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Interview: Was die Windreich-Insolvenz so kompliziert macht und wie die Gläubigervertreter auf die Kritik der Anleihe-Anleger reagieren
149 Millionen Euro haben Anleger in Anleihen der insolventen Windreich GmbH investiert. Nach zwei Jahren Insolvenzverfahren stehen die beiden Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger in der Kritik: Eine Anleger-Interessengemeinschaft beklagt einen Mangel an Information und Kommunikation. Deshalb wollen diese Investoren ihre Interessen künftig selbst bündeln und vertreten (mehr darüber erfahren Sie hier). Im ECOreporter.de-Interview nehmen die Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger, Klaus Nieding und Frank Günther, Stellung zu der Kritik der Interessengemeinschaft Windreich, kurz IGWR 2013. Zudem sprechen sie über ihre Strategien und Ziele in dem Verfahren.
Klaus Nieding, Vorstand der Kanzlei Nieding + Barth Rechtsanwalts-AG, ist zum einen Vorsitzender des Gläubigerausschuss der Windreich GmbH und zum anderen der Gemeinsame Vertreter der Anleger von zwei Anleihen aus dem Jahr 2010. Eine davon (ISIN DE000A1CRMQ7) ist mit 6,5 Prozent verzinst, die andere (ISIN DE000A1CRMR5) mit 6,75 Prozent. Frank Günther, Managing Director der One Square Advisors GmbH, ist der Gemeinsame Vertreter der Gläubiger von zwei weiteren Anleihen Eine von 2010 (ISIN DE000A1CRMP9) ist mit 6,25 Prozent verzinst. Due andere Anleihe von 2011 (ISIN DE000A1H3V38) ist mit 6,5 Prozent verzinst.
ECOreporter.de: Kennen Sie die Interessengemeinschaft WR 2013? Wie bewerten Sie dieses Engagement?
Klaus Nieding: Ich habe von dieser Initiative gehört. Es ist immer ein gutes
Zeichen, wenn sich die Anleihegläubiger für Ihr Investment interessieren. Im Insolvenzverfahren der Windreich GmbH haben die Anleihegläubiger zwei Gemeinsame Vertreter gewählt, welche die Interessen der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren und sogar im Gläubigerausschuss vertreten. Ich selbst bekleide das Amt des Vorsitzenden des Gläubigerausschusses, sodass die Vertretung der Anleihegläubiger über das hinausgeht, was in vergleichbaren Fällen üblich ist. Ich befürchte allerdings, dass die Interessengemeinschaft zumindest nach ihrer Darstellung falsche Erwartungen hat und gegenüber den Anleihegläubigern weckt. Ein mehr an Informationen, als dies bereits durch meine in regelmäßigen Abständen erfolgenden Rundschreiben sowie das für jeden Anleihegläubiger zugängliche Gläubigerinformationssystem erfolgt, ist aus mehreren Gründen leider nicht möglich. Andernfalls wäre der Informationsfluss von sensiblen Informationen nicht kontrollierbar. Das ist bei sensiblen Informationen stets das Problem, wenn es mehrere tausend Betroffene gibt und die Anleihen zudem noch gehandelt werden (Stichwort: Insiderproblematik).
Frank Günther: Uns ist seit kurzem bekannt, dass die Interessengemeinschaft WR 2013 existiert, allerdings wissen wir nicht, wer diese Interessengemeinschaft ins Leben gerufen hat. Bislang hatten wir keinen direkten Kontakt und können die Motive und handelnden Personen nicht einschätzen. Als gemeinsamer Vertreter nehmen wir die Anliegen von jedem einzelnen Anleihegläubiger sehr ernst. Wir begrüßen jede Aktivität der Anleihegläubiger, da uns dies bei der Wahrnehmung unseres Mandats unterstützt. Zugleich arbeiten wir in jedem Verfahren eng mit den Anlegerschutzverbänden sowie sehr engagierten einzelnen Anleihegläubigern zusammen. Ausnahmslos prüfen wir jede Anregung und jeden Vorschlag. Sofern wir belastbare und seriöse Optionen sehen, die realistisch zu einer Maximierung des Wertbeitrags für die Anleihegläubiger führen, werden diese von uns stets verfolgt, ganz gleich von wem diese Optionen kommen.
Im Fall der Windreich-Insolvenz beobachten wir viele Einzelinteressen von beteiligten Parteien, die öffentlich mit Behauptungen und gezielt gestreuten Falschinformationen versuchen, die öffentliche Meinung zu beeinflussen und ihre Interessen durchzusetzen.
Die Befürchtungen der Interessengemeinschaft resultieren aus unserer Sicht aus einer falschen Einschätzung der Marktwerte der Assets. Diese Fehleinschätzung der Marktwerte wird von interessierten Parteien immer wieder durch einseitige Aussagen und Behauptungen getrieben. Leider können wir diese Behauptungen nicht korrigieren, da wir uns derzeit in laufenden Verhandlungen befinden und nicht nur einer strengen Vertraulichkeit unterliegen, sondern mit jedem Kommentar diese komplexen Verhandlungen erheblich stören würden. Wir sind an den besten Angeboten für die Werte der Insolvenzmasse und der Maximierung der Masse interessiert. Allerdings maximieren wir die Masse nicht durch Ankündigungen, Versprechungen und warme Worte, sondern ausschließlich durch am Ende des Tages auch tatsächlich bezahlte Kaufpreise. Deshalb müssen wir jede Option auf Ihre Umsetzbarkeit und Ihre Finanzierung überprüfen. Im Windreich-Verfahren sind immer wieder Insolvenzpläne kolportiert worden, die allesamt auf völlig unrealistischen rechtlichen und wirtschaftlichen Annahmen beruhten und für die in keinem Fall ein Finanzierungsnachweis vorgelegt werden konnte. Gleiches gilt für die sogenannten „bindenden“ Angebote für den Windpark MEG I. Nach ernsthafter Prüfung haben sie alle sich als reine Absichtserklärungen ohne verbindliche Finanzierung erwiesen.
ECOreporter.de: Die Anleger-Interessegemeinschaft bemängelt unter anderem mangelnde Kommunikation. Anfragen würden sehr spät oder auch gar nicht beantwortet. Wie kann dieser Eindruck entstehen? Wie oft haben Sie seit der Übernahme des Mandats neu über das Verfahren informiert?
Klaus Nieding: Diesen Vorwurf kann ich nicht nachvollziehen. Ich bemühe mich darum, dass sämtliche an mich herangetragenen Anfragen zeitnah beantwortet werden. Dies kann aufgrund der Masse der Anfragen natürlich nicht immer sofort erfolgen. Wir haben in unserer Kanzlei aber eine Rechtsanwältin abgestellt, die ausschließlich mit der Beantwortung von Anfragen der Anleihegläubiger beschäftigt ist. Teilweise muss ich auch Anfragen mit dem Insolvenzverwalter vor der Beantwortung erörtern, da es mir nicht gestattet ist, mein Wissen aus dem Gläubigerausschuss eins zu eins ohne Rücksprache an die Anleihegläubiger weiterzugeben. Ich denke, was die Anleihegläubiger mehr frustriert ist, dass ich manche Anfragen schlicht unter Verweis auf die bestehende Verschwiegenheitsverpflichtung ablehne. Dies insbesondere wenn es um Detailfragen zu einzelnen Projekten, dem Projektstand oder den Wertprognosen und ähnlichem geht. Für mich als Gemeinsamem Vertreter im Insolvenzverfahren Windreich ist es derzeit die vordringlichste Aufgabe, im Gläubigerausschuss mitzuwirken, um für alle Gläubiger, auch die Anleihegläubiger, das bestmögliche Ergebnis in Form einer Insolvenzquote oder sogar im Wege eines Insolvenzplanverfahrens zu erreichen. Das ist allerdings alles noch Zukunftsmusik. Der Insolvenzverwalter hat Masseunzulänglichkeit angezeigt. Das bedeutet, es ist derzeit nicht genug Masse vorhanden, um neben den Kosten des Insolvenzverwalters die sonstigen Masseverbindlichkeiten zu bedienen. Also Verbindlichkeiten, die nach der Insolvenzeröffnung entstanden sind und keine Insolvenzgläubigerforderungen darstellen. Die Gemeinsamen Vertreter sind davon ebenfalls betroffen. Das hängt mit der Natur des Insolvenzverfahrens zusammen und mit dem Umstand, dass es sich bei Windreich um einen Projektentwickler handelt. Da existiert kein Warenlager, welches man einfach verkaufen könnte. Die Projekte befinden sich in unterschiedlichen Stadien und ein Marktpreis wie beispielsweise bei einem gebrauchten PKW gibt es nicht, noch ist eine derart breite Masse von Interessenten gegeben. Projekte müssen erst bis zu einem gewissen Stadium entwickelt werden, um einen eigenen wirtschaftlichen Wert zu haben.
Selbstverständlich kann ich es nachvollziehen, dass einzelne Anleihegläubiger, die sich sehr intensiv mit der Materie auseinandersetzen, gerne mehr und detailliertere Informationen hätten. Das fängt bei Ertragsberechnungen und Wertprognosen für einzelne Projekte an und geht bis zur Frage nach der Höhe der Insolvenzquote. Diese detailspezifischen Fragen zu einzelnen Projekten von einzelnen Anleihegläubigern kollidieren dann aber oft mit Verschwiegenheitsverpflichtungen. Hinzu kommt, dass es sich gegebenenfalls um Insiderinformationen handelt. Deren Preisgabe kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, beispielsweise beim Handel mit den Anleihen aufgrund eines diesbezüglichen Wissensvorsprungs. Dies wird oftmals von den Anleihegläubigern übersehen. Ich bemühe mich um eine einheitliche Informationsebene. Dabei darf und kann ich nicht einzelne Anleihegläubiger privilegieren. Seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor zwei Jahren habe ich inzwischen insgesamt zwölf Rundschreiben an die Anleihegläubiger versandt, im Schnitt also alle zwei Monate eines. Hinzu kommen unzählige individuelle Anfragen, sowohl telefonisch wie auch per Email oder Post, die ich beantwortet habe.
Derzeit bereiten wir ein neues Rundschreiben vor. Detailliertere Informationen zum Insolvenzverfahren und den Vermögenswerten erhalten die Anleihegläubiger zudem über die Sachstandsberichte des Insolvenzverwalters. Inzwischen sind wir beim dritten Sachstandsbericht
. Die Sachstandsberichte sind den Anleihegläubigern über das Gläubigerinformationssystem zugänglich. Ich denke, die Informationspolitik im Insolvenzverfahren Windreich ist von meiner Seite außerordentlich, bedenkt man, dass ich als Gemeinsamer Vertreter für diese bereits erbrachten Tätigkeiten bisher weder einen Kostenvorschuss noch eine Aufwandsentschädigung erhalten habe.
Frank Günther: Als gemeinsamer Vertreter in Insolvenzverfahren und üblicherweise auch als Gläubigerausschussmitglied unterliegen wir einer besonderen Vertraulichkeit. Dies ist insbesondere dem Charakter des Insolvenzverfahrens geschuldet, bei dem es sich um ein nicht‐öffentliches Verfahren handelt, bei dem die Informationsweitergabe rechtlich eingeschränkt ist und wir die veröffentlichten Informationen mit dem Insolvenzverwalter abstimmen müssen. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen wäre eine Pflichtverletzung und wir bitten die Anleihegläubiger immer wieder um Verständnis, dass wir uns hier rechtskonform verhalten müssen. Allerdings versuchen wir regelmäßig, für wesentliche Informationen eine Freigabe der Informationen vom Gläubigerausschuss und vom Insolvenzverwalter zu erlangen, so dass wir die Anleihegläubiger informieren dürfen. Für die Beantwortung von Anleihegläubigeranfragen haben wir ein eigenes Team installiert, dass alle Anfragen – schriftliche wie telefonische – umgehend und spätestens innerhalb von 48 Stunden beantwortet. Das Windreich Verfahren ist dabei das arbeitsintensivste Verfahren mit den bei weitem meisten Anfragen aller Verfahren, die wir betreuen. Dennoch ist mir kein Fall bekannt, bei dem wir eine Anfrage nicht innerhalb von 48 Stunden beantwortet hätten. Leider mag die Antwort aus oben genannten Gründen nicht immer zur Zufriedenheit ausfallen. Dennoch ist mir kein Fall bekannt, bei dem wir eine Anfrage nicht innerhalb von 48 Stunden beantwortet hätten.
Lesen Sie die </link><link http:="" www.ecoreporter.de="" artikel="" das-insolvenzverfahren-der-windreich-gmbh-ist-komplexer-als-das-verfahren-von-prokon-klaus-nieding-vorsitzender-des-windreich-glaeubigerausschusses-im-interview-mit-beiden-anleiheglaeubigervertretern-30-12-2015.html="" -="" external-link-new-window="" "Opens="" external="" link="" in="" new="" window"="">Fortsetzung unseres Doppelinterviews mit Frank Günther und Klaus Nieding. Darin beantworten Sie Fragen unter anderem zur Insolvenzquote, auf die Windreich-Anleger hoffen können, und auf die Chancen für Verwertungen von Windreich-Beteiligungen.
Klaus Nieding, Vorstand der Kanzlei Nieding + Barth Rechtsanwalts-AG, ist zum einen Vorsitzender des Gläubigerausschuss der Windreich GmbH und zum anderen der Gemeinsame Vertreter der Anleger von zwei Anleihen aus dem Jahr 2010. Eine davon (ISIN DE000A1CRMQ7) ist mit 6,5 Prozent verzinst, die andere (ISIN DE000A1CRMR5) mit 6,75 Prozent. Frank Günther, Managing Director der One Square Advisors GmbH, ist der Gemeinsame Vertreter der Gläubiger von zwei weiteren Anleihen Eine von 2010 (ISIN DE000A1CRMP9) ist mit 6,25 Prozent verzinst. Due andere Anleihe von 2011 (ISIN DE000A1H3V38) ist mit 6,5 Prozent verzinst.
ECOreporter.de: Kennen Sie die Interessengemeinschaft WR 2013? Wie bewerten Sie dieses Engagement?
Klaus Nieding: Ich habe von dieser Initiative gehört. Es ist immer ein gutes


Im Fall der Windreich-Insolvenz beobachten wir viele Einzelinteressen von beteiligten Parteien, die öffentlich mit Behauptungen und gezielt gestreuten Falschinformationen versuchen, die öffentliche Meinung zu beeinflussen und ihre Interessen durchzusetzen.
Die Befürchtungen der Interessengemeinschaft resultieren aus unserer Sicht aus einer falschen Einschätzung der Marktwerte der Assets. Diese Fehleinschätzung der Marktwerte wird von interessierten Parteien immer wieder durch einseitige Aussagen und Behauptungen getrieben. Leider können wir diese Behauptungen nicht korrigieren, da wir uns derzeit in laufenden Verhandlungen befinden und nicht nur einer strengen Vertraulichkeit unterliegen, sondern mit jedem Kommentar diese komplexen Verhandlungen erheblich stören würden. Wir sind an den besten Angeboten für die Werte der Insolvenzmasse und der Maximierung der Masse interessiert. Allerdings maximieren wir die Masse nicht durch Ankündigungen, Versprechungen und warme Worte, sondern ausschließlich durch am Ende des Tages auch tatsächlich bezahlte Kaufpreise. Deshalb müssen wir jede Option auf Ihre Umsetzbarkeit und Ihre Finanzierung überprüfen. Im Windreich-Verfahren sind immer wieder Insolvenzpläne kolportiert worden, die allesamt auf völlig unrealistischen rechtlichen und wirtschaftlichen Annahmen beruhten und für die in keinem Fall ein Finanzierungsnachweis vorgelegt werden konnte. Gleiches gilt für die sogenannten „bindenden“ Angebote für den Windpark MEG I. Nach ernsthafter Prüfung haben sie alle sich als reine Absichtserklärungen ohne verbindliche Finanzierung erwiesen.
ECOreporter.de: Die Anleger-Interessegemeinschaft bemängelt unter anderem mangelnde Kommunikation. Anfragen würden sehr spät oder auch gar nicht beantwortet. Wie kann dieser Eindruck entstehen? Wie oft haben Sie seit der Übernahme des Mandats neu über das Verfahren informiert?
Klaus Nieding: Diesen Vorwurf kann ich nicht nachvollziehen. Ich bemühe mich darum, dass sämtliche an mich herangetragenen Anfragen zeitnah beantwortet werden. Dies kann aufgrund der Masse der Anfragen natürlich nicht immer sofort erfolgen. Wir haben in unserer Kanzlei aber eine Rechtsanwältin abgestellt, die ausschließlich mit der Beantwortung von Anfragen der Anleihegläubiger beschäftigt ist. Teilweise muss ich auch Anfragen mit dem Insolvenzverwalter vor der Beantwortung erörtern, da es mir nicht gestattet ist, mein Wissen aus dem Gläubigerausschuss eins zu eins ohne Rücksprache an die Anleihegläubiger weiterzugeben. Ich denke, was die Anleihegläubiger mehr frustriert ist, dass ich manche Anfragen schlicht unter Verweis auf die bestehende Verschwiegenheitsverpflichtung ablehne. Dies insbesondere wenn es um Detailfragen zu einzelnen Projekten, dem Projektstand oder den Wertprognosen und ähnlichem geht. Für mich als Gemeinsamem Vertreter im Insolvenzverfahren Windreich ist es derzeit die vordringlichste Aufgabe, im Gläubigerausschuss mitzuwirken, um für alle Gläubiger, auch die Anleihegläubiger, das bestmögliche Ergebnis in Form einer Insolvenzquote oder sogar im Wege eines Insolvenzplanverfahrens zu erreichen. Das ist allerdings alles noch Zukunftsmusik. Der Insolvenzverwalter hat Masseunzulänglichkeit angezeigt. Das bedeutet, es ist derzeit nicht genug Masse vorhanden, um neben den Kosten des Insolvenzverwalters die sonstigen Masseverbindlichkeiten zu bedienen. Also Verbindlichkeiten, die nach der Insolvenzeröffnung entstanden sind und keine Insolvenzgläubigerforderungen darstellen. Die Gemeinsamen Vertreter sind davon ebenfalls betroffen. Das hängt mit der Natur des Insolvenzverfahrens zusammen und mit dem Umstand, dass es sich bei Windreich um einen Projektentwickler handelt. Da existiert kein Warenlager, welches man einfach verkaufen könnte. Die Projekte befinden sich in unterschiedlichen Stadien und ein Marktpreis wie beispielsweise bei einem gebrauchten PKW gibt es nicht, noch ist eine derart breite Masse von Interessenten gegeben. Projekte müssen erst bis zu einem gewissen Stadium entwickelt werden, um einen eigenen wirtschaftlichen Wert zu haben.
Selbstverständlich kann ich es nachvollziehen, dass einzelne Anleihegläubiger, die sich sehr intensiv mit der Materie auseinandersetzen, gerne mehr und detailliertere Informationen hätten. Das fängt bei Ertragsberechnungen und Wertprognosen für einzelne Projekte an und geht bis zur Frage nach der Höhe der Insolvenzquote. Diese detailspezifischen Fragen zu einzelnen Projekten von einzelnen Anleihegläubigern kollidieren dann aber oft mit Verschwiegenheitsverpflichtungen. Hinzu kommt, dass es sich gegebenenfalls um Insiderinformationen handelt. Deren Preisgabe kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, beispielsweise beim Handel mit den Anleihen aufgrund eines diesbezüglichen Wissensvorsprungs. Dies wird oftmals von den Anleihegläubigern übersehen. Ich bemühe mich um eine einheitliche Informationsebene. Dabei darf und kann ich nicht einzelne Anleihegläubiger privilegieren. Seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor zwei Jahren habe ich inzwischen insgesamt zwölf Rundschreiben an die Anleihegläubiger versandt, im Schnitt also alle zwei Monate eines. Hinzu kommen unzählige individuelle Anfragen, sowohl telefonisch wie auch per Email oder Post, die ich beantwortet habe.
Derzeit bereiten wir ein neues Rundschreiben vor. Detailliertere Informationen zum Insolvenzverfahren und den Vermögenswerten erhalten die Anleihegläubiger zudem über die Sachstandsberichte des Insolvenzverwalters. Inzwischen sind wir beim dritten Sachstandsbericht

Frank Günther: Als gemeinsamer Vertreter in Insolvenzverfahren und üblicherweise auch als Gläubigerausschussmitglied unterliegen wir einer besonderen Vertraulichkeit. Dies ist insbesondere dem Charakter des Insolvenzverfahrens geschuldet, bei dem es sich um ein nicht‐öffentliches Verfahren handelt, bei dem die Informationsweitergabe rechtlich eingeschränkt ist und wir die veröffentlichten Informationen mit dem Insolvenzverwalter abstimmen müssen. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen wäre eine Pflichtverletzung und wir bitten die Anleihegläubiger immer wieder um Verständnis, dass wir uns hier rechtskonform verhalten müssen. Allerdings versuchen wir regelmäßig, für wesentliche Informationen eine Freigabe der Informationen vom Gläubigerausschuss und vom Insolvenzverwalter zu erlangen, so dass wir die Anleihegläubiger informieren dürfen. Für die Beantwortung von Anleihegläubigeranfragen haben wir ein eigenes Team installiert, dass alle Anfragen – schriftliche wie telefonische – umgehend und spätestens innerhalb von 48 Stunden beantwortet. Das Windreich Verfahren ist dabei das arbeitsintensivste Verfahren mit den bei weitem meisten Anfragen aller Verfahren, die wir betreuen. Dennoch ist mir kein Fall bekannt, bei dem wir eine Anfrage nicht innerhalb von 48 Stunden beantwortet hätten. Leider mag die Antwort aus oben genannten Gründen nicht immer zur Zufriedenheit ausfallen. Dennoch ist mir kein Fall bekannt, bei dem wir eine Anfrage nicht innerhalb von 48 Stunden beantwortet hätten.
Lesen Sie die </link><link http:="" www.ecoreporter.de="" artikel="" das-insolvenzverfahren-der-windreich-gmbh-ist-komplexer-als-das-verfahren-von-prokon-klaus-nieding-vorsitzender-des-windreich-glaeubigerausschusses-im-interview-mit-beiden-anleiheglaeubigervertretern-30-12-2015.html="" -="" external-link-new-window="" "Opens="" external="" link="" in="" new="" window"="">Fortsetzung unseres Doppelinterviews mit Frank Günther und Klaus Nieding. Darin beantworten Sie Fragen unter anderem zur Insolvenzquote, auf die Windreich-Anleger hoffen können, und auf die Chancen für Verwertungen von Windreich-Beteiligungen.