Anleihen / AIF

Ärger mit Solaranlage Finowfurt: Investoren in der Warteschleife

Wenn es beim Bau einer Solaranlage Probleme gibt, ist das für Anleger sehr unerfreulich. Diese Erfahrung machen derzeit die Investoren der Solaranlage Finowfurt in Schorfheide in Brandenburg: Sie zogen deshalb sogar gegen den Projektierer bis vor das Landgericht. Und ein Ende ist für sie nicht in Sicht.


Die Innpro – Gesellschaft für Vermarktung innovativer Produkte mbH aus Stuttgart vermarktete 2014 die Photovoltaik-Anlage, um die sich der Streit dreht. Projektiert wurde die Anlage von der GPE Passau GmbH & Co. KG und deren Geschäftsführer Rainer Firnys. Bis Ende Juli 2014 sollte die Solaranlage auf mehreren Dächern eines Milchviehbetriebs in Betrieb gehen. Tatsächlich produziert sie aber erstmals seit Mitte April 2016 Strom, sehr zum Ärger der 29 privaten Investoren. Rainer Firnys selbst antwortete nicht auf eine schriftliche und telefonische Anfrage von ECOreporter.de.

Für die Abnahme der einzelnen PV-Anlagen sahen das Exposé der Innpro und der mit Firnys vereinbarte Kaufvertrag ein Gutachten des TÜV bzw. der Dekra vor. "Das Gutachten ließ jedoch auf sich warten", so Miteigentümer Kai Schröder. Schröder ist selbst vom Fach: Seine Firma Utility Consultants erstellt Analysen für Anleger im Bereich Erneuerbare Energien.

Zudem zweifelten die Investoren aufgrund der mangelnden Gerätewartung während der langen Bauphase daran, dass die Anlage wirklich die volle Leistung bringt (wir berichteten). Deshalb wurde Mitte Oktober 2016 eine Klage vor dem Landgericht in Passau verhandelt. In einem Zwischenvergleich vereinbarten die Anleger mit dem Projektentwickler Rainer Firnys, dass dieser ein vertragskonformes Gutachten des TÜV oder der Dekra vorlegt.

Das Gutachten soll allein auch schon deswegen erfolgen, weil die Gesamtanlage in viele Einzelanlagen (58 Wechselrichter) aufgeteilt an mindestens 29 verschiedene Investoren verkauft wurde, die ihr jeweiliges Eigentum eindeutig identifizieren wollen. "Dieses Gutachten sollte bis zum 5. November 2016 in Auftrag gegeben werden, doch erst Anfang März 2017 nahm der TÜV Süd die Anlage vor Ort unter die Lupe", sagte Miteigentümer Kai Schröder. Und nun folgte gleich das nächste Problem: Der TÜV konnte die Anlage nicht so detailliert prüfen, wie es nötig wäre, um die einzeln verkauften PV-Anlagen eindeutig zu identifizieren und somit den Streit zu schlichten.
"Im Kern stellt der TÜV richtigerweise fest, das die PV Module ab- und wieder aufgebaut werden müssen, um die Verkabelung der Wechselrichter genau zu prüfen", so Schröder. Zudem fehlten Unterlagen, die den Bau der Anlage dokumentierten. Eine Teilmontage der Solaranlage lehnt der Projektierer laut einer Mitteilung seines Anwaltes jedoch ab. "Nun heißt es für die Anleger wieder: Warten und weitere Rechtsmittel prüfen", so Schröder.
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