Anleihen / AIF, Wachhund

Kündigungswelle bei Prokon-Genussrechten rollt

Der Windkraftprojektierer Prokon aus Itzehoe hatte sich am vergangenen Wochenende in einem spektakulären Apell an seine Anleger gewandt und erklärt, dass diese ihr Kapital nicht abziehen dürfen, wenn sie die Insolvenz von Prokon verhindern wollen. Bereits ausgesprochene Kündigungen sollten zurückgezogen und die Einlagen möglichst noch aufgestockt werden, so Prokon. Das Unternehmen benötige 95 Prozent der gesamten 1,4 Milliarden Euro, um zahlungsfähig zu bleiben, hieß es in dem Schreiben. Das Schreiben enthielt ein Rückantwort-Ultimatum, das am 20. Januar, also in fünf Tagen ausläuft (mehr zu den Hintergründen der Prokon-Misere finden sie  hier, einen Kommentar der ECOreporter.de-Chefredaktion dazu gibt es  hier.)


Das Problem dabei: Heute um 12:30 Uhr waren laut Prokon rund 15 Prozent des Genussrechtskapitals - in Zahlen 216,1 Millionen Euro - über Kündigungen abgezogen. So weist es Prokon auf seiner Internetseite aus. Den Wert der in 2014 zurückgenommenen Kündigungen bemisst Prokon in dieser Auflistung auf 10,4 Millionen Euro. Zudem stützt sich der Windkraftprojektierer darauf, von rund 11.700 Anlegern eine Zusage erhalten zu haben, dass sie ihr Kapital im Unternehmen belassen werden. Der Wert dieser Genussrechte liege bei über 236 Millionen Euro. Damit wäre Prokon aber noch immer weit von der selbst gesetzte Zielsetzung entfernt.


Sollte Prokon tatsächlich in knapp 14 Tagen Insolvenz anmelden, wäre es wohl eine der größten Pleiten in Deutschland überhaupt. Welche Chancen sehen Fachanwälte für Kapitalanlagerecht jetzt für die Prokon-Genussrechte-Anleger? Antworten darauf finden Sie  hier.


Prokon ist auch als Stromanbieter aktiv. „Über 55.000 Haushalte beziehen bereits Prokon-Strom“, teilt der Windkraftprojektierer online mit. Dass diesen Kunden der im Falle einer Insolvenz der Strom abgestellt werden könnte, weist das Unternehmen zurück: „Sie müssen nicht befürchten, plötzlich keinen Strom mehr zu bekommen, denn im Notfall greift immer die gesetzlich garantierte Grundversorgung, das heißt selbst bei einem Ausfall von Prokon-Strom würden Sie vom örtlichen Grundversorger mit Strom versorgt werden“, schreibt Prokon.
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