Erneuerbare Energie

Gordischer Knoten: Konflikt um EEG-Reform spitzt sich zu

Drei Tage vor der geplanten Abstimmung im Deutschen Bundestag über die EEG-Reform ringen Spitzenpolitiker der Großen Koalition immer noch um letzte Änderungen am Gesetzesentwurf. Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag auf eine umfassende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verständigt, worauf Bundesenergie- und -wirtschaftsminister Sigmar Gabriel einen Gesetzentwurf durch das Kabinett brachte, der insbesondere einer Deckelung des weiteren Ausbaus der deutschen Wind- und Solarkraftkapazitäten und vor allem des Zubaus von Biogasanlagen vorsieht. Daran wird offenbar auch nicht mehr gerüttelt. Heftig umstritten ist aber weiterhin der Plan, auch für Strom aus Grünstromanlagen, der von den Erzeugern zum großen Teil selbst verbraucht wird, eine EEG-Umlage zu erheben. Nach dem bisherigen EEG ist der Eigenverbrauch generell von der EEG-Umlage befreit. Künftig sollen die Betreiber aller selbst genutzter  Grünstromanlagen 40 Prozent der EEG-Umlage zahlen, die von den durchschnittlichen Stromverbrauchern kassiert wird. Diese 40 Prozent entsprechen etwa 2,5 Cent je Kilowattstunde (kWh). Diese Neuregelung soll für Gewerbe und Industrie ebenso gelten wie für die privat genutzte Solaranlage auf dem Hausdach.

Dagegen gibt es weiter starken Widerstand aus dem Bundesrat, insbesondere von Ländern, die von SPD und den Grünen regiert werden. Der Bundesrat soll zwar erst am 11. Juli abschließend über das Gesetz zur EEG-Reform beraten. Auch kann er es nicht stoppen, denn es ist nicht zustimmungspflichtig. Aber die Länder können es ablehnen und den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag anrufen. Dann würden die EEG-Reform aber nicht mehr wie geplant am 1. August in Kraft treten können, sondern wohl erst einige Monate später. Und das will die Bundesregierung unbedingt verhindern und muss daher am Freitag dem Bundestag einen Gesetzesentwurf vorlegen, dem auch der Bundesrat zustimmen wird. Deshalb trafen sich am gestrigen Abend Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), CSU-Chef Horst Seehofer, SPD-Chef Sigmar Gabriel sowie die Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD, Volker Kauder und Thomas Oppermann, zu einer mehrstündigen Sitzung, um eine Lösung des Konflikts zu finden. Heute sollen die die Koalitionsfraktionen in Sondersitzungen über einen möglichen Kompromiss entscheiden.

Das wird umso schwerer, weil sich nun auch Brüssel offenbar quer stellt. Wie bereits von ECOreporter.de  berichtet, lehnt EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia nicht nur das Konzept der deutschen EEG-Umlage und die großzügige Entlastung energieintensiver Unternehmen davon als unerlaubte staatliche Subvention ab. Jetzt hat er auch Einwände gegen die geplante Belastung von neuen Grünstromanlagen mit der EEG-Umlage angemeldet. Denn damit bevorzuge man Betrieber von bereits bestehenden Grünstromanlagen zum Selbstverbrauch, was gegen das Prinzip der Gleichbehandlung verstoße.

Somit bleibt die EEG-Umlage der gordische Knoten, den die Große Koalition auflösen oder zerschlagen muss, um die EEG-Reform rechtzeitig umzusetzen. Denn nur wenn das Gesetz bis Anfang August in Kraft tritt, können Industrieunternehmen rechtzeitig Entlastungen von der EEG-Umlage für das kommende Jahr beantragen. Dabei geht es um viel Geld: in 2014 werden über 2000 Unternehmen von Zahlungen im Umfang von mehr als fünf Milliarden Euro befreit. Entgegen ursprünglicher Beteuerungen will Gabriel bei seiner EEG-Reform an diesen Entlastungen nur wenig ändern. Doch da er den Selbstverbrauch von Strom aus herkömmlichen Kraftwerken und aus Grünstromanlagen unterschiedlich mit einer anteiligen EEG-Umlage belasten will und zudem auch bestehende Anlagen anders als Neuanlagen behandelt werden sollen, droht EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia dagegen einzuschreiten. Er hatte sich vor wenigen Monaten nur mühsam von einem Beihilfeverfahren gegen Deutschland abbringen lassen, als noch Einschnitte bei den Befreiungen von der EEG-Umlage im Raum standen. Im schlimmsten Fall könnte die EU-Kommission die deutschen Unternehmen zwingen, die erlassene EEG-Umlage nachträglich zu entrichten.

Die EEG-Umlage finanziert die gesetzlich festgesetze Einspeisevergütung für Erneuerbare-Energie-Anlagen. Den Betreibern der Grünstromanlagen stehen feste Tarife zu, die die Netzbetreiber zahlen müssen. Konkret gleicht die EEG-Umlage die Differenz zwischen dem Preis an der Strombörse und den festen Erneuerbare-Energien-Einspeisetarifen aus. Das Problem: Weil die Erneuerbaren Energien in Deutschland immer mehr zum Gesamtstromangebot beitragen, werden konventionelle Anlagen unrentabel und produzieren Überkapazitäten, die den Strombörsenpreis drücken. Die Börsenpreise für Strom sinken und die EEG-Umlage steigt an. Mit der EEG-Reform wollte Gabriel diesen Trend stoppen. Nun wird sich entscheiden, ob sein Konzept überzeugend genug ist, um im Bundestag und im Bundesrat und in Brüssel ausreichend Zustimmung zu finden.
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