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EEV AG stellt Insolvenzantrag - Anlegern droht Totalverlust
Schlechte Nachrichten für die Anleger der Erneuerbare Energien Versorgung AG (EEV AG). Diese hat beim Amtsgericht Meppen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt. Über 2.000 Investoren müssen nun um ihr Geld fürchten. Die EEV AG hatte über Genussrechte und partiarische Darlehen rund 26 Millionen Kapital bei Anlegern eingesammelt.
Dieses Kapital diente der Finanzierung eines Biomasse-Großkraftwerkes und eines Offshore-Windparks. Aber ob der Windpark Skua in der Nordsee umgesetzt werden kann, erscheint fraglich. Denn dessen Standort befindet sich in einem Artillerieschießgebiet der Bundesmarine (hier erfahren Sie mehr darüber). Doch der Insolvenzantrag wurde durch Probleme bei dem Biomassekraftwerk ausgelöst. Dieses musste im vergangenen Jahr umfassend repariert werden, so dass es drei Monate außer Betrieb war. Erhebliche Einnahmeverluste waren die Folge. Hinzu kam ein Konflikt mit dem Verkäufer des Biomasse-Großkraftwerkes, der Etanax Holding, die ausstehende Zahlungen für den Kauf in Millionenhöhe geltend machte. Schließlich hat vor wenigen Tagen das Amtsgericht Meppen gegen die Betreiberin des Kraftwerkes, die EEV BioEnergie GmbH & Co. KG, ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet. Deren Geschäfte werden zwar vom Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin als vorläufiger Insolvenzverwalter fortgeführt. Die EEV hat aber nun keinen Zugriff mehr auf ihre wichtigste Einnahmequelle. Penzlin kommt aus der Hamburger Sozietät SJPP Schmidt-Jortzig Petersen Penzlin und hatte auch das Insolvenzverfahren beim Windkraftunternehmen Prokon geleitet.
Die EEV bezifferte in einer Erklärung ihre aktuellen Verbindlichkeiten aus dem Kauf der beiden Projekte mit rund 18 Millionen Euro. Das Amtsgericht Meppen habe Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Partner der Sozietät BRL Boege Rohde Luebbehuesen (BRL), zu ihrem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der betonte, dass die beiden Insolvenzverfahren voneinander unabhängig durchgeführt würden, er und Penzlin würden sich aber über den Verfahrensablauf „fortlaufend intensiv abstimmen“.
Denkhaus bat um Verständnis dafür, derzeit keine weiteren Informationen geben zu können: „Die EEV AG selbst hat gegenwärtig noch 2 Arbeitnehmer. Mit diesen und den beiden Vorständen, also mit sehr überschaubaren Ressourcen seitens der EEV AG, muss ich derzeit die Vermögenssituation der Gesellschaft aufarbeiten und mir einen Überblick verschaffen. Ich bitte die Anleger und deren etwaige anwaltliche Vertreter insoweit um Geduld. Die Kontaktdaten der Gläubiger sind bei der EEV AG erfasst. Ich werde mich in der zweiten Dezemberhälfte postalisch mit einer Sachstandsinformation mit allen Gläubigern in Verbindung setzen.“
Die EEV AG hat nach eigenen Angaben von Anlegern 16,7 Millionen Euro in Form von Genussrechten und 9,5 Millionen Euro in Form von partiarischern Darlehen erhalten. Bei solchen Direktbeteiligungen stehen Investoren im Fall einer Pleite in der Schlange der anspruchsberechtigten Gläubiger für gewöhnlich weit hinten. Es werden vorrangige Gläubiger wie etwa Arbeitnehmer mit ihren Gehaltsansprüchen oder kreditgebende Banken bedient. Erst danach kommen die Investoren als nachrangige Gläubiger zum Zug - wenn dann noch Geld übrig ist. Oft kommt es für sie zum Totalverlust. Aber natürlich ist es auch nicht ausgeschlossen, dass die EEV das Insolvenzverfahren erfolgreich durchläuft und ihre Geschäfte fortführen kann. Allerdings ist dann immer noch offen, wann und in welcher Höhe sie Zinsen auszahlen kann.
ECOreporter.de hatte 2103 in einem ECOanlagecheck von einem Investment in Genussscheine der EEV AG abgeraten und zuletzt im Juli über die prekäre Situation des Unternehmens ausführlich berichtet.
Dieses Kapital diente der Finanzierung eines Biomasse-Großkraftwerkes und eines Offshore-Windparks. Aber ob der Windpark Skua in der Nordsee umgesetzt werden kann, erscheint fraglich. Denn dessen Standort befindet sich in einem Artillerieschießgebiet der Bundesmarine (hier erfahren Sie mehr darüber). Doch der Insolvenzantrag wurde durch Probleme bei dem Biomassekraftwerk ausgelöst. Dieses musste im vergangenen Jahr umfassend repariert werden, so dass es drei Monate außer Betrieb war. Erhebliche Einnahmeverluste waren die Folge. Hinzu kam ein Konflikt mit dem Verkäufer des Biomasse-Großkraftwerkes, der Etanax Holding, die ausstehende Zahlungen für den Kauf in Millionenhöhe geltend machte. Schließlich hat vor wenigen Tagen das Amtsgericht Meppen gegen die Betreiberin des Kraftwerkes, die EEV BioEnergie GmbH & Co. KG, ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet. Deren Geschäfte werden zwar vom Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin als vorläufiger Insolvenzverwalter fortgeführt. Die EEV hat aber nun keinen Zugriff mehr auf ihre wichtigste Einnahmequelle. Penzlin kommt aus der Hamburger Sozietät SJPP Schmidt-Jortzig Petersen Penzlin und hatte auch das Insolvenzverfahren beim Windkraftunternehmen Prokon geleitet.
Die EEV bezifferte in einer Erklärung ihre aktuellen Verbindlichkeiten aus dem Kauf der beiden Projekte mit rund 18 Millionen Euro. Das Amtsgericht Meppen habe Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Partner der Sozietät BRL Boege Rohde Luebbehuesen (BRL), zu ihrem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der betonte, dass die beiden Insolvenzverfahren voneinander unabhängig durchgeführt würden, er und Penzlin würden sich aber über den Verfahrensablauf „fortlaufend intensiv abstimmen“.
Denkhaus bat um Verständnis dafür, derzeit keine weiteren Informationen geben zu können: „Die EEV AG selbst hat gegenwärtig noch 2 Arbeitnehmer. Mit diesen und den beiden Vorständen, also mit sehr überschaubaren Ressourcen seitens der EEV AG, muss ich derzeit die Vermögenssituation der Gesellschaft aufarbeiten und mir einen Überblick verschaffen. Ich bitte die Anleger und deren etwaige anwaltliche Vertreter insoweit um Geduld. Die Kontaktdaten der Gläubiger sind bei der EEV AG erfasst. Ich werde mich in der zweiten Dezemberhälfte postalisch mit einer Sachstandsinformation mit allen Gläubigern in Verbindung setzen.“
Die EEV AG hat nach eigenen Angaben von Anlegern 16,7 Millionen Euro in Form von Genussrechten und 9,5 Millionen Euro in Form von partiarischern Darlehen erhalten. Bei solchen Direktbeteiligungen stehen Investoren im Fall einer Pleite in der Schlange der anspruchsberechtigten Gläubiger für gewöhnlich weit hinten. Es werden vorrangige Gläubiger wie etwa Arbeitnehmer mit ihren Gehaltsansprüchen oder kreditgebende Banken bedient. Erst danach kommen die Investoren als nachrangige Gläubiger zum Zug - wenn dann noch Geld übrig ist. Oft kommt es für sie zum Totalverlust. Aber natürlich ist es auch nicht ausgeschlossen, dass die EEV das Insolvenzverfahren erfolgreich durchläuft und ihre Geschäfte fortführen kann. Allerdings ist dann immer noch offen, wann und in welcher Höhe sie Zinsen auszahlen kann.
ECOreporter.de hatte 2103 in einem ECOanlagecheck von einem Investment in Genussscheine der EEV AG abgeraten und zuletzt im Juli über die prekäre Situation des Unternehmens ausführlich berichtet.