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Endgültig? - Große Koalition einigt sich über EEG-Reform
Die Große Koalition hat heute, drei Tage vor der entscheidenden Abstimmung im Bundestag, endgültig die letzten Streitpunkte beim Gesetzentwurf für die EEG-Reform geklärt. Gestern hatten die Parteispitzen von Union und SPD über eine Lösung des letzten Konfliktes verhandelt, die der Einführung einer anteiligen EEG-Umlage auf selbst erzeugten und dann verbrauchten Grünstrom (wir berichteten darüber und über Hintergründe dieser Diskussion und erklärten dabei, was es mit der EEG-Umlage überhaupt auf sich hat). Heute haben sich die Bundestagsfraktionen darüber verständigt, so dass es angesichts der überwältigenden Mehrheit von Schwarz-Rot im Parlament keinen Zweifel gibt, dass es am Freitag in letzter Lesung für die auf den letzten Metern noch überarbeitete EEG-Reform eine Mehrheit geben wird.
Die Große Koalition will laut dem finalen Gesetzentwurf ab dem 1.8.2014 bei Neuanlagen den Eigenverbrauch selbst erzeugten Grünstroms im Grundsatz mit 40 Prozent der EEG-Umlage finanziell belasten. Dieser Wert entspricht derzeit rund 2,5 Cent je Kilowattstunde (kWh). Zunächst werden bis Ende 2015 30 Prozent, bis Ende 2016 dann 35 Prozent fällig, und ab 2017 gelten die vollen 40 Prozent. Das gilt dann für alle Grünstromanlagen, die zwischen 2014 und 2017 errichtet wurden.
Mieter, die ihren Solarstrom vom Dach des Vermieters beziehen, sollen sogar 100 Prozent der EEG-Umlage zahlen (derzeit 6,24 Cent je kWh). Von der Belastung mit der EEG-Umlage wird nach Schätzungen des BSW-Solar nahezu der gesamte deutsche Solarmarkt betroffen sein. Von dieser Neuregelung werde fast ausschließlich die Photovoltaik betroffen, weshalb der Bundesverband der deutschen Solarwirtschaft auch von einer „Sonnensteuer“ spricht. Immerhin bleiben Betreiber von Photovoltaik-Kleinstanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp – das klassische Eigenheim-Segment – nun doch wie bislang von der Umlage befreit, zumindest wenn ihre Anlage mehr als 10 Megawattstunden Strom im Jahr erzeugt. Zuletzt hatte Bundesenergie- und –wirtschaftsminister Sigmar Gabriel erwogen, auch für dieses Segment 40 Prozent der EEG-Umlage zu erheben.
Der Bundesrat hatte sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, solaren Eigenbedarf statt mit 40 Prozent lediglich mit 15 Prozent der EEG-Umlage zu belasten und Photovoltaik-Betreiber unterhalb von 30 kWp bzw. 30 Megawattstunden gänzlich davon zu befreien. Es ist noch offen, ob die heute bekannt gegebenen Reformpläne in der Länderkammer eine Mehrheit finden werden. Sie stimmt im Juli darüber ab. Da es sich beim EEG nur um ein Einspruchsgesetz handelt, kann der Bundesrat zwar mit einfacher Mehrheit den Vermittlungsausschuss anrufen, die „Sonnensteuer“ aber nur mit Hilfe einer 2/3 Mehrheit für den Fall kippen, dass der Bundestag nicht ebenfalls eine 2/3 Mehrheit für sein Vorhaben zusammenbekommt. Doch wenn die Länderkammer den Vermittlungsausschuss anruft, kann die EEG-Reform nicht wie angestrebt zum 1. August in Kraft treten.
„Wenn jetzt der Bundesrat das Ruder nicht in letzter Minute noch herumreißt, wird aus einem Gesetz zum Ausbau Erneuerbarer Energien ein Gesetz zum Vorrang der Kohle“, kritisiert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) und Vizepräsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energie. Nach den Beschlüssen der Regierungskoalition sollen sowohl der Kohlebergbau als auch große industrielle Verbraucher fossiler Energie von der EEG-Umlage weitgehend befreit werden. Körnig weiter: „Anstatt die Bürger vor den Folgen des Klimawandels zu schützen und die Energiewende voranzutreiben, schützt die Politik die Interessen weniger fossiler Energiekonzerne. Diese stemmen sich gegen den Verlust weiterer Marktanteile und wollen mit aller Macht verhindern, dass die Menschen und Unternehmen die Energieerzeugung zunehmend selbst in die Hand nehmen.“
Körnig weiter: „Bürger und Mittelstand waren bislang die Treiber der Energiewende. Sie jetzt mit einer „Sonnensteuer“ zu belasten, wenn sie Ökostrom für den Eigenbedarf oder die Mieterversorgung erzeugen wollen, ist unbegreiflich. Es ist auch verfassungsrechtlich höchst angreifbar, dass gleichzeitig die größten Verursacher des Klimaproblems weder für den verursachten Schaden aufkommen noch für die Energiewende zahlen müssen.“ Für den Fall, dass die EEG-Reform auch den Bundesrat passiert, kündigte Körnig eine Verfassungsklage gegen die „Sonnensteuer“ an.
Die Große Koalition will laut dem finalen Gesetzentwurf ab dem 1.8.2014 bei Neuanlagen den Eigenverbrauch selbst erzeugten Grünstroms im Grundsatz mit 40 Prozent der EEG-Umlage finanziell belasten. Dieser Wert entspricht derzeit rund 2,5 Cent je Kilowattstunde (kWh). Zunächst werden bis Ende 2015 30 Prozent, bis Ende 2016 dann 35 Prozent fällig, und ab 2017 gelten die vollen 40 Prozent. Das gilt dann für alle Grünstromanlagen, die zwischen 2014 und 2017 errichtet wurden.
Mieter, die ihren Solarstrom vom Dach des Vermieters beziehen, sollen sogar 100 Prozent der EEG-Umlage zahlen (derzeit 6,24 Cent je kWh). Von der Belastung mit der EEG-Umlage wird nach Schätzungen des BSW-Solar nahezu der gesamte deutsche Solarmarkt betroffen sein. Von dieser Neuregelung werde fast ausschließlich die Photovoltaik betroffen, weshalb der Bundesverband der deutschen Solarwirtschaft auch von einer „Sonnensteuer“ spricht. Immerhin bleiben Betreiber von Photovoltaik-Kleinstanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp – das klassische Eigenheim-Segment – nun doch wie bislang von der Umlage befreit, zumindest wenn ihre Anlage mehr als 10 Megawattstunden Strom im Jahr erzeugt. Zuletzt hatte Bundesenergie- und –wirtschaftsminister Sigmar Gabriel erwogen, auch für dieses Segment 40 Prozent der EEG-Umlage zu erheben.
Der Bundesrat hatte sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, solaren Eigenbedarf statt mit 40 Prozent lediglich mit 15 Prozent der EEG-Umlage zu belasten und Photovoltaik-Betreiber unterhalb von 30 kWp bzw. 30 Megawattstunden gänzlich davon zu befreien. Es ist noch offen, ob die heute bekannt gegebenen Reformpläne in der Länderkammer eine Mehrheit finden werden. Sie stimmt im Juli darüber ab. Da es sich beim EEG nur um ein Einspruchsgesetz handelt, kann der Bundesrat zwar mit einfacher Mehrheit den Vermittlungsausschuss anrufen, die „Sonnensteuer“ aber nur mit Hilfe einer 2/3 Mehrheit für den Fall kippen, dass der Bundestag nicht ebenfalls eine 2/3 Mehrheit für sein Vorhaben zusammenbekommt. Doch wenn die Länderkammer den Vermittlungsausschuss anruft, kann die EEG-Reform nicht wie angestrebt zum 1. August in Kraft treten.
„Wenn jetzt der Bundesrat das Ruder nicht in letzter Minute noch herumreißt, wird aus einem Gesetz zum Ausbau Erneuerbarer Energien ein Gesetz zum Vorrang der Kohle“, kritisiert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) und Vizepräsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energie. Nach den Beschlüssen der Regierungskoalition sollen sowohl der Kohlebergbau als auch große industrielle Verbraucher fossiler Energie von der EEG-Umlage weitgehend befreit werden. Körnig weiter: „Anstatt die Bürger vor den Folgen des Klimawandels zu schützen und die Energiewende voranzutreiben, schützt die Politik die Interessen weniger fossiler Energiekonzerne. Diese stemmen sich gegen den Verlust weiterer Marktanteile und wollen mit aller Macht verhindern, dass die Menschen und Unternehmen die Energieerzeugung zunehmend selbst in die Hand nehmen.“
Körnig weiter: „Bürger und Mittelstand waren bislang die Treiber der Energiewende. Sie jetzt mit einer „Sonnensteuer“ zu belasten, wenn sie Ökostrom für den Eigenbedarf oder die Mieterversorgung erzeugen wollen, ist unbegreiflich. Es ist auch verfassungsrechtlich höchst angreifbar, dass gleichzeitig die größten Verursacher des Klimaproblems weder für den verursachten Schaden aufkommen noch für die Energiewende zahlen müssen.“ Für den Fall, dass die EEG-Reform auch den Bundesrat passiert, kündigte Körnig eine Verfassungsklage gegen die „Sonnensteuer“ an.