Erneuerbare Energie

EU-Wettbewerbskommissar bohrt weiter am deutschen EEG

EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia will im Konflikt mit der Bundesregierung über deren Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nicht klein beigegeben. Das hat er jetzt in einer Erklärung noch einmal unterstrichen. Die Bundesregierung hatte von zehn Tagen die Mehrheit des Bundestages für EEG-Reform gewonnen, die Bundesenergie- und -wirtschaftsminister Sigmar Gabriel entworfen hatte (wir  berichteten). In der vergangenen Woche scheiterte auch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), die das deutsche EEG bei einem Erfolg grundsätzlich  in Frage gestellt hätte (hier  erfahren Sie mehr darüber). Doch Almunia bekräftigte jetzt seine Einschätzung, wonach die deutschen EEG-Umlage und damit ein Grundpfeiler des EEG gegen die Artikel 30 und 110 des EU-Vertrags verstößt, die es untersagten, ausländische  Versorger mit Zöllen, Steuern oder Abgaben zu belegen, wenn sie dabei gegenüber deutschen Unternehmen diskriminiert würden.

Immerhin zeigte sich der EU-Wettbewerbskommissar zuversichtlich, dass die „offenen Fragen“ zu lösen sind. „Wir haben keine großen Probleme", sagte Almunia und deutete den Preis an, den er für seine Zustimmung fordert. Wenn sich Deutschland entscheide, ab 2017 Subventionen für Erneuerbare über Auktionen zu vergeben, dann komme es darauf an, ob und in welchem Ausmaß auch EU-Ausländer Zugang zu den Auktionen hätten“, sagte der Spanier. Er hatte im April neue Vorschriften für staatliche Beihilfen in den Bereichen Umweltschutz und Energie bekannt gegeben und will auch in Deutschland durchsetzen, dass feste Einspeisetarife, wie sie das EEG festlegt, durch Auktionsmodelle ersetzt werden (auch darüber haben wir umfassend  berichtet).
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