Anleihen / AIF

Insolvenz der EEV AG ruft Anlegerschützer auf den Plan

Zum Start des vorläufigen Insolvenzverfahrens der EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG (EEV AG) bietet die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) betroffenen Anlegern ihre Unterstützung an.

Es geht um viel Anlegerkapital, das verloren gehen könnte. Die EEV AG hat rund 26 Millionen Euro für einen Offshore-Windpark und ein Biomassekraftwerk bei Kleinanlegern eingeworben. Die beteiligten sich als Genussrechteinhaber oder als Darlehensgeber. Sowohl die Forderungen aus Genussrechten als auch die partiarischer Darlehen sind im Insolvenzfall in der Regel gegenüber den Forderungen von Banken und anderen Gläubigern nachrangig. Deshalb rechnen Fachanwälte damit, dass sich die EEV-Anleger auf hohe Verluste gefasst machen müssen (ECOreporter.de  berichtete).

Auch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. vertritt diesen Standpunkt. Der Verein spricht sich jetzt dafür aus, dass die EEV-Anleger ihre Interessen als Gläubiger des Unternehmens bündeln sollten. Zugleich bringt die SdK sich selbst als Kandidat für den Posten des gemeinsamen Vertreters der Gläubiger ins Spiel. Mitgliedern des Vereins werde die SdK bei der Anmeldung ihrer Ansprüche an der Insolvenztabelle helfen und ihnen außerdem „zusammen mit auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälten“ bei der Prüfung von Schadenersatzansprüchen zur Seite stehen, so die SdK.
Bei Insolvenzen, die Anleger betreffen, empfehlen Anlegerschutzanwälte häufig auch mögliche Schadenersatzansprüche gegenüber Finanzberatern und –vermittlern prüfen zu lassen. Das Argument: ist nachzuweisen, dass der Anlageberater falsch beraten hat, sind Schadenersatzklagen gegen den Berater möglich.
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