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Verwirrung um Windreich-Insolvenz: Firmengründer ist zurück und stellt Anlegern Ausschüttungen in Aussicht
Der Machtkampf hinter den Kulissen der insolventen Windreich GmbH nimmt skurrile Züge an: „Eigenmächtig und ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters“ Holger Blümle hat es Willi Balz geschafft, sich wieder als Geschäftsführer des Windkraftprojektierers aus Wolfschlugen einsetzen zu lassen. So stellt es ein Sprecher der Kanzlei Schulze & Braun dar, für die Blümle tätig ist. Auf das laufende Verfahren soll der Schachzug des Gründers und einstigen Alleinvorstands von Windreich keinen Einfluss haben. Es handele sich um eine reine Formalie, heißt es von Seiten der Kanzlei. Balz wirkt allerdings seit langem parallel zu Blümle an der Investoren-Suche für die Offshore-Windparks mit, die Windreich bis zur Pleite vorangetrieben hatte.
Dass Willi Balz überhaupt dazu in der Lage war, sich selbst zum Geschäftsführer der Windreich GmbH zu bestellen, liegt an den Eigentumsverhältnissen des Unternehmens. Balz ist nämlich Alleineigentümer der Windreich GmbH. Allerdings seien Balz‘ Gesellschafter-Anteile bis vor kurzem von einer Rechtsanwaltskanzlei treuhänderisch verwaltet worden, so Schulze & Braun. Demnach handelte es sich um vorübergehende Maßnahme, die griff, weil Windreich ursprünglich eine Insolvenz in Eigenregie angestrebt hatte (mehr zur Umstellung des Insolvenzverfahrens lesen Sie hier). Weil das Verfahren jedoch bereits nach kurzer Zeit auf eine Regelinsolvenz umgestellt wurde, habe Balz die Anteile zurückerhalten und sich selbst wieder zum Geschäftsführer machen können. Direkt nach der Pleite hatte sich Balz ursprünglich schon einmal aus der Geschäftsführung zurückgezogen, kurz darauf jedoch erklärt sich im Insolvenzverfahren „voll einbringen zu wollen“ (ECOreporter.de berichtete).
„Ein Geschäftsführer hat in einem eröffneten Insolvenzverfahren keinerlei Möglichkeiten, operativ in den Geschäftsbetrieb einzugreifen, Entscheidungen zu treffen oder Vermögen des Unternehmens zu verwerten oder beziehungsweise zu verkaufen“, stellt Insolvenzverwalter Blümle klar. Die Entscheidungs- und Verfügungsbefugnis liege vollständig und ausschließlich bei ihm und den Gläubigern, so Blümle weiter.
Balz stellt Gläubigern Ausschüttungen in Aussicht – Insolvenzverwalter kontert: „unseriös“
Balz erweckt da einen ganz anderen Eindruck: Unter anderem über offene Briefe, die Balz auf eine eigene Homepage veröffentlicht, kommuniziert der Gründer und Alleineigentümer der Windreich GmbH seit langem rege mit den Anlegern. In seinem anlässlich der Baufertigstellung des Offshore-Windparks Global Tech 1 schreibt er über einen Insolvenzplan. Dieser ermögliche den Gläubigern zweier Anleihen im Gegenwert von 149 Millionen Euro Ausschüttungen, wenn auch „frühestens 2015“. Abhängig vom Verkauf eines weiteren im Bau befindlichen Nordsee-Windparks, sollen 2017 und 2019 weitere Ausschüttungen folgen, letztlich sogar „die 100-prozentige Rückzahlung des Nominalbetrages“, schreibt Balz.
Zum Stand der Verkaufsverhandlungen macht die Insolvenzverwaltung auf Nachfrage von ECOreporter.de zwar keine konkreten Angaben. Dies verbiete eine Verschwiegenheitserklärung dazu. Zu Balz‘ Ankündigungen über mögliche Geldflüsse findet die Insolvenzverwaltung allerdings deutliche Worte: „Zu diesem Zeitpunkt ist es nicht möglich, bereits konkrete Aussagen zu möglichen Ausschüttungen aus Fertigstellung und Verkauf auf einer seriösen Basis zu geben. Die von Herrn Balz ins Spiel gebrachte 100-Prozent-Quote basiert im Wesentlichen auf Annahmen.“ Blümle selbst könne und werde „auf einer derart unsicheren Basis“ keine Prognosen abgeben. „Die Höhe der Quote wird erst zu einem späteren Zeitpunkt im Verlauf dieses Verfahrens seriös eingeschätzt werden können“, erklärt ein Sprecher der Insolvenzverwaltung.
Wann dieser Zeitpunkt erreicht sein könnte, ließ der Sprecher allerdings offen. Unstrittig sei, dass das „ausgesprochen komplexe“ Verfahren wohl noch lange andauern werde. Balz bezeichne seine Investorensuche für das Offshore-Windparkprojekt MEG 1 zwar als Insolvenzplan. „De facto handelt es sich hierbei allerdings nicht um einen rechtlich gültigen Insolvenzplan. Die Gläubiger haben die Planungen von Herrn Balz zur Kenntnis genommen, ein Insolvenzplan ist dies aber nicht“, so die Insolvenzverwaltung weiter.
ECOreporter.de führt Windreich in der Wachhund-Rubrik.
Dass Willi Balz überhaupt dazu in der Lage war, sich selbst zum Geschäftsführer der Windreich GmbH zu bestellen, liegt an den Eigentumsverhältnissen des Unternehmens. Balz ist nämlich Alleineigentümer der Windreich GmbH. Allerdings seien Balz‘ Gesellschafter-Anteile bis vor kurzem von einer Rechtsanwaltskanzlei treuhänderisch verwaltet worden, so Schulze & Braun. Demnach handelte es sich um vorübergehende Maßnahme, die griff, weil Windreich ursprünglich eine Insolvenz in Eigenregie angestrebt hatte (mehr zur Umstellung des Insolvenzverfahrens lesen Sie hier). Weil das Verfahren jedoch bereits nach kurzer Zeit auf eine Regelinsolvenz umgestellt wurde, habe Balz die Anteile zurückerhalten und sich selbst wieder zum Geschäftsführer machen können. Direkt nach der Pleite hatte sich Balz ursprünglich schon einmal aus der Geschäftsführung zurückgezogen, kurz darauf jedoch erklärt sich im Insolvenzverfahren „voll einbringen zu wollen“ (ECOreporter.de berichtete).
„Ein Geschäftsführer hat in einem eröffneten Insolvenzverfahren keinerlei Möglichkeiten, operativ in den Geschäftsbetrieb einzugreifen, Entscheidungen zu treffen oder Vermögen des Unternehmens zu verwerten oder beziehungsweise zu verkaufen“, stellt Insolvenzverwalter Blümle klar. Die Entscheidungs- und Verfügungsbefugnis liege vollständig und ausschließlich bei ihm und den Gläubigern, so Blümle weiter.
Balz stellt Gläubigern Ausschüttungen in Aussicht – Insolvenzverwalter kontert: „unseriös“
Balz erweckt da einen ganz anderen Eindruck: Unter anderem über offene Briefe, die Balz auf eine eigene Homepage veröffentlicht, kommuniziert der Gründer und Alleineigentümer der Windreich GmbH seit langem rege mit den Anlegern. In seinem anlässlich der Baufertigstellung des Offshore-Windparks Global Tech 1 schreibt er über einen Insolvenzplan. Dieser ermögliche den Gläubigern zweier Anleihen im Gegenwert von 149 Millionen Euro Ausschüttungen, wenn auch „frühestens 2015“. Abhängig vom Verkauf eines weiteren im Bau befindlichen Nordsee-Windparks, sollen 2017 und 2019 weitere Ausschüttungen folgen, letztlich sogar „die 100-prozentige Rückzahlung des Nominalbetrages“, schreibt Balz.
Zum Stand der Verkaufsverhandlungen macht die Insolvenzverwaltung auf Nachfrage von ECOreporter.de zwar keine konkreten Angaben. Dies verbiete eine Verschwiegenheitserklärung dazu. Zu Balz‘ Ankündigungen über mögliche Geldflüsse findet die Insolvenzverwaltung allerdings deutliche Worte: „Zu diesem Zeitpunkt ist es nicht möglich, bereits konkrete Aussagen zu möglichen Ausschüttungen aus Fertigstellung und Verkauf auf einer seriösen Basis zu geben. Die von Herrn Balz ins Spiel gebrachte 100-Prozent-Quote basiert im Wesentlichen auf Annahmen.“ Blümle selbst könne und werde „auf einer derart unsicheren Basis“ keine Prognosen abgeben. „Die Höhe der Quote wird erst zu einem späteren Zeitpunkt im Verlauf dieses Verfahrens seriös eingeschätzt werden können“, erklärt ein Sprecher der Insolvenzverwaltung.
Wann dieser Zeitpunkt erreicht sein könnte, ließ der Sprecher allerdings offen. Unstrittig sei, dass das „ausgesprochen komplexe“ Verfahren wohl noch lange andauern werde. Balz bezeichne seine Investorensuche für das Offshore-Windparkprojekt MEG 1 zwar als Insolvenzplan. „De facto handelt es sich hierbei allerdings nicht um einen rechtlich gültigen Insolvenzplan. Die Gläubiger haben die Planungen von Herrn Balz zur Kenntnis genommen, ein Insolvenzplan ist dies aber nicht“, so die Insolvenzverwaltung weiter.
ECOreporter.de führt Windreich in der Wachhund-Rubrik.