Anleihen / AIF

Anleger der Windkraftanleihe von eno energy sollen sich drei Jahre gedulden – was steckt dahinter?

Die Anleihegläubiger der Rostocker Windkraftspezialistin eno energy GmbH sollen ihr Investment drei Jahre länger im Unternehmen belassen als eigentlich vorgesehen. Über eine entsprechende Änderung der Anleihebedingungen sollen die Anleger abstimmen. Das Abstimmungsergebnis ist für eno energy von essentieller Bedeutung: ein „Nein“ könnte im ungünstigsten Fall schwerwiegende Folgen haben, warnt das Unternehmen.
Die Windkraftspezialistin eno energy hat 2011 über eine mit 7,35 Prozent jährlich verzinste Anleihe (DE000A1H3V53) insgesamt 10,1 Millionen Euro bei Anlegern eingeworben. Das Wertpapier wird im Handelssegment „Primärmarkt C“ der Börse Düsseldorf gehandelt. Ursprünglich sollte dies Anleihe eno energy bis zu 25 Millionen Euro einbringen. Sie ist planmäßig zum 30. Juni 2016 zur Rückzahlung fällig. Von diesem Plan will die eno energy GmbH jetzt abweichen. Die Anleger sollen ihr Geld für drei weitere Jahre – also bis Ende Juni 2019 - zu den bisherigen Konditionen im Unternehmen belassen.

Finanzierungsstruktur soll einfacher werden

Die bisherige Unternehmensfinanzierung laufe zwar nicht aus, wie das Unternehmen auf Nachfrage von ECOreporter.de erklärt. Allerdings solle die Finanzstruktur deutlich vereinfacht und der bestehende Kreditrahmen erweitert werden. eno energy ist gleich in mehreren Segmenten der Windkraftbranche aktiv: Von der Planung und Errichtung von Windparks über den Betrieb und die Wartung bis hin zum Windradbau reicht das Tätigkeitsfeld. Dieses umfassende Geschäftsmodell habe dazu geführt, das eno energy in der Vergangenheit auf zahlreiche verschiedene Finanzierungsformen unterschiedlicher Banken zu unterschiedlichen Konditionen zurückgegriffen habe. Die so gewachsene Struktur gelte es zu entflechten, auch um den administrativen Aufwand zu senken, erklärt das Unternehmen. Außerdem will eno energy demnach mehr eigene Windräder produzieren, eine neue Baureihe mit 3,5 Megawatt (MW) Leistungskapazität entwickeln und als Windkraftprojektierer größere Bauvorhaben realisieren als in der Vergangenheit.

Das neue Finanzkonzept sei mit den Hausbanken von eno weitgehend verhandelt, heißt es in einer Erläuterung der Pläne. Es soll demnach schon im dritten und vierten Quartal 2015 umgesetzt werden. Die neue Finanzierung umfasst rund 75 Millionen Euro. Damit soll die bisherige Finanzierung den Plänen zufolge in zwei Schritten abgelöst und aufstockt werden. Teil der Planung ist auch, den Kreis der Kredit gebenden Banken „zukünftig um drei bis vier Kreditinstitute zu erweitern“. Die gesamte neue Finanzierung soll bis 2019 laufen.

Laufzeitverlängerung eine Bedingung der Banken – Worst Case: Totalausfall

Allerdings knüpfen die Banken die Laufzeitverlängerung der Anleihe als Bedingung an das neue Finanzierungspaket. Die Laufzeit der Anleihe um drei Jahre bis 2019 zu verlängern sei aus der Sicht der Banken ein „wesentlichen Baustein“ des neuen Finanzkonzepts, so die eno enrgy GmbH. „Sollte die Laufzeit der eno-Anleihe nicht verlängert werden können, ist die mit den Banken verhandelte Finanzierungsstruktur möglicherweise nicht umsetzbar“, schreibt das Unternehmen in einem Statement an die Anleger. Das könne zur Folge haben, dass eine Alternative neu verhandelt werden müsse und der Finanzierungsbetrag damit womöglich deutlich geringer ausfalle. Das neue Konzept sei jedoch „die Voraussetzung um die volle operative Handlungsfähigkeit zu erhalten“. Unter Umständen könne die Anleihe dann „nicht termingerecht, nicht vollständig oder gar nicht“ zurückgezahlt werden, warnt die eno energy GmbH.

Abstimmung ohne klassische Gläubigerversammlung

Scheitern könnte die Fristverlängerung auch, wenn nicht ausreichend Anleihegläubiger an der Abstimmung teilnehmen. Um Beschlussfähig zu sein, müssen mindesten 50 Prozent der Anleihegläubiger ihr Stimmrecht wahrnehmen, sonst wird die Abstimmung wiederholt. Zur Verlängerung der Laufzeit kommt es außerdem nur dann, wenn 75 Prozent der Stimmberechtigten dafür votieren, sonst wäre die Verlängerung abgelehnt. Die Abstimmung über die Pläne läuft online und bei Bedarf auf dem Postweg, also ohne Gläubigerversammlung. Sie beginnt am 4. September 2015, 0:00 Uhr (MESZ), und endend am 10. September 2015, 24:00 Uhr (MESZ). Detaillierte Informationen zum Ablauf stellt die eno energy GmbH auf ihrer Internetseite zur Verfügung.

Analysten stufen Bonität der eno als „ausreichend“ ein


Zwar gelang es der eno-Unternehmensgruppe die Gesamtbilanz aller Aktivgesellschaften 2014 im Vergleich zum Vorjahr deutlich zu steigern. Während der Umsatz um 40,5 Prozent auf 102,5 Millionen Euro kletterte, stieg der Gewinn vor Steuern und Zinsen (EBIT) um 21,8 Prozent auf knapp 7,9 Millionen Euro (ECOreporter.de  berichtete). Dennoch sahen  die Analysten der Creditreform Rating AG eno energy finanziell bislang nicht unbedingt auf Rosen gebettet. Im jährlich aktualisierten Bonitätsrating zur Anleihe von Mai 2015 bewertete die Rating Agentur die Windkraftspezialistin mit einem einfachen „B“. Das einfache „B“  ist die vorletzte von vier Notenabstufungen im Bewertungssystem der Creditreform Rating AG, die jeweils mit „+“ und „-“ weitere Abstufungen haben. „AAA+“ ist die höchste mögliche Note, das einfache '„C“. In der Bewertungsskala steht das „B“ für  „ausreichende Bonität“ im Mittelfeld des Segments „Spekulative Grade“. Zur Begründung hatte creditreform „überhöhte“ Außenstände“ genannt.

Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung der Pläne drehte der Kurs der Anleihe ins Negative. Gestern notierte sie zwischenzeitlich bei 74 Prozent des Nominalwerts. Gemessen am Vortagskurs entsprach das 16,9 Prozent Wertverlust. Von ihrem bisherigen Tiefststand der vergangenen zwölf Monate ist die eno-Anleihe damit aber noch weit entfernt. Anfang Februar 2015 notierte die Anleihe kurzfristig bei 60 Prozent ihres Nominalwerts.
Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x