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Honorarberatung: eine Alternative zur Provisionsberatung? - Teil 2
Für wen lohnt sich Honorarberatung? Was kostet sie? Welche Stolpersteine gibt es? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie im zweiten Teil unseres umfassenden Berichtes über Honorarberatung. Per Mausklick (Link entfernt)gelangen Sie zum ersten Teil.
Honorarberater können als freie Vermittler arbeiten, aber auch für Banken. Die quirin
bank mit Hauptsitz in Berlin ist auf Honorarberatung spezialisiert. Bei ihr ist das erste Gespräch immer kostenfrei. Danach werde ihre Tätigkeit als Honorarberaterin für gewöhnlich auf Stundenbasis bzw. nach Aufwand vergütet, erklärt quirin-bank-Beraterin Christine Blank. Es gebe Stundensätze und Aufwandsvergütungen. Sie hält jedoch eine umfassende und langfristig ausgerichtete Vermögensberatung bei den meisten Anlegern für sinnvoller. Dafür werde ein jährliches Pauschalhonorar berechnet, dessen Höhe vom Vermögensbetrag abhänge. Laut Blank können Kunden bei der quirin Bank ein dauerhaftes Mandat für Honorarberatung beauftragen. Pro Monat falle dabei ein Mindesthonorar von 100 bis 150 Euro an, abhängig davon, ob der Kunde sich für eine aktive Beratung oder eine Verwaltung seines Vermögens durch die quirin bank entscheide. Ausgabeaufschläge und Provisionen würden an die Kunden weitergegeben. „Grundsätzlich lohnt sich eine persönliche und dauerhafte Honorarberatung meist erst ab einer Anlagesumme von etwa 100.000 Euro", stellt Blank klar. Wer etwa einmalig eine 5.000 Euro anlegen wolle, für den komme eher eine Beratung auf Stundenhonorarbasis in Frage.
Bildnachweis: Christine Blank arbeitet als Honorarberaterin für die quirin bank. / Quelle: Unternehmen
Stolpersteine für die Honorarberatung
Die Anlageberatung auf Provisionsbasis hat in Deutschland noch immer einen Marktanteil von rund 98 Prozent. Warum führt die Honorarberatung hier noch immer ein Schattendasein? Schließlich ist sie in anderen Staaten etabliert, insbesondere in den USA. Auch in Skandinavien ist die Honorarberatung verbreitet. Nach Einschätzung von Blank ist die Honorarberatung den meisten deutschen Anlegern noch nicht bekannt. Viele würden sie auch irrtümlich für eine Beratungsform halten, die nur für sehr wohlhabende Personen in Frage komme. Die Expertin der quirin Bank räumt zudem einen Nachteil der Honorarberatung ein: die steuerliche Ungleichbehandlung gegenüber der Anlageberatung auf Provisionsbasis. „Die Ausgaben, die für den Ausgabeaufschlag und die Provision anfallen, reduzieren zum Beispiel bei einem Fondskauf den Gewinn des Anlageproduktes für den Anleger. Dessen Anlage startet nach Abzug der Anschaffungskosten gleich mit einem Minus startet, und damit verringert sich auch die bei einem möglichen Gewinn die anfallende Abgeltungssteuer um die bezahlten Provisionen und Ausgabeaufschläge“, erläutert Blank. Immerhin werde aber nach aktueller Rechtsauffassung bei der Honorarberatung knapp die Hälfte des Honorars steuermindernd anerkannt.
Erst im April 2013 hat der Bundestag ein Honoraranlageberatungsgesetz verabschiedet. Dieses schreibt vor, dass sich nur "Honorar-Anlageberater" nennen darf, wer ausschließlich durch ein Honorar vergütet wird und nicht durch Zuwendungen Dritter, etwa in Form von Provisionen. Darüber hinaus muss der Honorar-Anlageberater über einen hinreichenden Marktüberblick verfügen und darf sich in seinen Anlageempfehlungen nicht auf eigene Finanzprodukte beschränken. Erst durch dieses Gesetz unterliegen Honorarberater der Aufsicht der Gewerbeämter. Das neue Gesetzt beschränkt die Honorarberatung aber auf Geldanlagen und lässt Versicherungsprodukte, Finanzierungen oder Bausparprodukten außen vor.
An dieser Stelle setzt die Kritik von Dieter Rauch an, stellvertretender Vorsitzender des Berufsverbandes deutscher Honorarberater (BVDH): „Die Einbeziehung von Versicherungen ist zwingend notwendig, da ansonsten Honorarberatung auf Investmentprodukte beschränkt bleibt. Gerade bei den auch vom Gesetzgeber gewollten ganzheitlichen Beratungsansätzen für Honorarberater können dann Versicherungsprodukte nicht mit beraten werden". Verbraucher könnten dann einem Berater gegenüber sitzen, der im Versicherungsbereich Provisionen bekommen und sich dennoch als Honorar-Anlageberater bezeichnen dürfe.
Honorarberater können als freie Vermittler arbeiten, aber auch für Banken. Die quirin

Bildnachweis: Christine Blank arbeitet als Honorarberaterin für die quirin bank. / Quelle: Unternehmen
Stolpersteine für die Honorarberatung
Die Anlageberatung auf Provisionsbasis hat in Deutschland noch immer einen Marktanteil von rund 98 Prozent. Warum führt die Honorarberatung hier noch immer ein Schattendasein? Schließlich ist sie in anderen Staaten etabliert, insbesondere in den USA. Auch in Skandinavien ist die Honorarberatung verbreitet. Nach Einschätzung von Blank ist die Honorarberatung den meisten deutschen Anlegern noch nicht bekannt. Viele würden sie auch irrtümlich für eine Beratungsform halten, die nur für sehr wohlhabende Personen in Frage komme. Die Expertin der quirin Bank räumt zudem einen Nachteil der Honorarberatung ein: die steuerliche Ungleichbehandlung gegenüber der Anlageberatung auf Provisionsbasis. „Die Ausgaben, die für den Ausgabeaufschlag und die Provision anfallen, reduzieren zum Beispiel bei einem Fondskauf den Gewinn des Anlageproduktes für den Anleger. Dessen Anlage startet nach Abzug der Anschaffungskosten gleich mit einem Minus startet, und damit verringert sich auch die bei einem möglichen Gewinn die anfallende Abgeltungssteuer um die bezahlten Provisionen und Ausgabeaufschläge“, erläutert Blank. Immerhin werde aber nach aktueller Rechtsauffassung bei der Honorarberatung knapp die Hälfte des Honorars steuermindernd anerkannt.
Erst im April 2013 hat der Bundestag ein Honoraranlageberatungsgesetz verabschiedet. Dieses schreibt vor, dass sich nur "Honorar-Anlageberater" nennen darf, wer ausschließlich durch ein Honorar vergütet wird und nicht durch Zuwendungen Dritter, etwa in Form von Provisionen. Darüber hinaus muss der Honorar-Anlageberater über einen hinreichenden Marktüberblick verfügen und darf sich in seinen Anlageempfehlungen nicht auf eigene Finanzprodukte beschränken. Erst durch dieses Gesetz unterliegen Honorarberater der Aufsicht der Gewerbeämter. Das neue Gesetzt beschränkt die Honorarberatung aber auf Geldanlagen und lässt Versicherungsprodukte, Finanzierungen oder Bausparprodukten außen vor.
An dieser Stelle setzt die Kritik von Dieter Rauch an, stellvertretender Vorsitzender des Berufsverbandes deutscher Honorarberater (BVDH): „Die Einbeziehung von Versicherungen ist zwingend notwendig, da ansonsten Honorarberatung auf Investmentprodukte beschränkt bleibt. Gerade bei den auch vom Gesetzgeber gewollten ganzheitlichen Beratungsansätzen für Honorarberater können dann Versicherungsprodukte nicht mit beraten werden". Verbraucher könnten dann einem Berater gegenüber sitzen, der im Versicherungsbereich Provisionen bekommen und sich dennoch als Honorar-Anlageberater bezeichnen dürfe.