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Viele Bürgerenergie-Projekte bei erster Onshore-Auktion
Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für Onshore-Windenergie veröffentlicht. Auch diese Erneuerbare-Energien-Auktion war wieder deutlich überzeichnet: Für das Ausschreibungsvolumen von 800 Megawatt (MW) wurden 256 Gebote mit einem Volumen von 2.137 MW abgegeben. Davon wurden 70 Projekte mit einem Volumen von 807 MW bezuschlagt.
"Die erste Ausschreibung für Wind an Land war erfolgreich. Das erfreulich hohe Wettbewerbsniveau ermöglichte einen durchschnittlichen Zuschlagswert von 5,71 Cent (pro Kilowattstunde)", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Nur 12 Gebote mussten in der ersten Ausschreibungsrunde ausgeschlossen werden.
Das Besondere an der Onshore-Ausschreibung war die unterschiedliche Ermittlung der Zuschlagshöhe zwischen Bürgerenergiegesellschaften und den übrigen Bietern. Außerdem wurde die Zuschlagsmenge im sogenannten Netzausbaugebiet begrenzt. Damit sollen der Ausbau des Übertragungsnetzes und der Ausbau der Windenergie besser geregelt und abgestimmt werden.
Viele Zuschläge gingen an Bürgerenergieprojekte
"Mit 70 Prozent der eingereichten Gebote waren Bürgerenergiegesellschaften in dieser ersten Runde besonders stark vertreten. Im Ergebnis entfallen 93 Prozent der Zuschläge (65 Projekte), bzw. 96 Prozent des Zuschlagsvolumens auf Bürgerenergiegesellschaften", teilte die Bundesnetzagentur mit.
Auch die Windbranche bewertete die hohe Zahl der Bürgerenergieprojekte positiv. "Die Auswirkungen des Systemwechsels auf die Akteursvielfalt lässt sich zwar nicht abschließend beurteilen, der Kahlschlag blieb aber aus", sagte Andreas Wellbrock, Geschäftsführer des WAB (Windenergie-Agentur) e.V.: "Die Bürgerenergie ist für die Akzeptanz und damit den Erfolg der Energiewende genauso wichtig wie das Engagement größerer Unternehmen."
Der Zuschlagswert der Bürgerenergieprojekte wird nach dem Einheitspreisverfahren ermittelt und beträgt für bezuschlagte Gebote außerhalb des Netzausbaugebiets 5,78 ct/kWh, bzw. für bezuschlagte Gebote innerhalb des Netzausbaugebietes 5,58 ct/kWh. Bei allen anderen Bietern ist der Zuschlagswert der individuell gebotene Wert, das ist das sogenannte Gebotspreisverfahren.
"Fossile Konkurrenz wurde abgehängt"
Die Branche sieht den Auftrieb der Windenergie bestätigt: "Die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für Wind an Land zeigen, dass die Windenergie die fossile Konkurrenz abgehängt hat. Jetzt sollten die gemeinsamen Anstrengungen in den Netzausbau, die Sektorenkoppelung und die Weiterentwicklung von Speichern fließen", so Wellbrock. Der Gleichklang von On- und Offshore-Windenergie sei für das Gelingen der Energiewende wichtig: Onshore-Anlagen seien im Vergleich zu Offshore-Anlagen kleiner und die Realisierungszeiträume wesentlich kürzer. Auch sei der Netzanschluss flexibler und einfacher bereitzustellen.
In Deutschland wird die Höhe der Vergütung von Erneuerbarem Strom mithilfe eines Ausschreibungsverfahrens ermittelt, in dem verschiedene, bereits vorentwickelte Projekte gegeneinander antreten. So schreibt es das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 vor. Das System bezuschlagt die niedrigsten Gebotswerte. Die Förderung ergibt sich aus dem ermittelten Zuschlagswert und dem Monatsmarktwert. Die ersten Photovoltaik-Anlagen, die bereits letztes Jahr an Auktionen teilgenommen haben, wurden inzwischen mit einer Quote von 96 Prozent realisiert (wir berichteten).
In den im April 2017 von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Ausschreibungsergebnissen für die Offshore-Windenergie zeigte sich, dass drei der vier bezuschlagten Projekte gänzlich ohne Bezuschussung auskamen.
"Die erste Ausschreibung für Wind an Land war erfolgreich. Das erfreulich hohe Wettbewerbsniveau ermöglichte einen durchschnittlichen Zuschlagswert von 5,71 Cent (pro Kilowattstunde)", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Nur 12 Gebote mussten in der ersten Ausschreibungsrunde ausgeschlossen werden.
Das Besondere an der Onshore-Ausschreibung war die unterschiedliche Ermittlung der Zuschlagshöhe zwischen Bürgerenergiegesellschaften und den übrigen Bietern. Außerdem wurde die Zuschlagsmenge im sogenannten Netzausbaugebiet begrenzt. Damit sollen der Ausbau des Übertragungsnetzes und der Ausbau der Windenergie besser geregelt und abgestimmt werden.
Viele Zuschläge gingen an Bürgerenergieprojekte
"Mit 70 Prozent der eingereichten Gebote waren Bürgerenergiegesellschaften in dieser ersten Runde besonders stark vertreten. Im Ergebnis entfallen 93 Prozent der Zuschläge (65 Projekte), bzw. 96 Prozent des Zuschlagsvolumens auf Bürgerenergiegesellschaften", teilte die Bundesnetzagentur mit.
Auch die Windbranche bewertete die hohe Zahl der Bürgerenergieprojekte positiv. "Die Auswirkungen des Systemwechsels auf die Akteursvielfalt lässt sich zwar nicht abschließend beurteilen, der Kahlschlag blieb aber aus", sagte Andreas Wellbrock, Geschäftsführer des WAB (Windenergie-Agentur) e.V.: "Die Bürgerenergie ist für die Akzeptanz und damit den Erfolg der Energiewende genauso wichtig wie das Engagement größerer Unternehmen."
Der Zuschlagswert der Bürgerenergieprojekte wird nach dem Einheitspreisverfahren ermittelt und beträgt für bezuschlagte Gebote außerhalb des Netzausbaugebiets 5,78 ct/kWh, bzw. für bezuschlagte Gebote innerhalb des Netzausbaugebietes 5,58 ct/kWh. Bei allen anderen Bietern ist der Zuschlagswert der individuell gebotene Wert, das ist das sogenannte Gebotspreisverfahren.
"Fossile Konkurrenz wurde abgehängt"
Die Branche sieht den Auftrieb der Windenergie bestätigt: "Die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für Wind an Land zeigen, dass die Windenergie die fossile Konkurrenz abgehängt hat. Jetzt sollten die gemeinsamen Anstrengungen in den Netzausbau, die Sektorenkoppelung und die Weiterentwicklung von Speichern fließen", so Wellbrock. Der Gleichklang von On- und Offshore-Windenergie sei für das Gelingen der Energiewende wichtig: Onshore-Anlagen seien im Vergleich zu Offshore-Anlagen kleiner und die Realisierungszeiträume wesentlich kürzer. Auch sei der Netzanschluss flexibler und einfacher bereitzustellen.
In Deutschland wird die Höhe der Vergütung von Erneuerbarem Strom mithilfe eines Ausschreibungsverfahrens ermittelt, in dem verschiedene, bereits vorentwickelte Projekte gegeneinander antreten. So schreibt es das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 vor. Das System bezuschlagt die niedrigsten Gebotswerte. Die Förderung ergibt sich aus dem ermittelten Zuschlagswert und dem Monatsmarktwert. Die ersten Photovoltaik-Anlagen, die bereits letztes Jahr an Auktionen teilgenommen haben, wurden inzwischen mit einer Quote von 96 Prozent realisiert (wir berichteten).
In den im April 2017 von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Ausschreibungsergebnissen für die Offshore-Windenergie zeigte sich, dass drei der vier bezuschlagten Projekte gänzlich ohne Bezuschussung auskamen.