Einfach E-Mail-Adresse eintragen und auf "Abschicken" klicken - willkommen!
Neues Steuergesetz für Fonds in der Warteschleife
Seit dem 22. Juli gilt das neue Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) , dass unter anderem auch die Spielregeln für geschlossene Fonds verändert hat (mehr darüber erfahren Sie in unserem Experten-Interview). Wie nun bekannt wurde, sind Bundestag und Bundesrat jetzt vorläufig an der Aufgabe gescheitert, das neue Gesetz mit den erforderlichen neuen Steuerregeln zu versehen. Das führe zu großer Rechts- und Planungsunsicherheit für die betroffenen Unternehmen , klagt Frank Dornseifer, Geschäftsführer des Bundesverband Alternative Investments (BAI).
Anfang dieser Woche sollte eine Sitzung des gemeinsamen Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat neue Steuerregeln für Investmentfonds festlegen. Diese ist laut verschiedenen Medienberichten kurzfristig abgesagt worden und kann vor der Bundestagswahl nicht mehr nachgeholt werden. Für die steuerliche Behandlung offener Fonds hat das kaum Auswirkungen. Für die mit dem Inkrafttreten des KAGB eingeführten Alternativen Investmentfonds (AIFs), also etwa geschlossene Fonds, fehlen aber nun nach Einschätzung des BAI die Besteuerungsgrundlagen. Sie würden zunächst einfach der normalen Körperschafts- und Gewerbesteuer unterliegen. Erst nach den Bundestagswahlen kann nun eine neue Bundesregierung einen abermaligen Anlauf nehmen, um die Besteuerung von AIFs entsprechend dem neuen KAGB zu regeln und dafür die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zu erlangen.
Anfang dieser Woche sollte eine Sitzung des gemeinsamen Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat neue Steuerregeln für Investmentfonds festlegen. Diese ist laut verschiedenen Medienberichten kurzfristig abgesagt worden und kann vor der Bundestagswahl nicht mehr nachgeholt werden. Für die steuerliche Behandlung offener Fonds hat das kaum Auswirkungen. Für die mit dem Inkrafttreten des KAGB eingeführten Alternativen Investmentfonds (AIFs), also etwa geschlossene Fonds, fehlen aber nun nach Einschätzung des BAI die Besteuerungsgrundlagen. Sie würden zunächst einfach der normalen Körperschafts- und Gewerbesteuer unterliegen. Erst nach den Bundestagswahlen kann nun eine neue Bundesregierung einen abermaligen Anlauf nehmen, um die Besteuerung von AIFs entsprechend dem neuen KAGB zu regeln und dafür die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zu erlangen.