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34f-Finanzvermittler: Frist für Sachkunde-Nachweis läuft ab
Freie Vermittler, die ihren Sachkundenachweis noch nicht erbracht haben, müssen sich beeilen. Wer diesen Nachweis bis zum Jahresende nicht nachreicht, darf 2015 nicht als Finanzvermittler beziehungsweise Anlageberater arbeiten. Das gilt für Vermittler und Berater, die mit einer Gewerbeerlaubnis nach Paragraph 34f der Gewerbeordnung (GewO) arbeiten. Der Sachkundenachweis muss bis zum 31. Dezember bei der jeweiligen Handelskammer eingereicht werden.
Deshalb bieten verschiedene Verbände und Unternehmen Crashkurse für Sachkundeprüfungen an. So beispielsweise die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) oder die Finanzberater-Akademie Going Public!. „Wer den Ämtern bis 31 Dezember 2014 nicht die Sachkunde nachgewiesen hat, darf ab 01. Januar 2015 keine Finanzanlagen mehr vermitteln. Mehr noch: Wer dennoch weiter vermitteln möchte, muss die Paragraph 34f-Erlaubnis komplett neu beantragen“, so Going-Public!-Vorstand Dr. Wolfgang Kuckertz. Die letzte Gelegenheit die Sachkundeprüfung abzulegen, besteht nach Angaben der VSAV am 26. und 27. November. Dies ist der Termin, zu dem die Industrie und Handelskammern die bundesweit einheitliche Prüfung zum letzten Mal in 2014 anbieten.
Wer als Anlageberater oder Finanzvermittler nach 34f gearbeitet hat, muss „seiner“ IHK ohnehin nachweisen, wie er gearbeitet hat. Auch diese Prüfung muss bis zum Jahresende abgelegt werden. Verspätungen oder unvollständige Angaben können teuer werden, oder ebenso zum Berufsverbot führen (mehr dazu lesen Sie hier).
Deshalb bieten verschiedene Verbände und Unternehmen Crashkurse für Sachkundeprüfungen an. So beispielsweise die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) oder die Finanzberater-Akademie Going Public!. „Wer den Ämtern bis 31 Dezember 2014 nicht die Sachkunde nachgewiesen hat, darf ab 01. Januar 2015 keine Finanzanlagen mehr vermitteln. Mehr noch: Wer dennoch weiter vermitteln möchte, muss die Paragraph 34f-Erlaubnis komplett neu beantragen“, so Going-Public!-Vorstand Dr. Wolfgang Kuckertz. Die letzte Gelegenheit die Sachkundeprüfung abzulegen, besteht nach Angaben der VSAV am 26. und 27. November. Dies ist der Termin, zu dem die Industrie und Handelskammern die bundesweit einheitliche Prüfung zum letzten Mal in 2014 anbieten.
Wer als Anlageberater oder Finanzvermittler nach 34f gearbeitet hat, muss „seiner“ IHK ohnehin nachweisen, wie er gearbeitet hat. Auch diese Prüfung muss bis zum Jahresende abgelegt werden. Verspätungen oder unvollständige Angaben können teuer werden, oder ebenso zum Berufsverbot führen (mehr dazu lesen Sie hier).