Anleihen / AIF

Gegenwind: Anlegerschützer kritisieren Anleihepläne von eno energy

Stolpert die eno energy GmbH über die geplante Verlängerung ihrer Anleihe? Unmittelbar bevor die Anleihegläubiger zur Online-Abstimmung über die Pläne gebeten werden, beziehen die Anlegerschützer der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) Stellung zu dem Fall: Sie raten Anlegern dazu, die Laufzeitverlängerung um drei Jahre bis 2019 auszuschlagen.

Es geht um viel Geld: Die Rostocker Windkraftspezialistin eno energy GmbH hat mit ihren Kreditgebern ein neues Finanzkonzept verhandelt, dass dem Unternehmen rund 75 Millionen Euro Unternehmensfinanzierung bis 2019 gewährleisten soll. Die Banken machten dazu allerdings zur Bedingung, dass eine eigentlich am 30. Juni 2016 zur Rückzahlung an die Anleger fällige Anleihe zu den bisherigen Konditionen bis 2019 fortgeführt wird (ECOreporter.de  berichtete ). Über diese mit 7,35 Prozent jährlich verzinste Anleihe (DE000A1H3V53) hatte eno energy 2011 insgesamt 10,1 Millionen Euro bei Anlegern eingeworben.

Gläubigerversammlung nötig?

Der Anlegerschutzverein SdK zählt nach eigenen Angaben selbst zu den Gläubigern der eno-Anleihe. Die Anlegerschützer kritisiert das geplante Vorgehen von eno energy als „nicht nachvollziehbar und nicht akzeptabel“. Eine Abstimmung ohne klassische Gläubigerversammlung durchzuführen, das sei per Gesetz „vor allem notleidenden Unternehmen vorbehalten“, so die Anlegerschützer. Das Schuldverschreibungsgesetz von 2009 sehe virtuelle Abstimmungen als Instrument, damit Unternehmen in Schieflage sich außerhalb eines Insolvenzverfahrens mit ihren Anleihegläubigern einigen könnten. Die eno energy GmbH leide jedoch keine finanzielle Not und könne diesen Weg „zur bloßen Laufzeitverlängerung“ deshalb nicht gehen, argumentiert die SdK weiter. Erst Anfang Juni 2014 hatte eno energy eine verbesserte Bilanz für 2014 veröffentlicht. Demnach steigerte die gesamte eno-Gruppe ihren Umsatz gegenüber 2013 um 40,5 Prozent auf 102,5 Millionen Euro auf ein neues Rekordniveau, während der Gewinn vor Steuern und Zinsen um 21,8 Prozent auf 7,9 Millionen Euro kletterte (ECOreporter.de  berichtete).  In der Unternehmensgruppe vereint eno sowohl den Bau von Windrädern als auch die Planung und Errichtung von Windparks und deren Betrieb und Wartung.
SdK pocht auf „Exit-Möglichkeit“ in 2016

„Eine wirtschaftlich nicht notwendig erscheinende Laufzeitverlängerung wie im Fall der eno energy GmbH ist aus Sicht der SdK abzulehnen“, folgern die Anlegerschützer. Eine Anleihe müsse grundsätzlich zu dem bei der Emission vereinbarten Zeitpunkt zurückgezahlt werden, „sofern nicht wichtige, das Unternehmen in seiner Existenz gefährdende Argumente gegen eine fristgerechte Rückzahlung sprechen“, so die SdK weiter. Diese „Exit-Möglichkeit“ müsse den Anleihe-Anlegern erhalten bleiben. Anleger, die auf den Ausstieg aus der Anleihe zum 30. Juni 2016 angewiesen seien, müssten ihre Beteiligung bei einer Laufzeitverlängerung bis 2019 an der Börse verkaufen - unter Umständen mit Verlust.
Allerdings hatte eno energy bei der Vorstellung ihrer Pläne gegenüber den Anleihegläubigern davor gewarnt, dass ein „Nein“ dazu führen könne, dass das ausgehandelte Finanzkonzept neu verhandelt und die Anleihe dann nur noch teilweise oder gar nicht mehr bedient werden könnte.
Fazit: Die Anleger sollten darauf drängen, über die Gründe für die Widersprüchlichkeiten informiert zu werden: Wenn  auf der einen Seite der Gewinn  steigt, lassen sich dann auf der anderen Seite nicht auch Kredite aushandeln, die eine Rückzahlung der Anleihe für 2016 ermöglichen?
Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x