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Heute Entscheidung über die Zukunft von Prokon
Seit 11 Uhr leitet die Richterin Sabine Wuttke in der Hamburg Messe die Versammlung der Gläubiger von Prokon. Diese müssen heute, am 2. Juli, darüber entscheiden, wie es mit dem insolventen Windkraftunternehmen weitergeht. Zur Wahl stehen die Fortführung als Genossenschaft, der Verkauf des Windkraftgeschäfts an den Energiekonzern EnBW oder die Zerschlagung.Anwehsend bei der Gläubigerversammlung sind mehr als 1.000 Gläubiger.
Am frühen Nachmittag wird klar, dass die Zerschlagung von Tisch fällt, weil eine ausreichende Anzahl der Gläubiger zustimmt, Prokon im Falle einer Wandlung in eine Genossenschaft das jeweilige Investment als Eigenkapital zur Verfügung zu stellen. Dszu Gefordert war die Zustimmung von Gläubigern deren Kapitaleinlagen mindestens 660 Millionen Euro Gegenwert haben. Die erste Abstimmung bringt grünes Licht vom Anlegern, deren Forderungen gegenüber Prokon zusammen auf 800 Millionem Euro kommen.
Betroffen von der Insolvenz sind 100.000 Gläubiger Etwa 75.000 davon sind Genussrechte-Anleger, die 1,4 Milliarden Euro in Genussscheine von Prokon investiert haben. Rund 40.000 Anleger hatten bereitd im Vorfeld erklärt, dass sie das Genossenschaftsmodell unterstützen. Doch nur wenn auch auf der Gläubigerversammlung die Mehrheit dafür votiert, kann dieser Plan auch umgesetzt werden. Scheitert dieser Vorschlag, steht die Übernahme durch EnBW zur Abstimmung. Der Energiekonzern bietet 550 Millionen Euro für das Windkraftgeschäft mit rund 620 Megawatt (MW).
Die Deutsche Schutzvereinigung Wertpapierbesitz (DSW) hat sich für den Verkauf an EnBW ausgesprochen (hier erfahren Sie mehr darüber). Für das Genossenschaftsmodell warben neben dem Anlegerverein ‚Freunde von Prokon‘ unter anderem die GLS Bank sowie die Ökostrombetreiber Elektrizitätswerke Schönau und Naturstrom AG (wir haben darüber berichtet).
Am frühen Nachmittag wird klar, dass die Zerschlagung von Tisch fällt, weil eine ausreichende Anzahl der Gläubiger zustimmt, Prokon im Falle einer Wandlung in eine Genossenschaft das jeweilige Investment als Eigenkapital zur Verfügung zu stellen. Dszu Gefordert war die Zustimmung von Gläubigern deren Kapitaleinlagen mindestens 660 Millionen Euro Gegenwert haben. Die erste Abstimmung bringt grünes Licht vom Anlegern, deren Forderungen gegenüber Prokon zusammen auf 800 Millionem Euro kommen.
Betroffen von der Insolvenz sind 100.000 Gläubiger Etwa 75.000 davon sind Genussrechte-Anleger, die 1,4 Milliarden Euro in Genussscheine von Prokon investiert haben. Rund 40.000 Anleger hatten bereitd im Vorfeld erklärt, dass sie das Genossenschaftsmodell unterstützen. Doch nur wenn auch auf der Gläubigerversammlung die Mehrheit dafür votiert, kann dieser Plan auch umgesetzt werden. Scheitert dieser Vorschlag, steht die Übernahme durch EnBW zur Abstimmung. Der Energiekonzern bietet 550 Millionen Euro für das Windkraftgeschäft mit rund 620 Megawatt (MW).
Die Deutsche Schutzvereinigung Wertpapierbesitz (DSW) hat sich für den Verkauf an EnBW ausgesprochen (hier erfahren Sie mehr darüber). Für das Genossenschaftsmodell warben neben dem Anlegerverein ‚Freunde von Prokon‘ unter anderem die GLS Bank sowie die Ökostrombetreiber Elektrizitätswerke Schönau und Naturstrom AG (wir haben darüber berichtet).