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Spanien stoppt Grünstromvergütung – droht eine Klagewelle?
Die staatlich garantierte, feste Einspeisevergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien in Spanien steht vor dem Aus. Die spanische Regierung hat ein neues Einspeisegesetz verabschiedet, das die bisherige Einspeisevergütung nach den königlichen Dekreten Real Decreto 661/2007 und 1578/2008 außer Kraft gesetzt. Damit schreitet der energiepolitische Umwälzungsprozess im Zeichen des staatlichen Sparzwangs voran, den Spaniens Industrie- und Energieminister José Manuel Soria bereits angekündigt hatte (ECOreporter.de berichtete).
Die Neuregelung betrifft allerdings den gesamten Spanischen Energiesektor und soll helfen, das 26 Milliarden Euro schwere Staatsdefizit zu bekämpfen. Wie exakt das neue Real Decreto Ley 9/2013, bleibt weiter unklar. Daher werden die Vergütungen bis auf Weiteres weiter gezahlt. Unklar ist allerdings auch, ob die Neuregeleung wie einige in Spanien zuvor schon auch rückwirkend eingeführt werden. Das würde bedeuten, dass Solaranlagenbetreiber wie etwa geschlossene Spanien-Solarfonds die zwischenzeitlich erhaltene Vergütung wieder zurückzahlen müssten. Marktbeobachter halten dies durchaus für möglich.
Anstelle der Einspeisevergütung ist eine Mischung aus Einspeisetarif und Investitionszulage geplant, die Grünstromern eine „angemessene Rendite“ bringen soll. „Angemessen“ soll in diesem Fall heißen: Sechs Jahre lang sollen diese im Durchschnitt nicht über 7,5 Prozent liegen. Zusammengenommen mit den Einschnitten, die die spanische Regierung 2012 vorgenommen hat sollen allein im Grünstromsektor 1,35 Milliarden Euro eingespart werden. Damit würden die Tarife um bis zu 20 Prozent sinken.
Experten schätzen: 55.000 Solaranlagen betroffen
Marktbeobachter rechnen mit heftigem Widerstand aus der Branche: „Die neuen Regelungen bedeuten das „Aus“ für die Einspeisevergütung in Spanien, wie wir sie bisher kennen. Die spanische Regierung setzt bei den Betreibern an, um das Defizit im Strombereich zu senken. Dabei wird sie sich auf heftigen juristischen Widerstand einrichten müssen“, erklärt der für die Beratung in Spanien verantwortliche Partner und Rechtsanwalt Georg Abegg von der Kanzlei Rödl & Partner in Madrid. „Ich habe große Zweifel, ob es rechtlich haltbar ist, die Förderung der Erneuerbaren Energien zukünftig an eine fiktive und willkürlich festgelegte Rentabilität von durchschnittlich 7,5 Prozent zu koppeln.“ Betroffen sind der Kanzlei zufolge 55.000 Solaranlagen. Betreiber, Fonds und ihre Anleger stecken in der Warteschleife: „Erst wenn die Durchführungsgesetze vorliegen, lässt sich sagen, wie gravierend die Reformen sein werden und ob sie rückwirkend gelten“, betont Partner und Rechtsanwalt Christoph Himmelskamp von Rödl & Partner Barcelona. „Schon jetzt ist klar, dass sich Anlagenbetreiber und Fondsgesellschaften, die mit Renditen von 10 bis teilweise 25 Prozent kalkuliert haben, auf tiefe Einschnitte gefasst machen müssen.“ Auch mit Kreditausfällen sei angesichts der Planungen zu rechnen, denn die Finanzierungen der Anlagen auf Prognosen gestützt, die so nicht mehr eintreffen können.
Solaranlagen, die heute noch nach den Einspeisegestzen von 2007 und 2008 vergütet werden, bekommen 0,46 Euro pro Kilowattstunde eingespeisten Strom – für 25 Jahre. Der Strompreis in Spanien, wo die Photovoltaik zum Teil auch schon Netzpatrität erreicht hat, lag Rödl & Partner zufolge im April bei rund zwei Cent pro Kilowattstunde. „Da kann man sich vorstellen, dass die Kürzungen für die Anlagenbetreiber drastisch ausfallen dürften“, sagt Rechtsanwalt Georg Abegg. Denkbar sei, dass die Betreiber Abstriche bei Qualität und Wartung machen werden oder versuchen, ihre Pachtverträge für Freiflächenanlagen neu zu verhandeln, um dies Aufzufangen. „Die neuen Regelungen dürften eine Klagewelle auslösen. Im Dialog mit dem Energiesektor hätte man hier sicher zu für alle Seiten besseren, einvernehmlichen Lösungen kommen können“, fährt Abegg fort. Internationale Fonds hätten bereits Schiedsgerichtsklagen angekündigt.
„Vorgehen inakzeptabel“
Die wind 7 AG aus Eckernförde ist ein Grünstromanlagen-Betreiber aus Eckernförde, der unter anderem in Spanien aktiv ist. Vorstand Veit-Gunnar Schüttrumpf befürchtet negative Folgen für die Finanzierung eines wind-7-Solarparks in Spanien und damit „erhebliche Einmalbelastungen für das Unternehmen. „Wir halten das Vorgehen der spanischen Regierung für inakzeptabel müssen uns aber dennoch auf erhebliche Auswirkungen einstellen“, klagt Schüttrumpf. Wind 7 ist vor allem als Betriebsführer von Windkraft- und Photovoltaikanlagen aktiv.
Die Neuregelung betrifft allerdings den gesamten Spanischen Energiesektor und soll helfen, das 26 Milliarden Euro schwere Staatsdefizit zu bekämpfen. Wie exakt das neue Real Decreto Ley 9/2013, bleibt weiter unklar. Daher werden die Vergütungen bis auf Weiteres weiter gezahlt. Unklar ist allerdings auch, ob die Neuregeleung wie einige in Spanien zuvor schon auch rückwirkend eingeführt werden. Das würde bedeuten, dass Solaranlagenbetreiber wie etwa geschlossene Spanien-Solarfonds die zwischenzeitlich erhaltene Vergütung wieder zurückzahlen müssten. Marktbeobachter halten dies durchaus für möglich.
Anstelle der Einspeisevergütung ist eine Mischung aus Einspeisetarif und Investitionszulage geplant, die Grünstromern eine „angemessene Rendite“ bringen soll. „Angemessen“ soll in diesem Fall heißen: Sechs Jahre lang sollen diese im Durchschnitt nicht über 7,5 Prozent liegen. Zusammengenommen mit den Einschnitten, die die spanische Regierung 2012 vorgenommen hat sollen allein im Grünstromsektor 1,35 Milliarden Euro eingespart werden. Damit würden die Tarife um bis zu 20 Prozent sinken.
Experten schätzen: 55.000 Solaranlagen betroffen
Marktbeobachter rechnen mit heftigem Widerstand aus der Branche: „Die neuen Regelungen bedeuten das „Aus“ für die Einspeisevergütung in Spanien, wie wir sie bisher kennen. Die spanische Regierung setzt bei den Betreibern an, um das Defizit im Strombereich zu senken. Dabei wird sie sich auf heftigen juristischen Widerstand einrichten müssen“, erklärt der für die Beratung in Spanien verantwortliche Partner und Rechtsanwalt Georg Abegg von der Kanzlei Rödl & Partner in Madrid. „Ich habe große Zweifel, ob es rechtlich haltbar ist, die Förderung der Erneuerbaren Energien zukünftig an eine fiktive und willkürlich festgelegte Rentabilität von durchschnittlich 7,5 Prozent zu koppeln.“ Betroffen sind der Kanzlei zufolge 55.000 Solaranlagen. Betreiber, Fonds und ihre Anleger stecken in der Warteschleife: „Erst wenn die Durchführungsgesetze vorliegen, lässt sich sagen, wie gravierend die Reformen sein werden und ob sie rückwirkend gelten“, betont Partner und Rechtsanwalt Christoph Himmelskamp von Rödl & Partner Barcelona. „Schon jetzt ist klar, dass sich Anlagenbetreiber und Fondsgesellschaften, die mit Renditen von 10 bis teilweise 25 Prozent kalkuliert haben, auf tiefe Einschnitte gefasst machen müssen.“ Auch mit Kreditausfällen sei angesichts der Planungen zu rechnen, denn die Finanzierungen der Anlagen auf Prognosen gestützt, die so nicht mehr eintreffen können.
Solaranlagen, die heute noch nach den Einspeisegestzen von 2007 und 2008 vergütet werden, bekommen 0,46 Euro pro Kilowattstunde eingespeisten Strom – für 25 Jahre. Der Strompreis in Spanien, wo die Photovoltaik zum Teil auch schon Netzpatrität erreicht hat, lag Rödl & Partner zufolge im April bei rund zwei Cent pro Kilowattstunde. „Da kann man sich vorstellen, dass die Kürzungen für die Anlagenbetreiber drastisch ausfallen dürften“, sagt Rechtsanwalt Georg Abegg. Denkbar sei, dass die Betreiber Abstriche bei Qualität und Wartung machen werden oder versuchen, ihre Pachtverträge für Freiflächenanlagen neu zu verhandeln, um dies Aufzufangen. „Die neuen Regelungen dürften eine Klagewelle auslösen. Im Dialog mit dem Energiesektor hätte man hier sicher zu für alle Seiten besseren, einvernehmlichen Lösungen kommen können“, fährt Abegg fort. Internationale Fonds hätten bereits Schiedsgerichtsklagen angekündigt.
„Vorgehen inakzeptabel“
Die wind 7 AG aus Eckernförde ist ein Grünstromanlagen-Betreiber aus Eckernförde, der unter anderem in Spanien aktiv ist. Vorstand Veit-Gunnar Schüttrumpf befürchtet negative Folgen für die Finanzierung eines wind-7-Solarparks in Spanien und damit „erhebliche Einmalbelastungen für das Unternehmen. „Wir halten das Vorgehen der spanischen Regierung für inakzeptabel müssen uns aber dennoch auf erhebliche Auswirkungen einstellen“, klagt Schüttrumpf. Wind 7 ist vor allem als Betriebsführer von Windkraft- und Photovoltaikanlagen aktiv.