Erneuerbare Energie

Experten machen Vorschläge zur "Großbaustelle" Energiewende

Heute beginnen die Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und SPD. Dabei müssen sich die Parteien auch darüber verständigen, wie sie die "Großbaustelle" Energiewende zum Erfolg führen wollen. Zu den davon Betroffenen, die Einfluss auf die Verhandlungen nehmen wollen, gehört auch der Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Deutschland, der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). „Der Klimaschutz muss in den Mittelpunkt der Energiepolitik rücken, sowohl national als auch international“, erklärt BEE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk. „Deutschland muss seine Vorreiterrolle wieder stärker wahrnehmen.“ Die Energiepolitik sei auch mitverantwortlich für eine solide Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik. „Die Energieversorgung einer modernen Volkswirtschaft muss umweltfreundlich, bezahlbar und sicher sein“, sagt Falk. „Für die Energiewirtschaft muss als Leitbild gelten: dezentral, vielfältig und bürgernah.“

Laut dem Spitzenverband könnte man im Stromsektor bis 2020 ein Anteil der regenerativen Energie von 45 bis 50 Prozent erreichen. Die stark gefallenen Kosten für Photovoltaik und die niedrigen Kosten für Onshore-Windkraft würden das ermöglichen, „ohne dass die Strompreise in relevanten Größenordnungen steigen würden“, heißt es in einem Positionspapier des BEE zu den Koalitionsverhandlungen. Darin verlangt er vor allem, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten bleibt und nur „mit Bedacht reformiert“ wird. Eine EEG-Reform dürfe nicht den notwendigen Ausbau der Erneuerbaren Energien verlangsamen. Der Konstruktionsfehler im EEG, durch das wachsende Anteile Erneuerbarer Energien für sinkende Börsenstrompreise und damit eine steigende EEG-Umlage sorgen, müsse allerdings behoben werden (mehr darüber erfahren Sie hier). Essentiell für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien seien Kosteneffizienz und langfristige Investitionssicherheit.

„Subventionen für Atom- und Kohlekraftwerke einerseits und die Energiewende andererseits schließen sich aus“, stellt der BEE zudem klar. Die Einführung einer Strategischen Reserve an fossil erzeugter Energie, die Schwankungen im Angebot von Wind- und Sonnenstrom auffängt, sei die kostengünstigste und marktkompatibelste Lösung, um eine hohe Versorgungssicherheit zu garantieren. Aber auch Biogasanlagen trügen dazu bei, die schwankende Stromproduktion durch Windkraft und Photovoltaik zu flankieren und damit das Netz zu stabilisieren. Diese immer wichtigere Rolle des Biogases als Systemdienstleister solle im Koalitionsvertrag verankert und die aktuelle Einschränkung der Flexibilitätsprämie auf Biogas aufgehoben werden. Der Verband unterstreicht zudem die Bedeutung von Biomethan: Durch die Speicherung von Biomethan im Erdgasnetz könne man saisonale Schwankungen in der regenerativen Stromproduktion ausgleichen. Die Bundesregierung müsse daher am Einspeiseziel für Biomethan von 6 bzw. 10 Milliarden Normkubikmeter festhalten. Eine zeitliche Streckung auf 2025 bzw. 2035 sei dabei sinnvoll.

Der BEE betont, dass es auch im Wärmesektor eine Energiewende gegen müsse: Um die Klimaschutzziele zu erreichen, die Abhängigkeit von Energieexporten zu reduzieren und den Anstieg der Energiepreise zu dämpfen. Unerlässlich sei auch der Umstieg auf Erneuerbare im Bereich Verkehr. Dabei würden alle Technologien benötigt – von rein elektrischen Antrieben mit Grünstrom über Motoren, die mit reinen Biokraftstoffen betrieben werden, und Hybrid-Antriebe bis hin zu regenerativ erzeugtem Wasserstoff. Durch die Einführung von B30 (30 Prozent Biodieselanteil) für LKW könne man ohne technische Probleme eine deutliche Steigerung des Biokraftstoffanteils erreichen. Der Biomethananteil im Erdgaskraftstoff dem Verband zufolge bis 2015 auf 50 Prozent angehoben werden. Zudem müsse eine neue Bundesregierung für die Markteinführung von Elektroautos für Forschung und Entwicklung „geeignete Anreize“ setzen.

Altlastenfonds als Alternative zur EEG-Umlage vorgeschlagen

Aber es gibt auch andere Vorschläge: So haben der frühere Bundesumweltminister und ehemalige Leiter des Umweltprogramms der Vereinten Nationen, Klaus Töpfer, und Günther Bachmann, Generalsekretär des Rats für Nachhaltige Entwicklung, vor geschlagen, die Ökostromumlage in einen Altlastenfonds umzulegen. Sie verweisen darauf, dass die EEG-Umlage in großem Umfang dazu dient, die Einspeisevergütung für bereits bestehende Grünstromanlagen zu finanzieren. Bislang würden daher die Stromverbraucher die Energiewende finanzieren, während die Steuerzahler über Jahrzehnte den Ausbau von Atom- und Kohleenergie gefördert hätten. Durch die Übertragung in einen mit Steuermitteln finanzierten Altlastenfonds würden die Kosten für die Energiewende fairer verteilt und könne man zudem die Kosten der regenerativen und der herkömmlichen Energie besser vergleichen.

Die deutsche Sektion des World Wide Fund For Nature (WWF) schlägt dagegen die Verabschiedung eines Klimaschutz- und Energiewenderahmengesetzes (KEnRaG) vor. „Die Herkulesaufgaben Klimaschutz und Energiewende können nur erfolgreich gestemmt werden, wenn wir sie auf ein solides Fundament stellen und ihnen eine verlässliche Langfristperspektive geben. Hierfür ist ein Klimaschutz- und Energiewenderahmengesetz unerlässlich“, sagt Regine Günther, Leiterin Klimaschutz und Energiepolitik beim WWF Deutschland.
Der WWF hat bei der Anwaltskanzlei Becker, Büttner, Held einen konkreten Entwurf für ein Klimaschutz- und Energiewenderahmengesetz erarbeiten lassen (per Mausklick gelangen Sie zu dem Gutachten). Demnach soll das Gesetz einen langfristigen und verbindlichen Entwicklungspfad für die Reduktion von Treibhausgasemissionen und die Energiewende bis 2050 vorgeben. Dafür werden die im Energiekonzept der Bundesregierung im Jahr 2010 definierten Ziele in das Gesetz übertragen und die Dekaden-Ziele für die Minderung von Treibhausgasemissionen, den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz festgelegt.

Zudem soll das Gesetz laut dem WWF ein neues Verfahren etablieren, das die staatlichen Maßnahmen für Klimaschutz und Energiewende koordiniert, die Zielerreichung garantiert und für eine wirksame Kontrolle sorgt. Ein wesentliches Instrument sei dabei ein Klimaschutzplan, in dem alle Klimaschutz-Maßnahmen gebündelt werden. Als unabhängige Institution solle eine Klimaschutzkommission die Fortschritte regelmäßig überprüfen.

„Um das Generationenprojekt Energiewende zielorientiert, flexibel und kosteneffizient zu steuern, brauchen wir einen stabilen Rahmen und Klarheit wer wann welche Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten hat. Nur so können  die Ziele erreicht und den Investoren Planungssicherheit gegeben werden“, sagt Regine Günther. Beim WWF-Entwurf habe man sich am seit 2008 in Großbritannien bestehenden Klimaschutzgesetz orientiert. Auf Bundeslandebene hätten in Deutschland bereits Nordrhein-Westfalen in 2012 und Baden-Württemberg entsprechende Gesetzte verabschiedet. In den Koalitionsverträgen von Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz seien sie vereinbart worden.
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