Erneuerbare Energie

Zertifizierung von Biokraftstoffen und flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung

Die Europäische Kommission hat zwei Mitteilungen und eine Entscheidung veröffentlicht, in denen sie die Anforderungen an die Zertifizierung von Biokraftstoffen und Bioenergie aus Pflanzenölen konkretisiert. Das meldet das Bundesumweltministerium (BMU). Biokraftstoffe und Pflanzenöle müssen demnach zukünftig mit Hilfe von Zertifizierungssystemen ihre Nachhaltigkeit beim Anbau und in der Herstellung nachweisen. Nur dann können sie auf die Biokraftstoffquote angerechnet werden oder nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden.

So darf der Anbau von Biomasse für Biokraftstoffe und Pflanzenöle nicht mit der Umwandlung von Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand und hoher Biodiversität einhergehen. Zu den geschützten Flächen gehören Naturschutzgebiete, Urwälder, Wälder, Feuchtgebiete und Grasland. Zudem müssen Biokraftstoffe und Pflanzenöle nachweislich mindestens 35 Prozent Treibhausgas-Emissionen gegenüber dem fossilen Kraftstoff einsparen.

In Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit der Anerkennung von Zertifizierungssystemen betraut. Die Behörde hat laut dem BMU bereits zwei Zertifizierungssysteme und acht Zertifizierungsstellen für die Tätigkeit der Zertifizierung vorläufig anerkannt.
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