Erneuerbare Energie, Anleihen / AIF

Spaniens Kabinett winkt Kappung der Grünstromvergütung durch

 Das spanische Kabinett hat die weitere rückwirkende Kürzung der Einspeisetarife für Solarstrom abgenickt. Damit ist Spanien dem selbst erklärten Ziel, die staatlich garantiere Einspeisevergütung vollends zu beenden, einen weiteren Schritt näher gekommen. Mit dem Kabinettsbeschluss ist klar, dass die Betreiber spanischer Solaranlagen künftig für 30 Jahre konstant 7,5 Prozent Rendite vor Steuern, beziehungsweise 5,5 Prozent Rendite nach Steuern aus ihrer Stromproduktion erzielen sollen. Der Anteil der Einspeisevergütung bei diesem neuen System macht dann noch 2,39 Cent pro Kilowattstunde aus. Die Neuregelung soll später nochmals überprüft werden. Die Regierung hält sich damit offen, die geplante stabile Rendite daraufhin weiter zu kürzen.

Gelten wird die Neuregelung Experten zufolge unabhängig von Baujahr oder Stromnetzanschluss technologieübergreifend für alle Erneuerbare-Energie-Anlagen Die einzige Ausnahme: Alte Windräder, die vor 2004 in Betrieb gingen, werden dem Entwurf zufolge künftig gänzlich leer ausgehen.  Im Bau befindliche Grünstromvorhaben, die zu teuer finanziert wurden, rechnen sich Marktbeobachtern zufolge fortan nicht mehr.

Der Streit um die langwierige Reform des spanischen Energiesektors ist mit der Kabinettsentscheidung allerdings nicht beigelegt. Zum einen haben internationale Investoren, darunter auch Anbieter geschlossener Spanien-Solarfonds angekündigt, rechtliche Schritte zu prüfen (mehr zum Inhalt der Reform, deren Folgen für Anleger und den möglichen Klagen lesen Sie  hier). Und der spanische Photovoltaik-Branchenverband wies unlängst darauf hin, dass die Neuregelung gegen EU-Recht verstoße, weil damit der 2009 bekräftigte Einspeisevorrang von Erneuerbaren Energien vor konventioneller Energie nicht mehr gegeben sei.  
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