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Vergütung für Windkraft an Land sinkt ab 2018
Betreiber von Windkraftanlagen an Land müssen sich teilweise auf niedrigere Fördersätze einstellen. Wie die Bundesnetzagentur mitteilte, werde die Förderung von Onshore-Windrädern zum 1. Januar 2018 gekürzt – wenn diese außerhalb der Ausschreibungen gebaut wurden. Dies betreffe Anlagen, die unter den zunehmend auslaufenden Bestandschutz fielen: Sie erhalten noch eine feste Einspeisevergütung nach dem alten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Laut der Bonner Behörde wird die Vergütung betroffener Windmüller um 2,4 Prozent gekürzt. Sie bgründete dies mit dem starken Zuwachs von Onshore-Windrädern. Der Brutto-Zubau an Land liege mit etwa 5.038 Megawatt deutlich oberhalb des Ausbaupfads. Die Fördersätze werden anhand des Windkraft-Ausbaus im Zeitraum von August 2016 bis Juli 2017 berechnet.
Bewegt sich der Zubau nahe am gesetzlichen Ausbaupfad, sieht das EEG eine Absenkung der Vergütungssätze vor. Wenn die Ausbauziele der Bundesregierung hingegen merklich unterschritten werden, bleiben die Fördersätze konstant oder werden oder angehoben. Zuletzt hatte die Bundesnetzagentur Ende Mai 2017 eine Kürzung der Einspeisevergütung angekündigt, diese greift ab Oktober.
Das EEG wurde zum Jahreswechsel 2017 reformiert. Seither wird die Vergütung für Strom neue Windparks über Auktionen ermittelt. Bei den Ausschreibungsrunden gibt es einen starken Andrang und Wettbewerb. Daraus ergibt sich ein geringer Preis für Windstrom aus den Projekten, die den Zuschlag erhalten, also erfolgreich bieten.
Laut der Bonner Behörde wird die Vergütung betroffener Windmüller um 2,4 Prozent gekürzt. Sie bgründete dies mit dem starken Zuwachs von Onshore-Windrädern. Der Brutto-Zubau an Land liege mit etwa 5.038 Megawatt deutlich oberhalb des Ausbaupfads. Die Fördersätze werden anhand des Windkraft-Ausbaus im Zeitraum von August 2016 bis Juli 2017 berechnet.
Bewegt sich der Zubau nahe am gesetzlichen Ausbaupfad, sieht das EEG eine Absenkung der Vergütungssätze vor. Wenn die Ausbauziele der Bundesregierung hingegen merklich unterschritten werden, bleiben die Fördersätze konstant oder werden oder angehoben. Zuletzt hatte die Bundesnetzagentur Ende Mai 2017 eine Kürzung der Einspeisevergütung angekündigt, diese greift ab Oktober.
Das EEG wurde zum Jahreswechsel 2017 reformiert. Seither wird die Vergütung für Strom neue Windparks über Auktionen ermittelt. Bei den Ausschreibungsrunden gibt es einen starken Andrang und Wettbewerb. Daraus ergibt sich ein geringer Preis für Windstrom aus den Projekten, die den Zuschlag erhalten, also erfolgreich bieten.