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Solaranlage zu spät am Netz: Investoren klagen
Solaranlage Finowfurt – das klang nach einem rentablen und nachhaltigen Konzept: Eine Solaranlage auf dem Dach eines Milchviehbetriebs produziert Sonnenstrom, den der Bauer den Eigentümern direkt abkauft. Überzeugt von dem Anlageprodukt beteiligten sich 29 private Investoren mit unterschiedlichen Beträgen an der Solaranlage Finowfurt in Schorfheide in Brandenburg. Bis Ende Juli 2014 sollte die Anlage in Betrieb gehen, Sonnenstrom ins Netz einspeisen – und natürlich für gute Rendite sorgen. Doch es kam anders.
Nun klagt eine Investorengemeinschaft gegen den Projektierer des Projektes, Rainer Firnys. Am 19. Oktober hat der Prozess vor dem Landgericht in Passau begonnen. Der gesamte Streitwert beträgt etwa 1,3 Millionen Euro. Eigentlich sind in Deutschland keine Sammelklagen von Anlegern möglich – anders als in den USA. Möglich ist aber eine sogenannte Prozessverbindung: Dabei kann der Richter mehrere getrennte Prozesse zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbinden, wenn es in allen Fällen um dieselben Rechtsfragen geht. Im Fall Finowfurt hat sich ein Teil der 29 Anleger für eine Klage zusammengetan.
Nach Auskunft des Landgerichts Passau hat es bereits vorher eine Schadenersatzklage eines Anlegers gegen den Projektierer gegeben, die im Juli in einem Vergleich endete. Auf eine schriftliche Anfrage von ECOreporter.de hat Firnys nicht reagiert.
Anleger hofften auf innovatives Vermarktungsmodell
Für die Anleger hatte sich das nachhaltige Investment in eine Dachsolaranlage lukrativ angehört: Das Produkt wurde vertrieben von der Innpro aus Stuttgart, einer Gesellschaft für die Vermarktung innovativer Produkte. Investiert in die Solaranlage hatten die Anleger zwischen 30.000 und 50.000 Euro. Gereizt hatte sie das innovative Vermarktungsmodell, mit dem der produzierte Strom lokal direkt verkauft und auch den Investoren zur Eigennutzung gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden sollte. Damit wollten sie einen höheren Preis als die EEG-Einspeisevergütung pro Kilowattstunde erreichen.
Die Solaranlage sollte unter anderem einen Milchviehbetrieb versorgen
Die Anleger beteiligten sich also direkt an der Solaranlage, die sich über mehrere Dächer eines Milchviehbetriebs in Ostdeutschland erstreckt. Größter Abnehmer des Stroms der Solaranlage mit nach Prospektangaben etwa 1,4 Megawatt (MW) Leistungskapazität sollte der Milchviehbetrieb werden. Wer den Photovoltaik-Strom auch selbst zum günstigen Tarif nutzen wollte, musste dazu Anteile an einer Genossenschaft erwerben, teilte Uwe Heller von der Innpro mit. Einige Anleger traten deshalb der Bürger speichern Energie eG (BSE) mit Sitz in Hutthurm in Niederbayern bei. In Schorfheide wollte die BSE zudem Geschäfts- und Privatkunden akquirieren, um den PV-Strom zu vermarkten. Lediglich Überschussmengen sollten in das EEG-System eingespeist werden.
Soweit, so gut. Doch dann fingen die Probleme an. Statt wie geplant in 2014 ans Netz zu gehen, gab es diverse Schwierigkeiten: Die technische Auslegung wurde laut Klageschrift während der Bauphase geändert, letzte Wechselrichter und Module wurden erst im ersten Halbjahr 2016 verlegt. Somit wurde den Anlegern zufolge die Inbetriebnahme weit über das ursprüngliche Ziel hinausgeschoben.
Investoren erhoffen sich vom Prozess Klärung
Aufgrund der mangelnden Wartung der Geräte während der langen Bauphase zweifeln die Investoren daran, ob die Anlage wirklich die volle Leistung bringen werde. Ein entsprechender Nachweis wurde nicht erbracht. "Eine TÜV-Abnahme der Anlage steht bis heute aus, ebenso die versprochene Eintragung einzelner Anleger ins Grundbuch", zählt Miteigentümer Kai Schröder weitere Mängel auf. Schröder ist selbst vom Fach: Seine Firma Utility Consultants erstellt Analysen für Anleger im Bereich Erneuerbare Energien. Seinen erlittenen Verlust aus den für zwei Jahre entgangenen Umsätze beziffert Schröder derzeit auf über 8.000 Euro, hinzu kommen die Kosten für Anwalts- und Gerichtskosten sowie die laufenden Verbindlichkeiten gegenüber der finanzierenden Bank. Weitere Verluste könnten folgen, wenn die Anlage nicht die prognostizierte Leistung erreiche.
Den ersten Solarstrom produzierte die Gesamtanlage im ersten Halbjahr 2016. Dabei hatte die Anlegergruppe eigentlich schon ab der zweiten Jahreshälfte 2014 mit ersten Umsätzen aus der Produktion und dem Verkauf des Stroms gerechnet. Der Gang vors Gericht soll nun Klärung bringen – die Investorengemeinschaft verlangt vom Projektierer eine vertragsgerechte Fertigstellung und Übergabe der Anlage. Einen ersten Erfolg konnten die Eigentümer bereits durchsetzen: Bis Mitte November muss der Projektierer das geforderte TÜV-Gutachten vorlegen.
Investments können für Anleger risikoreich sein. ECOreporter hat große Anleihe-Pleiten der vergangenen Wochen unter die Lupe genommen.
Nun klagt eine Investorengemeinschaft gegen den Projektierer des Projektes, Rainer Firnys. Am 19. Oktober hat der Prozess vor dem Landgericht in Passau begonnen. Der gesamte Streitwert beträgt etwa 1,3 Millionen Euro. Eigentlich sind in Deutschland keine Sammelklagen von Anlegern möglich – anders als in den USA. Möglich ist aber eine sogenannte Prozessverbindung: Dabei kann der Richter mehrere getrennte Prozesse zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbinden, wenn es in allen Fällen um dieselben Rechtsfragen geht. Im Fall Finowfurt hat sich ein Teil der 29 Anleger für eine Klage zusammengetan.
Nach Auskunft des Landgerichts Passau hat es bereits vorher eine Schadenersatzklage eines Anlegers gegen den Projektierer gegeben, die im Juli in einem Vergleich endete. Auf eine schriftliche Anfrage von ECOreporter.de hat Firnys nicht reagiert.
Anleger hofften auf innovatives Vermarktungsmodell
Für die Anleger hatte sich das nachhaltige Investment in eine Dachsolaranlage lukrativ angehört: Das Produkt wurde vertrieben von der Innpro aus Stuttgart, einer Gesellschaft für die Vermarktung innovativer Produkte. Investiert in die Solaranlage hatten die Anleger zwischen 30.000 und 50.000 Euro. Gereizt hatte sie das innovative Vermarktungsmodell, mit dem der produzierte Strom lokal direkt verkauft und auch den Investoren zur Eigennutzung gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden sollte. Damit wollten sie einen höheren Preis als die EEG-Einspeisevergütung pro Kilowattstunde erreichen.
Die Solaranlage sollte unter anderem einen Milchviehbetrieb versorgen
Die Anleger beteiligten sich also direkt an der Solaranlage, die sich über mehrere Dächer eines Milchviehbetriebs in Ostdeutschland erstreckt. Größter Abnehmer des Stroms der Solaranlage mit nach Prospektangaben etwa 1,4 Megawatt (MW) Leistungskapazität sollte der Milchviehbetrieb werden. Wer den Photovoltaik-Strom auch selbst zum günstigen Tarif nutzen wollte, musste dazu Anteile an einer Genossenschaft erwerben, teilte Uwe Heller von der Innpro mit. Einige Anleger traten deshalb der Bürger speichern Energie eG (BSE) mit Sitz in Hutthurm in Niederbayern bei. In Schorfheide wollte die BSE zudem Geschäfts- und Privatkunden akquirieren, um den PV-Strom zu vermarkten. Lediglich Überschussmengen sollten in das EEG-System eingespeist werden.
Soweit, so gut. Doch dann fingen die Probleme an. Statt wie geplant in 2014 ans Netz zu gehen, gab es diverse Schwierigkeiten: Die technische Auslegung wurde laut Klageschrift während der Bauphase geändert, letzte Wechselrichter und Module wurden erst im ersten Halbjahr 2016 verlegt. Somit wurde den Anlegern zufolge die Inbetriebnahme weit über das ursprüngliche Ziel hinausgeschoben.
Investoren erhoffen sich vom Prozess Klärung
Aufgrund der mangelnden Wartung der Geräte während der langen Bauphase zweifeln die Investoren daran, ob die Anlage wirklich die volle Leistung bringen werde. Ein entsprechender Nachweis wurde nicht erbracht. "Eine TÜV-Abnahme der Anlage steht bis heute aus, ebenso die versprochene Eintragung einzelner Anleger ins Grundbuch", zählt Miteigentümer Kai Schröder weitere Mängel auf. Schröder ist selbst vom Fach: Seine Firma Utility Consultants erstellt Analysen für Anleger im Bereich Erneuerbare Energien. Seinen erlittenen Verlust aus den für zwei Jahre entgangenen Umsätze beziffert Schröder derzeit auf über 8.000 Euro, hinzu kommen die Kosten für Anwalts- und Gerichtskosten sowie die laufenden Verbindlichkeiten gegenüber der finanzierenden Bank. Weitere Verluste könnten folgen, wenn die Anlage nicht die prognostizierte Leistung erreiche.
Den ersten Solarstrom produzierte die Gesamtanlage im ersten Halbjahr 2016. Dabei hatte die Anlegergruppe eigentlich schon ab der zweiten Jahreshälfte 2014 mit ersten Umsätzen aus der Produktion und dem Verkauf des Stroms gerechnet. Der Gang vors Gericht soll nun Klärung bringen – die Investorengemeinschaft verlangt vom Projektierer eine vertragsgerechte Fertigstellung und Übergabe der Anlage. Einen ersten Erfolg konnten die Eigentümer bereits durchsetzen: Bis Mitte November muss der Projektierer das geforderte TÜV-Gutachten vorlegen.
Investments können für Anleger risikoreich sein. ECOreporter hat große Anleihe-Pleiten der vergangenen Wochen unter die Lupe genommen.