Das Steuerformular KAP ist um zwei Anlagen erweitert worden. / Foto: Pixabay

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Zwei neue Steuerformulare für Anleger

Für deutsche Kapitalanleger gibt es ab dem Veranlagungsjahr 2018 zwei zusätzliche Steuerformulare. Sie ergänzen die Anlage KAP.

Wer Fondsanteile im Depot hat, auf deren Erträge 2018 noch keine Abgeltungssteuer gezahlt wurde, muss diese Erträge in der neuen Anlage KAP-INV angeben. Dies betrifft vor allem Anleger, die ihre Fondsanteile bei ausländischen Depotbanken verwahren.

Die Anlage KAP-BET ist von Anlegern auszufüllen, die an einer Personengesellschaft oder einer Erbengemeinschaft beteiligt sind, die im letzten Jahr Kapitalerträge ausgeschüttet hat.

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21.12.18
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