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Aquila SolarINVEST III: Erhalten Anleger des geschlossenen Solarfonds bald wieder Ausschüttungen?

Anleger des Solarfonds Aquila SolarINVEST III können wieder auf Ausschüttungen hoffen. Das ergab eine Nachfrage von ECOreporter.de bei Aquila Capital. Das Emissionshaus aus Hamburg hatte den geschlossenen Solarfonds 2010 auf den Markt gebracht. Das Geld der Anleger ist in zwei Solarparks in Frankreich investiert. 2015 hat das Management die Auszahlungen an die Investoren des Solarfonds gestoppt.

Über 1.200 Anleger haben rund 28 Millionen Euro in den Aquila SolarINVEST III investiert. Die Mittelflossen in zwei Teilstücke eines französischen Freiflächen-Solarpark mit zusammen 24 Megawatt (MW) Gesamtkapazität. Die Solaranlagen sind seit 2012 am Netz. Ab 2013 traten technische Probleme auf. ECOreporter.de hatte darüber umfassend  berichtet. Ein starker Rückgang der Effizienz – eine sogenannte Degradation - der eingesetzten Solarmodule führte dazu, dass zwischenzeitlich deutlich weniger Solarstrom produziert wurde als geplant. In 2013 lag die Stromproduktion der Anlagen um 3,5 Prozent unter dem Soll, in 2014 um 5,6 Prozent. Daraufhin stoppte Aquila Capital die Ausschüttungen an die Anleger des Aquila SolarINVEST III. Die Mittel sollten dafür bereitgehalten werden, die Ursache der Probleme zu ermitteln und zu beheben, hieß es damals.

Aquila Capital: „Solarstromproduktion lag 2015 wieder im Soll“

In 2015 lag dann die Produktion der Photovoltaikanlagen des bei 99,2 Prozent des prospektierten Wertes. Das teilte Aquila Capital auf Nachfrage mit. Dies lasse „darauf schließen, dass sich die im Frühjahr 2015 festgestellte überdurchschnittliche Degradation der Module vorerst nicht erhöht hat“, so das Unternehmen. Das Emissionshaus stellte aber auch klar, dass die Ursache für den zwischenzeitlichen Leistungseinbruch weiter unbekannt sei. Sie werde weiter gesucht. Aquila Capital dazu: „Im April 2016 wurden rund 400 leistungsschwache Module ausgetauscht und ein Teil davon zur weiteren Prüfung in ein Labor geschickt.“ Die Überprüfung und die Beweissicherung der Schadhaftigkeit werde „noch einige Zeit in Anspruch nehmen“.

Welche Kosten für die Fehlersuche zu Buche schlagen werden, ist dem Unternehmen zufolge noch unklar. „Eine abschließende Beurteilung der Kosten der Labortests kann erst nach Abschluss der Fehleridentifikation erfolgen“, stellte es dazu klar. Die Fondsgeschäftsführung gehe aber davon aus, dass „für das Geschäftsjahr 2016 zumindest ein Teil der prospektierten Auszahlung realisiert werden kann“. Voraussetzung sei jedoch die Freigabe durch die fremdfinanzierende Bank.

Abstriche an der Gesamtprognose des AquilaSolarINVEST III sind weiter möglich

Die Laufzeit des AquilaSolarINVEST III reicht bis mindestens 2030. Die Ausschüttungsprognose im Fondsprospekt stellte den Anlegern des Frankreich-Solarfonds für die Jahre bis für 2025 jährlich 6,75 Prozent als Ausschüttungen in Aussicht. Danach sollen sie steigen. Vor dem Auftreten der technischen Probleme waren für 2012 und für 2013 jeweils 6,75 Prozent an die Anleger ausgeschüttet worden. Für 2014 gab es dann nur noch eine Auszahlung in Höhe von 2 Prozent, in 2015 gingen sie dann leer aus.

Laut dem Prospekt des AquilaSolarINVEST III sollen die Investoren als Gesamtausschüttung zum Laufzeitende 272 Prozent vor Steuern auf ihr eingesetztes Kapital erhalten, also das eingesetzte Kapital plus 172 Prozent Ertrag. Ob Aquila Capital diese Gesamtprognose für den Solarfonds aufrechterhalten kann oder anpassen muss, ist ebenfalls noch offen. „Eine valide Anpassung der Gesamtprognose kann erst erfolgen, wenn die Fehleridentifikation abgeschlossen ist“, antwortete das Emissionshaus auf unsere Nachfrage dazu. Auch sei noch zu klären, ob der Hersteller der Solarmodule in die Pflicht genommen werden könne. Diese stammen von First Solar aus den USA, einem der größten Solarhersteller der Welt. Dieser ist auf Dünnschichtmodule spezialisiert. Aquila Capital erklärte: „Sämtliche Module wurden im Oktober 2015 vor Ablauf der Garantieleistung beim Modulhersteller als schadhaft gemeldet, wodurch der Fondsgesellschaft auch über die Laufzeit der Garantieleistung hinaus weitere Maßnahmen offenstehen.“
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