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Honorarberatung: eine Alternative zur Provisionsberatung?

Anlageberatung ist nicht umsonst, auch wenn Berater dafür in der Regel nicht direkt beim Kunden dafür kassieren. Ihre Dienstleistung wird gewöhnlich indirekt finanziert, über Provisionen. Was kostet eine Anlageberatung? Inwiefern kommt eine Honorarberatung als Alternative in Frage? ECOreporter. de ist diesen Fragen nachgegangen.

Ist guter Rat bei der Geldanlage teuer? Auf den ersten Blick zumindest nicht. Denn viele Anleger in Deutschland informieren sich bei Anlageberatern, die für eine Bank arbeiten oder als freie Vermittler tätig sind. Solchen Anlageberatern kann man erläutern, wie viel Kapital man anlegen will, für welchen Zeitraum, was man sich als Rendite vorstellt und wie nachhaltig die Anlage sein soll. Die Berater erklären dann, welche Anlageprodukte geeignet erscheinen. Eine kostenlose Beratungsleistung also? Nein, natürlich kostet auch diese Beratung. Denn Anlageberater arbeiten nicht umsonst – können sie auch nicht. Wenn ein Anlageberater für eine Bank tätig ist, so vertritt er gegenüber den Kunden auch die Interessen seines Arbeitgebers. Und lässt den Anleger indirekt für die Beratung bezahlen: über Gebühren und Provisionen für die Produkte, zu denen er berät. Hinzu kommt, dass konventionelle Banken – nachhaltige bilden hier in der Regel die Ausnahme – oftmals ihren Beratern Vorgaben dazu machen, welche Produkte sie wie oft pro Monat vermitteln sollen. Von diesen Vorgaben erfahren die Kunden der konventionellen Banken aber meist wenig.

Bei freien Vermittlern ist die Anlageberatung ebenfalls nicht kostenlos. Auch sie müssen Geld verdienen. Sie erhalten in der Regel Provisionen für die Vermittlung von Anlageprodukten. Die bezahlen die Unternehmen, die das jeweilige Anlageprodukt aufgelegt haben. So entlohnen sie die Vermittler dafür, dass diese die Nachfrage von Anlegern mit ihren Produkten bedienen. Die Produktanbieter kalkulieren die Kosten für diese Provisionen wiederum bei den Preisen und Gebühren für das jeweilige Produkt ein. Beispiel Investmentfonds: „Nach unserer Kenntnis fließt in etwa die Hälfte der jährlichen Verwaltungsgebühr von Investmentfonds zurück an den Vertrieb“, sagt Dorothea Mohn, Referentin für Kapitalanlage und Altersvorsorge beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Die Verwaltungs- oder Managementgebühr fällt jedes Jahr an, bei Aktienfonds liegt sie meist zwischen 0,8 und bis zu knapp 3 Prozent. Sie wird aus dem Fondsvermögen entnommen und verlangsamt oder stoppt damit die Wertentwicklung. Wenn die Aktien eines Aktienfonds zum Beispiel in einem Jahr im Schnitt 3 Prozent an Wert gewinnen und die Verwaltungsgebühr bei 1,8 Prozent liegt, wird die Fondsgesellschaft nur einen Wertzuwachs von 1,2 Prozent ausweisen, teilweise noch weniger, weil weitere Gebühren anfallen.

Der Anlageberater verdient dabei in der Regel, so lange die Beteiligung des Kunden besteht. Daher wird sein Anteil an der jährlichen Verwaltungsgebühr auch als Bestandsprovision bezeichnet. Beträgt die Bestandsprovision die Hälfte der Verwaltungsgebühr, dann fallen bei einem 10.000-Euro-Fonds und einer Verwaltungsgebühr von 1,8 Prozent 90 Euro Bestandsprovision an. Jedes Jahr. Einmalig und gleich nach dem Fondskauf erhält ein Anlageberater zusätzlich den kompletten so genannten Ausgabeaufschlag. Dessen Höhe variiert je nach Produkt. Er beträgt bei Rentenfonds in Schnitt drei Prozent, bei Aktienfonds meist fünf Prozent. Zeichnet ein Kunde für 10.000 Euro Anteile an einem Aktienfonds mit fünf Prozent Ausgabeaufschlag, gehen davon also 500 Euro an den Anlageberater.

Provisionsberatung: Transparenz wird gefordert

Ein freier Berater kann in der Regel erkennen, welche Anlageprodukte für die Bedürfnisse eines Kunden am besten geeignet wären. Aber was, wenn ihm gerade diese Produkte keine oder nur geringe Provisionszahlungen einbringen? Er würde dann wenig bis gar nichts dafür bekommen, dass er den Kunden gut berät. Wer auf Provisionsbasis Geldanlagen vermittelt, für den sind sogar ganze Produktklassen finanziell nicht ertragreich, weil sie schlecht oder gar nicht „provisioniert“ werden, wie es im Beraterjargon heißt. Dazu zählen zum Beispiel börsennotierte Indexfonds (ETFs). Gerade sie sind aber für Anleger besonders kostengünstig. Umgekehrt gibt es aber nicht wenige kaum attraktive Produkte, deren Anbieter den Anlageberatern besonders hohe Provisionen bieten.

Anlageberatung muss bezahlt werden

Dass die Anlageberater generell jedoch verdienen müssen, ist einleuchtend: Sie zahlen Büromiete, Weiterbildungen, Versicherungen und vieles andere – und sie brauchen Geld zum Leben. Dennoch ist die Beratung, die auf Provisionen beruht, den Verbraucherschützern ein Dorn im Auge. Dorothea Mohn vom vzbv kritisiert: „Die scheinbar kostenlose provisionsbasierte Finanzberatung ist für die Kunden, die anschließend Verträge abschließen, in Wirklichkeit eine besonders teure Form der Beratung. Denn aus den Provisionen der erfolgreichen Produktvermittlungen müssen auch die Kosten derjenigen Beratungen abgedeckt werden, an deren Ende es zu keinem Produktabschluss kommt.“

Doch es gibt andere Ansichten dazu. So betont Gottfried Baer, Geschäftsführer der auf nachhaltige Anlageberatung spezialisierten MehrWert GmbH aus Bamberg, die Bedeutung der Transparenz gegenüber dem Kunden. Wenn man die Kosten für die Beratung offen darlege, dann werde die Bezahlung über Provision vom Mandanten auch akzeptiert, so Baer. „Wir beraten unsere Mandanten in den meisten Bereichen auf Provisionsbasis. Für die Qualität einer Beratung ist nicht die Art der Bezahlung entscheidend“, erklärt er. So müssten beispielsweise Beratungskosten im Versicherungsbereich schon seit einigen Jahren offen gelegt werden; im Anlagebereich seit Beginn 2013. „Damit wissen unsere Mandanten, was Sie für die Beratung, für den Abschluss und für die dauerhafte Begleitung bezahlen“, sagt Baer. Bei Investmentfonds oder bei der Vermögensverwaltung mit nachhaltigen Fonds arbeite MehrWert auch verstärkt mit einer jährlichen transparenten Servicegebühr. Nur bei angemessener Vergütung sei es möglich, Qualität in der Anlageberatung zu liefern, stellt er klar.

Bildhinweis: Gottfried Baer. / Quelle: MehrWert GmbH

Für Honorarberatung zahlt der Kunde direkt

Christine Blank arbeitet als Honorarberaterin in der Stuttgarter Filiale der quirin bank (per Mausklick gelangen Sie zu einem nachhaltigen Musterdepot von ihr). Sie betont: „Bei der Honorarberatung wird der Berater ausschließlich vom Kunden bezahlt, und daher arbeitet er auch nur für diesen.“ Vermittele der Honorarberater ein Anlageprodukt - etwa einen Aktienfonds - und erhalte dafür Provisionen des Anbieters, reiche er diese an den Kunden weiter, damit keinerlei Interessenkonflikt entstehen könne, so Blank. „Er kann alle für seinen Kunden geeigneten Angebote auf dem Markt vermitteln und muss sich nicht an Vorgaben oder an Verabredungen mit Banken oder Emissionshäuser halten“, sagt sie.

Laut Blank empfehlen Honorarberater etliche Produktarten fast nie. Beispielsweise Zertifikate, deren Kosten- und Rechtsstruktur meist undurchsichtig seien. Oder geschlossene Beteiligungen. „Hier gibt es ebenfalls häufig hohe versteckte Kosten im ersten Anlagejahr“, so Blank. Zu bevorzugen seien insbesondere Aktien, Anleihen und ETFs. Blank warnt: „Nicht jeder, der ein Honorar verlangt, ist auch ein fähiger Honorarberater.“

Bildhinweis: Christine Blank. / Quelle: quirin bank.

Ilka Faupel ist eine unabhängige Honorarberaterin und Finanzplanerin aus München. Sie betont die Bedeutung einer umfassenden Anlageberatung. Man müsse hierbei sämtliche Vermögenswerte, die verfügbare Liquidität sowie die Risikovorsorge auf den Prüfstand stellen. Erst auf dieser Basis seien fundierte Anlageentscheidungen möglich. „Die Finanzplaner unter den Honorarberatern arbeiten zudem mit Szenario-Kalkulationen, durch die man die Ergebnisse verschiedener Alternativen simulieren kann. So werden Anleger überhaupt erst in die Lage versetzt, die für sie individuell passenden Maßnahmen auszuwählen. Eine solche Analyse kann je nach Vermögen bis zu einigen Tausend Euro kosten.

Morgen veröffentlichen wir die Fortsetzung dieses Beitrags.
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