Anleihen / AIF

Prokon: SdK warnt vor Plänen von Ex-Chef Rodbertus

Im Kampf um Einfluss beim Insolvenzverfahren von Prokon hat der geschasste Ex-Geschäftsführer und Gründer von Prokon, Carsten Rodbertus, nun Gegenwind bekommen. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) wehrt sich öffentlich gegen Vorwürfe, die Rodbertus beim Werben um Vollmachten von Genussrechteanlegern im Vorfeld der Gläubigerversammlung per E-Mail verbreitet haben soll und übt ihrerseits Kritik.

Prokon-Anlegern sei ein elektronisches Schreiben der 'Prokon Arbeitsgemeinschaft für eine lebenswerte Zukunft' zugegangen, in dem behauptet werde, der Insolvenzverwalter und andere Gläubigervertreter-  darunter die SdK - seien im Begriff,  „eine schnelle Zerschlagung von Prokon vorantreiben, was einen Verlust von 40 bis 70 Prozent des investierten Genussrechtskapitals mit sich bringen würde.“ Die SdK vermutet, dass diese Mail aus dem Umfeld von Carsten Rodbertus stammt, der seit längerem darum kämpft, Einfluss bei Prokon zurückzugewinnen (ECOreporter.de  berichtete).

SdK: „Sanierungspläne von Carsten Rodbertus nicht tragbar“


Der Darstellung in der besagten Mail tritt die SdK entgegen und schießt zurück: Die Sanierungsvorschläge von Rodbertus seien „nicht tragbar“, so die Anlegerschützer. „Den Anlegern drohen aus Sicht der SdK weitere Verluste, sofern sich eine Mehrheit der Genussrechtsinhaber von Prokon den Plänen von Herrn Rodbertus und seinen Kollegen anschließen sollte“, erklärt die SdK. Der in der E-Mail-Kampangne der Prokon Arbeitsgemeinschaft für eine lebenswerte Zukunft erweckte Eindruck, Prokon könne so fortgeführt werden, dass die Anleger in drei bis fünf Jahren ihr komplettes Geld samt Verzinsung zurückerhalten, sei falsch, sagt die SdK. Die SdK strebe nicht die Zerschlagung von Prokon, sondern eine Fortführung der Gesellschaft mit den Geschäftsbereichen an, „die profitabel arbeiten beziehungsweise auf mittlere Sicht profitabel arbeiten könnten.“

Rodbertus hatte vorgeschlagen, dass die Prokon-Anleger ihre Genussrechte gegen Aktien und Genossenschaftsanteile einer Nachfolgefirma unter seiner Führung tauschen sollten. Aus der Sicht der SdK funktionieren diese Modelle nicht. Die Anlegerschützer führen zwei Argumente ins Feld: Erstens warnen sie davor, dass die Genussrechtsinhaber so „erneut keine substanziellen Mitspracherechte eingeräumt bekommen“ hätten. Zweitens hätten die Anleger nach Einschätzung der SdK „erneut den Status eines nachrangigen Gläubigers“ erhalten. „Die Anleger würden in dem von Herrn Rodbertus bisher vorgeschlagenen Modellen somit mit hoher Wahrscheinlichkeit für längere Zeit nicht auf Ihr Geld zugreifen können“, folgern die Anlegerschützer. Zudem bestehe in diesen Modellen „ein deutlich erhöhtes Risiko eines Totalverlustes“, weil Prokon in nächster Zukunft wohl weiter rote Zahlen schreibe, wenn das Unternehmen nach diesen Maßnahmen fortgeführt werde, so die SdK weiter. „Die SdK rät ganz klar davon ab, der Prokon Arbeitsgemeinschaft für eine lebenswerte Zukunft beziehungsweise Herrn Sattler, welcher von der Arbeitsgemeinschaft als Vertreter genannt wurde, mit der Wahrnehmung der Stimmrechte auf der am 22. Juli 2014 stattfindenden Gläubigerversammlung zu bevollmächtigen. Aus Sicht der SdK ist Herr Rodbertus einer der Hauptverantwortlichen für die vom Insolvenzverwalter bereits bestätigte schlechte wirtschaftliche Lage der Gesellschaft“, so die Anlegerschützer weiter.

ECOreporter.de hatte frühzeitig vor der Investition in Prokon-Genussrechte gewarnt. Wir haben Informationen zum Fall Prokon auf dieser  Sonderseite (Link entfernt) zusammengefasst.
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