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Vertreter der Windreich-Anleihe-Gläubiger bestellt
Die Interessen der Anleihe-Gläubiger der insolventen Windreich GmbH werden von dem Rechtsanwalt Klaus Nieding vertreten. Das zuständige Gericht in Esslingen bestellte den Fachanwalt für Bank und Kapitalrecht offiziell dazu, diese Position auszufüllen. Der Partner der Kanzlei Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft aus Frankfurt ist ein prominenter Fachmann, denn er ist zugleich Präsident des Deutschen Anlegerschutzbundes und Präsidiumsmitglied der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW).
Nieding vertritt auch die Interessen der Anleihe-Gläubiger im schwierigen und langwierigen Insolvenzverfahren der SolarMillennium AG aus Erlangen (hier lesen Sie am Beispiel der Solar Millennium AG wie Nieding und andere Experten die Erfolgschancen von Anleihe-Gläubigern generell einschätzen). Konkret geht es um zwei Windreich-Anleihen aus den Jahren 2010 und 2011 mit 125 Millionen Euro Nominalwert. ECOreporter.de hat die beiden jeweils mit 6,5 Prozent fest verzinsten Wertpapiere hier (Link entfernt)und hier (Link entfernt)in ECOanlagechecks untersucht und vom Investment abgeraten. Im März 2013 begannen Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Bilanzmanipulation bei Windreich in Wolfschungen nahe Stuttgart. Seither führt ECOreporter.de Windreich in der Wachhundrubrik.
Windreich steht am Beginn einer Insolvenz in Eigenregie. Bislang läuft noch das vorläufige Verfahren, dabei ist Sachwalter Holger Blümle von der Kanzlei Schulze & Braun als vorläufiger Sachwalter im Einsatz. Die Insolvenz in Eigenregie ist eine in Deutschland jüngere Form von Insolvenzverfahren. Dabei behält die Unternehmensführung das Heft des Handelns in der Hand, wird aber vom Sachwalter begleitet. Der erste Schritt ist die Erarbeitung eines Sanierungsplans der von den Gläubigern und dem Gericht genehmigt werden muss.
Hier liegt dann auch das Betätigungsfeld des neuen Anleihe-Gläubiger-Vertreters Klaus Nieding. Für die Anleihe-Gläubiger geht es nun unter anderem darum, wie viel Prozent ihres ursprünglich investierten Kapitals sie im Rahmen der angestrebten Sanierung wie und bis wann zurückerhalten. Um dies tun zu können ist ein vorläufiger Gläubigerausschuss gegründet worden, der Bücher und Geschäftspapiere prüfen lassen wird. Nieding: „In diesem frühen Stadium werden die Weichen für eine erfolgreiche Sanierung gestellt. Umso wichtiger ist es, dass auch die Interessen der Anleihegläubiger in diesem Verfahrensabschnitt prominent Gehör finden.“
Zur Bündelung der Anlegerinteressen hat die Rechtsanwalts-AG Nieding+Barth die „Interessengemeinschaft Windreich“ gegründet. Unter der Emailadresse: windreich@niedingbarth.de können sich Windreich-Anleihegläubiger kostenlos registrieren lassen, um sich tagesaktuell zu informieren. Außerdem wurde eigens für den Fall Windreich eine Internetseite eingerichtet, die Sie hier ereichen.
Fachanwälte sehen auch jenseits des Insolvenzverfahrens Möglichkeiten, dass Anleihe-Gläubiger ihre Investitionen auf dem Rechtsweg einfordern können. Der Hebel dazu liegt bei der Anlageberatung: „Wurde der Anleger von Seiten einer Bank und/oder einem Anlageberater/-vermittler fehlerhaft oder unvollständig aufgeklärt, kommen Schadenersatzansprüche in Betracht. Diese Ansprüche sind auf Rückabwicklung gerichtet“, sagt Rechtsanwalt Stefan Hösler von der Kanzlei CLLB Rechtanwälte.
CLBB prüfe darüber hinaus auch die Kapitalanlageprospekte der beiden Anleihen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Denn, wenn Fehler oder Ungenauigkeiten in den Dokumenten festgestellt werden, könnten auch die Prospektverantwortlichen für diese zur Verantwortung gezogen werden. Speziell wenn es um Beratung geht handelt es sich bei jedem Betroffenen um einen Einzelfall. Deshalb raten Experten, allen Anleihe-Gläubiger dazu sich juristisch beraten zu lassen.
Nieding vertritt auch die Interessen der Anleihe-Gläubiger im schwierigen und langwierigen Insolvenzverfahren der SolarMillennium AG aus Erlangen (hier lesen Sie am Beispiel der Solar Millennium AG wie Nieding und andere Experten die Erfolgschancen von Anleihe-Gläubigern generell einschätzen). Konkret geht es um zwei Windreich-Anleihen aus den Jahren 2010 und 2011 mit 125 Millionen Euro Nominalwert. ECOreporter.de hat die beiden jeweils mit 6,5 Prozent fest verzinsten Wertpapiere hier (Link entfernt)und hier (Link entfernt)in ECOanlagechecks untersucht und vom Investment abgeraten. Im März 2013 begannen Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Bilanzmanipulation bei Windreich in Wolfschungen nahe Stuttgart. Seither führt ECOreporter.de Windreich in der Wachhundrubrik.
Windreich steht am Beginn einer Insolvenz in Eigenregie. Bislang läuft noch das vorläufige Verfahren, dabei ist Sachwalter Holger Blümle von der Kanzlei Schulze & Braun als vorläufiger Sachwalter im Einsatz. Die Insolvenz in Eigenregie ist eine in Deutschland jüngere Form von Insolvenzverfahren. Dabei behält die Unternehmensführung das Heft des Handelns in der Hand, wird aber vom Sachwalter begleitet. Der erste Schritt ist die Erarbeitung eines Sanierungsplans der von den Gläubigern und dem Gericht genehmigt werden muss.
Hier liegt dann auch das Betätigungsfeld des neuen Anleihe-Gläubiger-Vertreters Klaus Nieding. Für die Anleihe-Gläubiger geht es nun unter anderem darum, wie viel Prozent ihres ursprünglich investierten Kapitals sie im Rahmen der angestrebten Sanierung wie und bis wann zurückerhalten. Um dies tun zu können ist ein vorläufiger Gläubigerausschuss gegründet worden, der Bücher und Geschäftspapiere prüfen lassen wird. Nieding: „In diesem frühen Stadium werden die Weichen für eine erfolgreiche Sanierung gestellt. Umso wichtiger ist es, dass auch die Interessen der Anleihegläubiger in diesem Verfahrensabschnitt prominent Gehör finden.“
Zur Bündelung der Anlegerinteressen hat die Rechtsanwalts-AG Nieding+Barth die „Interessengemeinschaft Windreich“ gegründet. Unter der Emailadresse: windreich@niedingbarth.de können sich Windreich-Anleihegläubiger kostenlos registrieren lassen, um sich tagesaktuell zu informieren. Außerdem wurde eigens für den Fall Windreich eine Internetseite eingerichtet, die Sie hier ereichen.
Fachanwälte sehen auch jenseits des Insolvenzverfahrens Möglichkeiten, dass Anleihe-Gläubiger ihre Investitionen auf dem Rechtsweg einfordern können. Der Hebel dazu liegt bei der Anlageberatung: „Wurde der Anleger von Seiten einer Bank und/oder einem Anlageberater/-vermittler fehlerhaft oder unvollständig aufgeklärt, kommen Schadenersatzansprüche in Betracht. Diese Ansprüche sind auf Rückabwicklung gerichtet“, sagt Rechtsanwalt Stefan Hösler von der Kanzlei CLLB Rechtanwälte.
CLBB prüfe darüber hinaus auch die Kapitalanlageprospekte der beiden Anleihen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Denn, wenn Fehler oder Ungenauigkeiten in den Dokumenten festgestellt werden, könnten auch die Prospektverantwortlichen für diese zur Verantwortung gezogen werden. Speziell wenn es um Beratung geht handelt es sich bei jedem Betroffenen um einen Einzelfall. Deshalb raten Experten, allen Anleihe-Gläubiger dazu sich juristisch beraten zu lassen.