Anleihen / AIF

BaFin wegen Prokon in der Kritik - Stromversorger kündigen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hätte als Kontrollinstanz am Markt für Direktbeteiligungen beim Umgang mit dem Windkraftprojektierer Prokon konsequenter agieren müssen. Diesen Eindruck erweckt zumindest ein aktueller Bericht vom 'Handelsblatt' über einen Briefwechsel zwischen dem Unternehmen aus Itzehoe und der Behörde, der bereits knapp fünf Jahre zurückliegt. Vor kurzem hatte Prokon einen Antrag auf Insolvenz gestellt, weshalb Anleger, die der Gesellschaft Genussrecht-Kapital im Umfang von 1,4 Millairden Euro zur Verfügung gestellt habe, um ihr Investment bangen müssen.

Zur Zeit des genannten Briefwechsels finanzierte Prokon Windräder auch über Kommanditanteile in Geschlossenen Fonds.  2008 / 2009 war Prokon vorrübergehend in finanzielle Schieflage geraten. Schon damals gab es zahlreiche Kritiker, die dem Geschäftsmodell von Prokon skeptisch gegenüberstanden. Laut dem Handelsblatt ging es in dem Briefwechsel darum,  dass die BaFin aufgrund der angespannten Finanzlage von Prokon verlangt habe, Fonds aufzulösen und die Anleger auszuzahlen. Prokon habe  um ein halbes Jahr Aufschub gebeten und dabei argumentiert, weder neue Kredite aufnehmen zu können noch Vermögenswerte beleihen zu können, um die Anleger auszuzahlen.

In dem Artikel wird kritisiert, dass die BaFin trotz des Wissens um die angespannte Lage von Prokon kaum eingeschritten sei. Dies weist die Behörde energisch zurück: Gegenüber dem Handelsblatt erklärte sie, ihr seien  „von Gesetzes wegen die Hände gebunden“, solange keine erlaubnispflichtigen Geschäfte betrieben werden.

Schadenersatzansprüche gegen die BaFin möglich?

Anwälte sehen aufgrund dieses Briefwechsels einen neuen Hebel für betroffene Genussrechte-Anleger, eventuell Schadenersatzansprüche geltend machen zu können - gegen die BaFin:  Der Münchner Jurist Michael A. Leipold ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er hält Schadensersatzansprüche gegen die BaFin im Zusammenhang mit Prokon zumindest für prüfenswert. Seine Argumentation: Sollte der Briefwechsel wie vom Handelsblatt berichtet stattgefunden haben, hätte die BaFin durch ihr nicht einschreiten geduldet, dass Prokon trotz erheblicher finanzieller Schwierigkeiten weiter Geld bei Anlegern einsammelt.Rechtlich stellt sich daher die Frage, ob man die BaFin genau für dieses Verhalten haftbar machen kann, so der Anwalt. Weitere Tipps von Fachanwälten zum Thema Prokon gibt es hier.

Immer Stromversorger stoppen Durchleitung von Prokon-Strom

Unterdessen kündigen immer mehr Stromversorger ihre Verträge mit Prokon als Stromanbieter. Das bedeutet zum einen, dass dem insolventen Unternehmen eine Einnahmequelle mit nach eigenen  Angaben immerhin 55.000 Kunden zu versiegen droht. Zum anderen wird der Strom für die betroffenen Prokon-Strom-Kunden teurer, weil sie stattdessen über so genannte Grundversorgung Strom vom Versorger beziehen. Allerdings wird den Betroffenen dieser Schritt schriftlich mitgeteilt und in der  Regel bleiben noch sechs Wochen Zeit, um den Stromanbieter oder zumindest den Tarif zu wechseln.

Nachdem ein Thüringer Versorger noch unmittelbar vor dem Insolvenzantrag von Prokon den Verträge mit dem Windkraftunternehmen als Stromanbieter gekündigt hatte (ECOreporter.de  berichtete), sind es nach Medienberichten nun schon mindesten neun weitere Versorger, die diesen Schritt ebenfalls gegangen sind. Prokon hatte sich schon im Fall des Thüringer Versorgers kämpferisch gezeigt. Von dieser Kündigung waren 1.200 Prokon-Stromkunden betroffen.

Zum Fall Prokon bietet ECOreporter.de   diese Sonderseite (Link entfernt) (Link entfernt)an. Dort sind Fakten und Hintergründe zur Misere von Prokon, zum Geschäftsmodell und zu den wahren Risiken der Genussrechte zusammengefasst. Außerdem finden Sie Tipps zur Frage: Was können betroffene Anleger für ihr Geld tun?
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