Anleihen / AIF

Nach Prokon: Schäuble will mehr BaFin-Befugnisse

Um möglichst bald regulatorische Konsequenzen aus der spektakulären  Insolvenz des Windkraftprojektierers Prokon  (Link entfernt) aus Itzehoe zu ziehen, hat der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ein zehn Punkte umfassendes Eckpunktepapier ausarbeiten lassen. Darüber berichtet die Tageszeitung „Die Welt“.

Demnach soll der so genannte Graue Kapitalmarkt, über den auch Privatanleger in  geschlossene Beteiligungen und Sachwerte wie beispielsweise Grünstromanlagen beteiligen können, im Namen des Anlegerschutzes strenger reguliert werden. Allerdings klingen die Formulierungen des Papiers schwammig. Eine entscheidende Neuerung, die Schäuble darin festhalten lässt: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll künftig mehr Handlungsspielraum bei der Prüfung von Finanzprodukten erhalten. „Die BaFin wird befugt, auf ihrer Internetseite Aufsichtsmaßnahmen gegen Anbieter von Graumarktprodukten zu veröffentlichen und auf Anbieter hinzuweisen, die Auskunftsgesuchen der BaFin nicht oder nur unvollständig nachgekommen sind“, zitiert die „Welt“ aus dem Schäuble-Papier.


Mehr Informationen in Geldanlageprospekten

Damit soll die BaFin eine „Prangerwirkung“ erzielen, der den Druck auf Anbieter erhöhen soll, schreibt das Blatt weiter. Druck auf die Anbieter will Schäuble auch über neue Regeln für die Geldanlage-Prospekte machen. Die sollen künftig nur noch ein Jahr gelten und entsprechend jährlich von der BaFin geprüft werden. Im Prospekt soll in Zukunft überdies das Fälligkeitsdatum bereits bestehender finanzieller Verpflichtungen vermerkt sein – etwa von Genussrechten, Genussscheinen oder Nachrangdarlehen. Das solle verhindern, dass Schneeballsysteme finanziert würden. Im Prospekt soll auch die Angabe personeller Verflechtungen mit verbundenen Unternehmen zur Pflicht werden. Als weitere Maßnahmen schlägt Schäuble vor, das Vermögensanlagegesetz so zu reformieren, dass Anbieter es möglichst nicht mehr umgehen können. Dem Bericht zufolge will der Finanzminister offenbar in dieser Sache nicht auf Reformimpulse der EU warten, sondern im Alleingang schneller ans Ziel kommen.

Speziell die BaFin war im Zusammenhang mit Prokon und anderen Fällen schwer in die Kritik geraten (ECOreporter.de berichtete  hier  und  hier): Obwohl die Prüfer der BaFin bereits vor Jahren durch die Korrespondenz mit Prokon über finanzielle Schwierigkeiten informiert gewesen sein soll, hatten die Finanzdienstaufseher keinerlei Warnungen veröffentlicht. Die BaFin konterte die Vorwürfe stets mit dem Verweis darauf, dass sie rechtlich nicht dazu befugt sei, Warnungen auszusprechen. Im Umgang mit Prokon und anderen habe die Behörde ihre Handlungsspielräume stets ausgeschöpft.
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