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Italienische Solarstromtarife rückwirkend gekürzt
Italiens rückwirkende Reform der Einspeisevergütung für Solarstrom ist nun Gesetz. Mit der Veröffentlichung der Kürzung der Vergütungstarife für Solaranlagen ab 200 Kilowatt Leistungskapazität aufwärts ist die Neuregelung offiziell in Kraft getreten. Ab der zweiten Jahreshälfte wird in Italien damit nicht mehr die tatsächliche monatliche Stromproduktion dieser Solaranlagen vergütet. Stattdessen erhalten die Betreiber konstant 90 Prozent dessen ausbezahlt, was an Stromertrag für die Anlagen im Vorfeld prognostiziert wurde.
Bis Ende November 2014 müssen die Betreiber italienischer Sonnenstromkraftwerke dieser Größenordnung zudem entscheiden, ob sie ihren Vergütungszeitraum um vier Jahre auf 24 Jahre verlängern oder weitere Einschnitte hinnehmen. Allerdings soll der Vergütungsertrag nach 24 Jahren unterm Strich nicht höher ausfallen als nach 20 Jahren. Näheres zur Ausgestaltung der Reform lesen Sie hier.
Bis Ende November 2014 müssen die Betreiber italienischer Sonnenstromkraftwerke dieser Größenordnung zudem entscheiden, ob sie ihren Vergütungszeitraum um vier Jahre auf 24 Jahre verlängern oder weitere Einschnitte hinnehmen. Allerdings soll der Vergütungsertrag nach 24 Jahren unterm Strich nicht höher ausfallen als nach 20 Jahren. Näheres zur Ausgestaltung der Reform lesen Sie hier.