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Das Ergebnis der ersten Offshore-Windpark-Ausschreibung liegt vor
Die Bundesnetzagentur hat am heutigen Gründonnerstag das Ergebnis der ersten Ausschreibung für Offshore-Windparkprojekte veröffentlicht. Das Ausschreibungsvolumen umfasste 1.550 Megawatt (MW). Vier Angebote waren demnach erfolgreich.
Den niedrigsten Gebotswert beziffert die Bundesnetzagentur mit 0,00 Cent je kWh, hier verlangt der Bieter also gar nichts. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhalten hat, liegt bei 6,00 Cent je kWh. "Mit 0,44 ct/kWh liegt der durchschnittliche gewichtete Zuschlagswert weit unterhalb der Erwartungen. Das Ausschreibungsverfahren hat demnach mittel- und langfristige Kostensenkungspotentiale freigesetzt, die zu einer in diesem Umfang nicht erwarteten Senkung der Förderung führen werden", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, das Ausschreibungsergebnis.
Intensiver Wettbewerb
Das Ergebnis der Ausschreibung bewertet die Bundesnetzagentur als Beleg für die "sehr hohe Wettbewerbsintensität der Offshore-Branche in dieser Runde." Teilnahmeberechtigt in den beiden Ausschreibungen 2017 und 2018 sind Projekte in der Nord- und Ostsee mit einem Umfang von insgesamt rund 6.000 bis 7.000 MW, ausgeschrieben werden in den beiden Runden insgesamt 3.100 MW.
"Da in die Entwicklung der Projekte bereits Investitionen geflossen sind, stehen die Investoren vor der Frage, wie sie die bereits getätigten Investitionen bei ihren Kalkulationen berücksichtigen. Auch können die Projektträger davon ausgehen, dass bis zur Inbetriebnahme der Anlagen in den Jahren bis 2025 noch weitere erhebliche Kostensenkungen erreicht werden", teilt die Behörde dazu mit.
Projekte erhalten mit dem Zuschlag nicht nur einen Anspruch auf die EEG-Förderung, sondern auch einen – vom Stromverbraucher über die Netzentgelte finanzierten – Netzanschluss und die Möglichkeit, ihren Windpark über 25 Jahre zu betreiben.
Zweite Ausschreibung 2018
Die zweite Ausschreibung für bestehende Offshore-Windparkprojekte erfolgt am 1. April 2018. Das Ausschreibungsvolumen beträgt wie in der ersten Ausschreibung 1.550 MW zuzüglich der 60 MW, die in der ersten Ausschreibung nicht bezuschlagt worden sind. Damit liegt das Ausschreibungsvolumen in der zweiten Ausschreibung insgesamt bei 1.610 MW. Davon sind nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz mindestens 500 MW Offshore-Windparks in der Ostsee zuzuschlagen. Projekte, die in der jetzt abgeschlossenen Ausschreibung keinen Zuschlag erhalten haben, können sich an der zweiten Ausschreibung erneut beteiligen.
Weitere Informationen zum Ergebnis der ersten Ausschreibung für Windenergieanlagen auf See sind unter www.bundesnetzagentur.de/WindSeeG17-1 veröffentlicht.
Den niedrigsten Gebotswert beziffert die Bundesnetzagentur mit 0,00 Cent je kWh, hier verlangt der Bieter also gar nichts. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhalten hat, liegt bei 6,00 Cent je kWh. "Mit 0,44 ct/kWh liegt der durchschnittliche gewichtete Zuschlagswert weit unterhalb der Erwartungen. Das Ausschreibungsverfahren hat demnach mittel- und langfristige Kostensenkungspotentiale freigesetzt, die zu einer in diesem Umfang nicht erwarteten Senkung der Förderung führen werden", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, das Ausschreibungsergebnis.
Intensiver Wettbewerb
Das Ergebnis der Ausschreibung bewertet die Bundesnetzagentur als Beleg für die "sehr hohe Wettbewerbsintensität der Offshore-Branche in dieser Runde." Teilnahmeberechtigt in den beiden Ausschreibungen 2017 und 2018 sind Projekte in der Nord- und Ostsee mit einem Umfang von insgesamt rund 6.000 bis 7.000 MW, ausgeschrieben werden in den beiden Runden insgesamt 3.100 MW.
"Da in die Entwicklung der Projekte bereits Investitionen geflossen sind, stehen die Investoren vor der Frage, wie sie die bereits getätigten Investitionen bei ihren Kalkulationen berücksichtigen. Auch können die Projektträger davon ausgehen, dass bis zur Inbetriebnahme der Anlagen in den Jahren bis 2025 noch weitere erhebliche Kostensenkungen erreicht werden", teilt die Behörde dazu mit.
Projekte erhalten mit dem Zuschlag nicht nur einen Anspruch auf die EEG-Förderung, sondern auch einen – vom Stromverbraucher über die Netzentgelte finanzierten – Netzanschluss und die Möglichkeit, ihren Windpark über 25 Jahre zu betreiben.
Zweite Ausschreibung 2018
Die zweite Ausschreibung für bestehende Offshore-Windparkprojekte erfolgt am 1. April 2018. Das Ausschreibungsvolumen beträgt wie in der ersten Ausschreibung 1.550 MW zuzüglich der 60 MW, die in der ersten Ausschreibung nicht bezuschlagt worden sind. Damit liegt das Ausschreibungsvolumen in der zweiten Ausschreibung insgesamt bei 1.610 MW. Davon sind nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz mindestens 500 MW Offshore-Windparks in der Ostsee zuzuschlagen. Projekte, die in der jetzt abgeschlossenen Ausschreibung keinen Zuschlag erhalten haben, können sich an der zweiten Ausschreibung erneut beteiligen.
Weitere Informationen zum Ergebnis der ersten Ausschreibung für Windenergieanlagen auf See sind unter www.bundesnetzagentur.de/WindSeeG17-1 veröffentlicht.