monate mit einer insolventen Muttergesellschaft im Hintergrund zu arbeiten, kann für kein Unternehmen eine dauerhafte Lösung sein“, sagt Kirsch. Deshalb sei die Entscheidung gefallen, das bisherige Verfahren aufzugeben.
„Meiner Meinung nach ist das nicht die beste und auch nicht die von der Mehrheit der Gläubiger gewünschte Lösung, aber den Restwert durch lange Rechtsstreitigkeiten in Gefahr zu bringen, wäre noch schlechter“, erklärt Kirsch. Wie das Verfahren weitergeführt werde entscheide sich in Kürze, so der Vorstandvorsitzende.
Ein Insolvenzverwalter wird Ruder bei Centrosolar übernehmen - US-Sparte vor Verkauf?
Wahrscheinlich erscheint, dass das zuständige Gericht das Verfahren mit einem Insolvenzverwalter an der Spitze fortführt beziehungsweise neu aufrollt. Bestimmt hat das Gericht der Centrosolar-Führung zufolge jedoch noch niemand. Dazu ist wichtig zu wissen, dass das bisherige Verfahren der Centrosolar Group AG von dem Juristen Dr. Gideon Böhm als Sachwalter begleitet wurde. Ein Sachwalter unterscheidet sich von einem Insolvenzverwalter nur darin, dass er der Führung des Unternehmens beratend zur Seite steht, während der Insolvenzverwalter das Unternehmen für die Dauer des Verfahrens selbst führt.
Schon bei der Verkündung des Ausstiegs aus der Insolvenz in Eigeneregie stellte die Centrosolar-Führung den nicht nachrangigen Gläubigern eine Barzahlung in Aussicht (mehr lesen Sie hier). Diese könnte aus dem Verkauf der gesamten Insolvenzmasse erlöst werden.

Bild: Dr. Alexander Kirsch, CEO der Centrosolar Group AG. / Foto: Unternehmen
Situation der Altaktionäre nicht verbessert - „Anleihegläubiger gehen nicht leer aus“
Die Situation der Altaktionäre dürfte sich mit der Abkehr vom Insolvenzplan nicht verbessert haben. Hätte das Unternehmen die Planinsolvenz fortgeführt, wären diese Aktionäre von den Anleihe-Gläubigern aus dem Unternehmen gedrängt worden. Lediglich über eine im Konzept festgeschriebene Kapitalerhöhung, hätten die Altaktionäre sich neu beteiligen können, sofern andere Gläubiger ihre Bezugsrechte nicht wahrgenommen hätten. Weil die Altaktionäre nicht zur Gruppe der nicht-nachrangigen Gläubiger gehören, werden sie wohl auch beim Wechsel in die Regelinsolvenz leer ausgehen. Anders sieht das für die Anleihe-Gläubiger aus. Dr. Alexander Kirsch: „Die Anleihe-Gläubiger gehen in diesem Verfahren nicht leer aus, denn ihre Ansprüche sind gegenüber Banken und anderen Gläubigern nicht nachrangig.“ Dennoch sieht Kirsch die neue Situation für diese Gläubigergruppe nicht unbedingt als Vorteil: „Die Anleihegläubiger hatten ja bereits zugestimmt, den ursprünglich für die Insolvenz in Eigenregie geplanten Weg mit zu gehen. Das wirtschaftliche Potenzial, das sich für die Anleihegläubiger aus diesem Plan hätte ergeben können, fällt nun allerdings weg“, sagt er.
Wie viel Geld die Anleihegläubiger letztendlich zurückerhalten werden ist indes noch offen. „Es gibt bereits Erlöse aus den Verkäufen, die im Rahmen der Insolvenzverfahren erzielt würden“, erläutert Kirsch. „Wie hoch die Insolvenzquote ausfällt, hängt davon ab ob und wie die Centrosolar-US-Sparte tatsächlich verkauft wird. Der gesamte Erlös aus dem Verkauf der Insolvenzmasse würde dann unter den nicht-nachrangigen Gläubigern aufgeteilt“, erklärt Centrosolar-Vorstand.
Centrosolar Group AG: ISIN DE000A1TNS13 / WKN: A1TNS1