Erneuerbare Energie

Bundestag beschließt EEG-Reform: die wichtigsten Änderungen

Heute hat die Große Koalition im Bundestag ihre EEG-Reform über die Ziellinie gebracht. Trotz unruhiger Fahrt auf den letzten Metern haben die Abgeordneten die Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) abgenickt, dank der überwältigenden Mehrheit von Union und SPD im Parlament. Das neue EEG soll bereits zum 1. August 2014 in Kraft treten. Positiv für die Branche ist der Umstand, dass es vorerst weiterhin feste Einspeisetarife für Strom aus regenerativen Quellen gibt, die 20 Jahre gelten. Damit haben Betreiber und Investoren neuer Grünstromanlagen Planungssicherheit. Allerdings müssen Erzeuger Grünstrom aus Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt (kW) ab 2016 auf dem freien Markt verkaufen. Dabei gleicht eine Marktprämie die Differenz zwischen dem EEG-Tarif und dem am Markt erzielten Preis aus, nicht aber die Kosten, die durch die Vermarktung entstehen. Das System fester Einspeisevergütungen soll dann ab 2017 durch ein Ausschreibungsmodell ersetzt werden, dessen Grundzüge noch nicht bekannt sind. Dieser allmähliche Abschied von festen Einspeisetarifen erfolgt auf Druck der EU-Kommission.

Hier die wichtigsten Änderungen, die beschlossen wurden:

- Der Ausbau der Windenergie an Land wird gedeckelt. Das heißt konkret: überschreitet der Bau neuer Anlagen im Jahr eine Gesamtkapazität von 2,5 Gigawatt (GW), tritt automatisch eine Kürzung der Einspeisevergütung für neu errichtete Windräder in Kraft. In diese Gesamtkapazität fließt die Menge der neuen Windkraftleistung, die durch Repowering gewonnen wird, nicht ein. Repowering ist der Austausch alter Windkraftanlagen durch neue mit höherer Leistung. Durdurch steigt die deutsche Windkraftleistung pro Jahr um bis zu ein GW.
Für die Windkraft auf See - offshore – hat der Bundesenergieminister das Ausbauziel für 2020 zwar auf 6,5 GW herabgesetzt, doch hier erscheint es sogar fraglich, ob angesichts des bislang sehr schleppenden Zubaus diese Marke auch nur annähernd erreicht wird.
Die Bundesländer können eigenständige Abstandsregelungen für neue Windkraftprojekte festlegen. Davon will Bayern Gebrauch machen und strebt dabei Abstände von der zehnfachen Höhe eines Windrades an, also bis zu 2.000 Meter. Damit würde es in Bayern angesichts der Siedlungsdichte schwer bis unmöglich, neue Windfarmen genehmigt zu bekommen.

- Auch bei der Biomasse wird eine jährliche Ausbaugrenze eingeführt, sie liegt sogar nur bei 0,1 GW oder 100 Megawatt. Laut dem Fachverband für Biogas waren im vergangenen Jahr noch Anlagen über 170 MW ans Netz gekommen, was bereits deutlich weniger war als in den Jahren zuvor. Neue Anlagen zur Verstromung von Biomasse können in Zukunft zudem nur noch dann feste Einspeisevergütung beanspruchen, wenn sie überwiegend Rest- und Abfallstoffe als Rohstoff einsetzen anstatt wie bisher üblich Raps oder Mais. Der Fachverband Biogas sagt voraus, dass mit der EEG-Reform neue landwirtschaftliche Biogasanlagen zwischen 75 und 300 Kilowatt (kW) Leistung unwirtschaftlich werden.

- Für die Photovoltaik bleibt es beim jährlichen Deckel von 2,5 GW.

- Für den Verbrauch von selbst in Grünstromanlagen erzeugtem Strom fällt demnächst eine EEG-Umlage an, wenngleich nicht in voller Höhe. Bei solchen Anlagen handelt es sich vor allem um Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), in erster Linie aber um Photovoltaikanlagen. Die EEG-Umlage für normale Stromverbraucher beträgt derzeit 6,24 Cent je Kilowattstunde (kWh). Beim so genannten Selbstverbrauch aus Grünstromanlagen soll zunächst bis Ende 2015 die EEG-Umlage nur zu 30 Prozent kassiert werden, dann bis Ende 2016 zu 35 Prozent und ab 2017 zu 40 Prozent. Bislang fiel für selbst genutzten Grünstrom gar keine EEG-Umlage an. Von der neuen Regelung sind nur Erneuerbare-Energie-Anlagen betroffen, die nach dem 31. Juli 2014 angeschlossen werden. Immerhin bleiben Betreiber von Photovoltaik-Kleinstanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowatt (kW) – das klassische Eigenheim-Segment – nun doch wie bislang von der Umlage befreit, zumindest wenn ihre Anlage mehr als 10 MW Strom im Jahr erzeugt. Zuletzt hatte Bundesenergie- und –wirtschaftsminister Sigmar Gabriel erwogen, auch für dieses Segment 40 Prozent der EEG-Umlage zu erheben.

- Es bleibt dabei, dass weiterhin viele Unternehmen mit hohem Energieverbrauch ganz oder zu großen Teilen von der EEG-Umlage befreit werden. Dies gilt, wenn ihre Energiekosten mehr als 16 Prozent ihrer Gesamtkosten betragen. Bislang lag dieser Schwellenwert bei 14 Prozent. Solche Firmen müssen künftig nur für die erste Million Kilowattstunden die volle EEG-Umlage zahlen. Danach sinkt sie vom allgemeinen Abgabewert von derzeit 6,24 Cent je Kilowattstunde (kWh) auf nur noch einen Cent. Bei besonders energieintensiven Firme wird die EEG-Umlage sogar auf 0,5 Prozent der Wertschöpfung begrenzt bzw. darf sie auf bis zu 0,1 Cent sinken. Damit wird dieser Mindestsatz zwar verdoppelt, aber die ungleiche Behandlung der Stromkunden besteht fort und es bleibt dabei, dass Bemühungen um Energieeffizienz nicht belohnt werden.

Was ist die EEG-Umlage?

Die EEG-Umlage finanziert die im EEG festgelegte Einspeisevergütung für Strom aus Erneuerbare-Energie-Anlagen. Den Betreibern der Grünstromanlagen stehen feste Tarife zu, die die Netzbetreiber zahlen müssen. Konkret gleicht die EEG-Umlage die Differenz zwischen dem Preis an der Strombörse und den festen Erneuerbare-Energien-Einspeisetarifen aus. Das Problem: Weil die Erneuerbaren Energien in Deutschland immer mehr zum Gesamtstromangebot beitragen, werden konventionelle Anlagen unrentabel und produzieren Überkapazitäten, die den Strombörsenpreis drücken. Die Börsenpreise für Strom sinken und die EEG-Umlage steigt an. Mit der EEG-Reform wollte Gabriel diesen Trend stoppen. Doch weil weiter viele Unternehmen von der EEG-Umlage befreit bleiben, bezweifeln viele Experten, dass das gelingt. Denn die Befreiungen bewirken eine höhere Belastung der übrigen Stromverbraucher.

Foto: Künftig soll es sich weniger lohnen, Solarstrom zu erzeugen und überwiegend selbst zu verbrauchen. / Quelle: S.A.G. Solarstrom AG

Zeittafel der aktuellen EEG-Reform:

- Im Bundestagswahlkampf 2013 wird heiß über die Zukunft des EEG gestritten; bei einer Fortführung der Koalition von Union und FDP wollen die Liberalen dessen Abschaffung durchsetzen.

- Nach der Bundestagswahl verhandeln Union und SPD über eine Große Koalition. Im Koalitionsvertrag vom November 2013 legen sie die Eckpunkte einer Reform des EEG fest.

- Im Januar 2014 legt Bundesenergie- und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel seine Pläne für die EEG-Reform vor.

- Im April verabschiedet das Bundeskabinett den Gesetzentwurf von für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), im Mai stimmt es Ergänzungen zu.

- Nach einer intensiven öffentlichen Debatte über die Kürzungspläne verhandelt die Große Koalition im Juni über Nachbesserungen. Erst am Abend des 23. Juni erzielen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), CSU-Chef Horst Seehofer, SPD-Chef Sigmar Gabriel sowie die Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD, Volker Kauder und Thomas Oppermann eine Einigung.

- Am 24. Juni und damit nur drei Tage vor der entscheidenden Abstimmung im Bundestag reichen die Fraktionsspitzen von Union und SPD den 200-seitigen endgültigen Gesetzentwurf an die Abgeordneten weiter. Dennoch findet er in den zuständigen Parlamentsausschüssen eine mehrheitliche Zustimmung.

- Am 27. Juni erfolgt mit dem Abschluss der dritten Lesung die entscheidende Abstimmung des Bundestages über den Gesetzentwurf zum neuen EEG.

- In seiner Sitzung am 11. Juli berät der Bundesrat über das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur EEG-Reform. Er kann es nicht stoppen, denn es ist nicht zustimmungspflichtig. Aber die Länder können es ablehnen und den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag anrufen. Dann würden die EEG-Reform aber nicht mehr wie geplant am 1. August in Kraft treten können, sondern wohl erst einige Monate später. Mit der Folge, dass eine große Anzahl die Befreiung von der EEG-Umlage nicht rechtzeitig beantragen könnten und daher hohe Rückstellungen vornehmen müssten.

- Anfang Juli 2014 steht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs darüber an, ob ausländische Ökostrom-Produzenten ein Recht auf europaweite Einspeisung ihrer Kilowattstunden haben. Stimmen dem die Richter zu, könnte in Zukunft jeder ausländische-Grünstromproduzent die deutsche EEG-Vergütung geltend machen. Damit wäre das deutsche Tarifsystem nicht mehr finanzierbar.

- Im Sommer 2014 muss die EU-Kommission das Gesetz zur EEG-Reform prüfen und ihm zustimmen. EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia kritisiert das Konzept der deutschen EEG-Umlage und die großzügige Entlastung energieintensiver Unternehmen als unerlaubte staatliche Subvention und hat er auch Einwände gegen die geplante Belastung von neuen Grünstromanlagen mit der EEG-Umlage angemeldet. Eine Ablehnung aus Brüssel ist nicht ausgeschlossen.

Kommentare zur EEG-Reform:

Michael Fuchs, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: „Die EEG-Reform lenkt den Ausbau der erneuerbaren Energien in vernünftige Bahnen und bietet gleichzeitig der stromintensiven Industrie in Deutschland eine Perspektive.“

Marco Bülow, SPD-Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Umweltausschusses:
"Ausgerechnet jetzt, wo die Kosten den Höhepunkt überwinden, die Erzeugung dank des EEG immer billiger wird, beginnt man die Erneuerbaren auszubremsen. Das ist nicht nur umweltpolitisch fatal, sondern auch volkswirtschaftlicher Unsinn. Noch letztes Jahr sind wir gegen eine Deckelung des Erneuerbaren Ausbaus und gegen das unsägliche Ausschreibungsmodell in den Wahlkampf gezogen. Nach der Wahl wurden all diese mühsamen Errungenschaften vom Tisch gefegt."

Hans-Josef Fell, langjähriger energiepolitischer Sprecher von Bündnis 90 / Die Grünen im Bundestag und Mitautor des EEG:
„Die Verhandlungsführer von Union und SPD, Hubertus Heil, Wolfgang Tiefensee, Dirk Becker sowie Michael Fuchs, Joachim Pfeiffer und Thomas Bareiß, werden zusammen mit Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Staatssekretär Rainer Baake unrühmlich in die Geschichte eingehen: als Zerstörer des unter Rot-Grün erfolgreich eingeführten EEG, welches in der Welt ca. 100 mal kopiert wurde und damit als
wichtigster Klimaschutzbeitrag Deutschlands mit immenser internationaler Wirkung bezeichnet werden kann.“

Foto: Hans-Joself Fell. / Quelle: ECOreporter

Prof. Dr. Olav Hohmeyer von der Universität in Flensburg, von 2008 bis 2012 im Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung:
„Die EEG-Novelle der Bundesregierung schafft den Kern des EEG ab, schadet dem Klima, erhöht die Kosten der Energiewende für die Bürger und füllt Großinvestoren die Taschen!“

Carsten Pfeiffer, Leiter Strategie und Politik beim Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE):
„Die EEG-Novelle ist ein herber Rückschlag vor allem für die Bioenergie und für die Photovoltaik.“

Dr. Thomas E. Banning, Vorstandsvorsitzender der naturstrom AG:
„Die EEG-Reform wird den Ausbau der Erneuerbaren Energien unnötig verlangsamen und die bisherigen Treiber der Energiewende – engagierte Privatleute, Landwirte und Mittelständler – ausbooten. Das Bekenntnis zur Bürgerenergie, immer wieder von Politikern und auch Energieminister Gabriel vorgetragen, hat sich im Gesetzestext in Luft aufgelöst. Schlimmer noch, im neuen EEG gibt es nur Maßnahmen, die Bürgern den Marktzugang drastisch erschweren und keine einzige, die ihr helfen würde.“

Udo Möhrstedt, Vorstandsvorsitzender und Gründer der IBC Solar AG:
„Der Beschluss der Regierungskoalition zur EEG-Novelle ist in Wirklichkeit der Ausstieg aus der Energiewende, wie wir sie kennen.“


Wie ECOreporter.de-Chefredakteur Jörg Weber die politische Gestaltung der Energiewende kommentiert, können Sie  hier  nachlesen.
Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x