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Erneuerbare Energie, Anleihen / AIF
Keulenschlag für Investoren – Spaniens Regierung will feste Solarstromvergütung stoppen
Spanien besiegelt endgültig das Ende der staatlich garantierten Einspeisevergütung für Strom aus regenerativen Quellen. Die radikale Reform trifft zahlreiche Privatanleger, die zwischen 2006 und 2012 in geschlossene Spanien-Solarfonds investierten, hart. Geht es nach dem Willen der Regierung in Madrid, könnte der energiepolitische Paradigmenwechsel schon sehr bald vollends umgesetzt sein. Doch der Widerstand aus der Branche ist in dem sonnenverwöhnten Land nach wie vor groß. Und der aktuelle Entwurf der Verordnung, die den Förderstopp auf den Weg bringen soll, enthält Experten zufolge „logische Fehler“. Was kommt auf Spaniens Photovoltaik-Markt und seine Anleger zu? Können Solarfonds, die dort vor wenigen Jahren unter ganz anderen Rahmenbedingungen starteten, sich überhaupt noch lohnen?
Bis vor wenigen Jahren schien es europaweit kaum einen besseren Ort für private Solar-Investments zu geben als Spanien: Perfekte natürliche Bedingungen gepaart mit einem sehr komplizierten, aber aus Investorensicht attraktiven Tarifsystem für die Einspeisung von Sonnenstrom ins Netz. „Der Betreiber einer Solaranlage von 2007, deren Stromerträge nach dem damals gültigen Real Decreto 661/2007 vergütet wurden, erhielt ursprünglich 48 Cent pro Kilowattstunde. Und das sollte für 25 Jahre gelten“, blickt der Rechtsanwalt Christoph Himmelskamp zurück. Der Jurist der Nürnberger Kanzlei Rödl + Partner, leitet eine von zwei Niederlassungen, die sich von Barcelona und Madrid aus für die Mandanten von Rödl + Partner dem spanischen Photovoltaikmarkt widmen.
Die einstmals nahezu paradiesisch anmutenden Bedingungen für Solarfonds-Anleger in Spanien sind längst Geschichte: Weil die Euro-Schuldenkrise Spanien mit voller Wucht traf, reagierte die Regierung mit immer neuen, drastischen und vor allem rückwirkenden Kürzungen im gesamten Energie-Etat (ECOreporter.de berichtete darüber). Diese Schraube wird nun nochmals deutlich angezogen. Himmelskamp: „Spanien erwirtschaftet im Energiesektor ein Defizit. Das heißt, die Einnahmen aus der Stromerzeugung decken nicht die Ausgaben des Stromsystems. Dazu zählen beispielsweise die Kosten der Erzeugung, der Durchleitung, der Einspeisevergütung und andere. Deshalb soll alles abgeschafft werden, was dem Stromsystem zusätzliche Kosten aufbürdet.“ Das alte System, das Spanien in der Krise zu teuer geworden ist, ähnelte zwar der deutschen Einspeisevergütung. Allerdings wurde die für 25 Jahre garantierte feste Vergütung aus dem Staatshaushalt bezahlt und nicht wie in der Bundesrepublik auf die Allgemeinheit der Stromverbraucher umgelegt.
2,4 Cent plus Zuzahlungen statt 48 Cent pro Kilowattstunde
Dass vor diesem Hintergrund die einst so üppige Solarstromvergütung wegfallen soll, ist zwar nicht neu: „Der Abschied Spaniens von der festen, staatlich garantierten Einspeisevergütung ist schon seit Juli 2013 beschlossen. Es fehlt aber noch die entsprechende Durchführungsverordnung. Bislang liegt nur ein Entwurf vor, der die energiepolitische Marschroute der Regierung etwas konkretisiert“, sagt Himmelskamp. Dieser Entwurf aber hat es in sich. „Was in diesem Entwurf festgehalten ist, nennen wir einen Paradigmenwechsel. Anstelle des bisherigen Tarifsystems soll künftig eine Vergütung der Investition erfolgen“, erläutert der Experte. Wie soll das funktionieren? Himmelskamp: „Um die Vergütung der Investition zu berechnen werden 1.200 Standardwerte zu Grunde gelegt“, sagt der Jurist. Das umfasse bei Photovoltaikanlagen beispielsweise ihr Alter, die Größe, den Modulpreis zum Zeitpunkt der Investition und die bauliche Art des Sonnenstromkraftwerks. „Dazu muss man wissen, dass Einzelanlagen mit 100 kW Leistung teurer sind als große zusammenhängende Solarparks. Solche 100-kW-Solaranlagen sind in Spanien ab 2006, als der Ausbau der Photovoltaik in Spanien langsam Fahrt aufnahm, reihenweise errichtet worden“, fährt der Jurist fort. „Auf die Investition in Erneuerbare-Energie-Anlagen auf spanischem Boden soll es künftig eine für 30 Jahre stabile Rendite von 7,5 Prozent geben“, erklärt der Anwalt. Die Stromproduktion fließe immer noch zum Teil in die Gesamtvergütung der Grünstromanlagen ein. „Diese liegt pauschal für Photovoltaik-Anlagen, die gemäß dem Real Decreto 661/2007 einspeisen, bei 2,39 Cent pro Kilowattstunde, und ist auf 1.648 Betriebsstunden begrenzt.“ Zum Vergleich: Die 48 Cent pro Kilowattstunde Solarstrom aus dem Real Decreto 661/2007 sollten ursprünglich 25 Jahre lang gezahlt werden. Das allein verdeutlicht, wie stark die Pläne Anleger treffen würden, die etwa vor wenigen Jahren in einen Spanien-Solarfonds investiert haben.
Laut Himmelskamp soll die Neuregelung unabhängig von Baujahr oder Stromnetzanschluss technologieübergreifend für alle Erneuerbare-Energie-Anlagen gelten. Die einzige Ausnahme: Alte Windräder, die vor 2004 in Betrieb gingen, werden dem Entwurf zufolge künftig gänzlich leer ausgehen. „Diese Anlagen sind dann auf die Preise an den Strombörsen angewiesen, der liegt aktuell bei 4,4 Cent“, sagt Himmelskamp. Um den Verlust der Grünstromanlagenbetreiber durch den anstehenden Systemwechsel abzufedern, seien in dem Entwurf der neuen Durchführungsverordnung noch nicht näher konkretisierte Zuzahlungen vorgesehen, sagt Himmelskamp. Alle weiteren Reformansätze, wie beispielsweise die Einführung eines Ausschreibungsmodells, lägen bis auf Weiteres auf Eis.
Netzparität für Spaniens Photovoltaik außer Reichweite
Der spanische Grünstromsektor durchläuft schon seit Jahren einen Reformprozess. So wird seit 2013 jegliche Stromerzeugung in Spanien pauschal mit sieben Prozent besteuert (mehr dazu lesen Sie hier). Alle Maßnahmen hatten eines gemeinsam: sie verringerten die Rentabilität von Solarstromprojekten. Himmelskamp dazu: „ Die Einschränkung der Tarifzahlungen für Solarstrom auf eine feste Betriebsstundenzahl - der sogenannte Deckel - wurde bereits 2011 für zunächst drei Jahre eingeführt. Weil es diesen Deckel schon gibt, fällt die Reform für viele Anlagenbetreiber im Vergleich zu dem, was sie für 2013 nach dem bisherigen System erhalten haben, nicht so schlimm aus, wie mancher erwartet haben mag.“
Unter dem Strich sei der Verlust in Bezug auf die ursprünglich zu erwartende Vergütung aber enorm. Und unter den gegebenen Umständen sei Photovoltaik in Spanien trotz der exzellenten natürlichen Bedingungen ohne staatliche Förderung weiter kein rentables Geschäft. Mit einer deutlichen Erhöhung der Preise an Spaniens Strombörse sei so bald nicht zu rechnen, da die Sättigung des spanischen Marktes mit Strom aus Erneuerbaren Energien sehr hoch sei. „Dementsprechend wird die Netzparität, das heißt der Punkt, an dem der Börsenpreis den Gestehungskosten plus einer vernünftigen Rendite entspricht, nicht kurzfristig erreicht. Es sei denn, die Kosten der konventionellen Energien steigen rapide beziehungsweise die spanische Wirtschaft erholt sich erheblich“, erklärt Himmelskamp.
Bildhinweis: Aufdachanlage im spanischen Selensa. /Quelle: Conergy
Logische Fehler wohl kein Hindernis für schnelle Umsetzung
Der Experte von Rödl + Partner bemängelt, dass der Entwurf für Durchführungsverordnung einige logische Fehler enthält und in Detailfragen unscharf bleibe. So sei das Zusammenspiel der geplanten Zuzahlung und der Energiesteuer von sieben Prozent noch nicht geregelt. „Zwar gehen wir davon aus, dass die Steuer auf den gesamten Umsatz berechnet wird, die Wortlaute der jeweiligen Gesetze passen aber noch nicht zusammen“, so Himmelskamp. Trotzdem glaubt der Anwalt nicht, dass diese Mängel die Umsetzung behindern. „Wir gehen davon aus, dass die Durchführungsverordnung in den nächsten Wochen in Kraft treten wird“, schätzt er.
Die Grünstrom-Reformen in Spanien werden seit langem von lautem Protest aus der Branche und von Investoren begleitet. Ihnen bleibt wohl nur noch der Weg vor Gericht. Himmelskamp: „Etliche Fonds und andere Großinvestoren erwägen auf Basis des Energiecharta-Vertrages (engl. Energy Charter Treaty, ECT), gegen Spanien rechtliche Schritte einzuleiten. Dabei berufen sie sich auf den Schutz von Auslandsinvestitionen.“ Dies geschehe mit dem Argument, dass die Art und Weise, wie Spanien in den vergangenen Jahren seinen Energiesektor umkrempelte, diskriminierende Marktbedingungen geschaffen habe. „Derzeit sind sieben solcher Klagen vor dem zuständigen Schiedsgericht anhängig. Auch wir bereiten für einige deutsche Unternehmen eine Sammelklage vor“, sagt der Jurist.
Bis vor wenigen Jahren schien es europaweit kaum einen besseren Ort für private Solar-Investments zu geben als Spanien: Perfekte natürliche Bedingungen gepaart mit einem sehr komplizierten, aber aus Investorensicht attraktiven Tarifsystem für die Einspeisung von Sonnenstrom ins Netz. „Der Betreiber einer Solaranlage von 2007, deren Stromerträge nach dem damals gültigen Real Decreto 661/2007 vergütet wurden, erhielt ursprünglich 48 Cent pro Kilowattstunde. Und das sollte für 25 Jahre gelten“, blickt der Rechtsanwalt Christoph Himmelskamp zurück. Der Jurist der Nürnberger Kanzlei Rödl + Partner, leitet eine von zwei Niederlassungen, die sich von Barcelona und Madrid aus für die Mandanten von Rödl + Partner dem spanischen Photovoltaikmarkt widmen.
Die einstmals nahezu paradiesisch anmutenden Bedingungen für Solarfonds-Anleger in Spanien sind längst Geschichte: Weil die Euro-Schuldenkrise Spanien mit voller Wucht traf, reagierte die Regierung mit immer neuen, drastischen und vor allem rückwirkenden Kürzungen im gesamten Energie-Etat (ECOreporter.de berichtete darüber). Diese Schraube wird nun nochmals deutlich angezogen. Himmelskamp: „Spanien erwirtschaftet im Energiesektor ein Defizit. Das heißt, die Einnahmen aus der Stromerzeugung decken nicht die Ausgaben des Stromsystems. Dazu zählen beispielsweise die Kosten der Erzeugung, der Durchleitung, der Einspeisevergütung und andere. Deshalb soll alles abgeschafft werden, was dem Stromsystem zusätzliche Kosten aufbürdet.“ Das alte System, das Spanien in der Krise zu teuer geworden ist, ähnelte zwar der deutschen Einspeisevergütung. Allerdings wurde die für 25 Jahre garantierte feste Vergütung aus dem Staatshaushalt bezahlt und nicht wie in der Bundesrepublik auf die Allgemeinheit der Stromverbraucher umgelegt.
2,4 Cent plus Zuzahlungen statt 48 Cent pro Kilowattstunde
Dass vor diesem Hintergrund die einst so üppige Solarstromvergütung wegfallen soll, ist zwar nicht neu: „Der Abschied Spaniens von der festen, staatlich garantierten Einspeisevergütung ist schon seit Juli 2013 beschlossen. Es fehlt aber noch die entsprechende Durchführungsverordnung. Bislang liegt nur ein Entwurf vor, der die energiepolitische Marschroute der Regierung etwas konkretisiert“, sagt Himmelskamp. Dieser Entwurf aber hat es in sich. „Was in diesem Entwurf festgehalten ist, nennen wir einen Paradigmenwechsel. Anstelle des bisherigen Tarifsystems soll künftig eine Vergütung der Investition erfolgen“, erläutert der Experte. Wie soll das funktionieren? Himmelskamp: „Um die Vergütung der Investition zu berechnen werden 1.200 Standardwerte zu Grunde gelegt“, sagt der Jurist. Das umfasse bei Photovoltaikanlagen beispielsweise ihr Alter, die Größe, den Modulpreis zum Zeitpunkt der Investition und die bauliche Art des Sonnenstromkraftwerks. „Dazu muss man wissen, dass Einzelanlagen mit 100 kW Leistung teurer sind als große zusammenhängende Solarparks. Solche 100-kW-Solaranlagen sind in Spanien ab 2006, als der Ausbau der Photovoltaik in Spanien langsam Fahrt aufnahm, reihenweise errichtet worden“, fährt der Jurist fort. „Auf die Investition in Erneuerbare-Energie-Anlagen auf spanischem Boden soll es künftig eine für 30 Jahre stabile Rendite von 7,5 Prozent geben“, erklärt der Anwalt. Die Stromproduktion fließe immer noch zum Teil in die Gesamtvergütung der Grünstromanlagen ein. „Diese liegt pauschal für Photovoltaik-Anlagen, die gemäß dem Real Decreto 661/2007 einspeisen, bei 2,39 Cent pro Kilowattstunde, und ist auf 1.648 Betriebsstunden begrenzt.“ Zum Vergleich: Die 48 Cent pro Kilowattstunde Solarstrom aus dem Real Decreto 661/2007 sollten ursprünglich 25 Jahre lang gezahlt werden. Das allein verdeutlicht, wie stark die Pläne Anleger treffen würden, die etwa vor wenigen Jahren in einen Spanien-Solarfonds investiert haben.
Laut Himmelskamp soll die Neuregelung unabhängig von Baujahr oder Stromnetzanschluss technologieübergreifend für alle Erneuerbare-Energie-Anlagen gelten. Die einzige Ausnahme: Alte Windräder, die vor 2004 in Betrieb gingen, werden dem Entwurf zufolge künftig gänzlich leer ausgehen. „Diese Anlagen sind dann auf die Preise an den Strombörsen angewiesen, der liegt aktuell bei 4,4 Cent“, sagt Himmelskamp. Um den Verlust der Grünstromanlagenbetreiber durch den anstehenden Systemwechsel abzufedern, seien in dem Entwurf der neuen Durchführungsverordnung noch nicht näher konkretisierte Zuzahlungen vorgesehen, sagt Himmelskamp. Alle weiteren Reformansätze, wie beispielsweise die Einführung eines Ausschreibungsmodells, lägen bis auf Weiteres auf Eis.
Netzparität für Spaniens Photovoltaik außer Reichweite
Der spanische Grünstromsektor durchläuft schon seit Jahren einen Reformprozess. So wird seit 2013 jegliche Stromerzeugung in Spanien pauschal mit sieben Prozent besteuert (mehr dazu lesen Sie hier). Alle Maßnahmen hatten eines gemeinsam: sie verringerten die Rentabilität von Solarstromprojekten. Himmelskamp dazu: „ Die Einschränkung der Tarifzahlungen für Solarstrom auf eine feste Betriebsstundenzahl - der sogenannte Deckel - wurde bereits 2011 für zunächst drei Jahre eingeführt. Weil es diesen Deckel schon gibt, fällt die Reform für viele Anlagenbetreiber im Vergleich zu dem, was sie für 2013 nach dem bisherigen System erhalten haben, nicht so schlimm aus, wie mancher erwartet haben mag.“

Bildhinweis: Aufdachanlage im spanischen Selensa. /Quelle: Conergy
Logische Fehler wohl kein Hindernis für schnelle Umsetzung
Der Experte von Rödl + Partner bemängelt, dass der Entwurf für Durchführungsverordnung einige logische Fehler enthält und in Detailfragen unscharf bleibe. So sei das Zusammenspiel der geplanten Zuzahlung und der Energiesteuer von sieben Prozent noch nicht geregelt. „Zwar gehen wir davon aus, dass die Steuer auf den gesamten Umsatz berechnet wird, die Wortlaute der jeweiligen Gesetze passen aber noch nicht zusammen“, so Himmelskamp. Trotzdem glaubt der Anwalt nicht, dass diese Mängel die Umsetzung behindern. „Wir gehen davon aus, dass die Durchführungsverordnung in den nächsten Wochen in Kraft treten wird“, schätzt er.
Die Grünstrom-Reformen in Spanien werden seit langem von lautem Protest aus der Branche und von Investoren begleitet. Ihnen bleibt wohl nur noch der Weg vor Gericht. Himmelskamp: „Etliche Fonds und andere Großinvestoren erwägen auf Basis des Energiecharta-Vertrages (engl. Energy Charter Treaty, ECT), gegen Spanien rechtliche Schritte einzuleiten. Dabei berufen sie sich auf den Schutz von Auslandsinvestitionen.“ Dies geschehe mit dem Argument, dass die Art und Weise, wie Spanien in den vergangenen Jahren seinen Energiesektor umkrempelte, diskriminierende Marktbedingungen geschaffen habe. „Derzeit sind sieben solcher Klagen vor dem zuständigen Schiedsgericht anhängig. Auch wir bereiten für einige deutsche Unternehmen eine Sammelklage vor“, sagt der Jurist.