Erneuerbare Energie, Anleihen / AIF

Zahlungsstopp für Ökostromanlagen in Tschechien angekündigt – deutsche Solaranleger betroffen

Die tschechische Energieregulierungsbehörde ERU will ab Januar 2016 keine Einspeisevergütung für Ökostromanlagen mehr zahlen. Kommt es so, wären auch deutsche Photovoltaik-Anleger betroffen. Die ERU knüpft die Aussetzung der staatlich garantierten Ökostromvergütung an eine Entscheidung der EU-Kommission über das  Erneuerbare-Energien-Gesetz des Landes.

Die Maßnahme wäre nicht die erste bittere Pille für die Ökostrombranche Tschechiens. So schaffte die tschechische Regierung 2014 die staatlich garantierte Einspeisevergütung für neue Ökostromanlagen ab und kündigte schon vor Monaten an, die Steuerbefreiung von Ökostrom ab dem 1. Januar 2016 zu beenden. Die Regierung will den Anteil der alternativen Energien an der Stromversorgung von zuletzt 13 Prozent nur wenig steigern, auf 20 Prozent bis 2040. Stattdessen setzt sie auf Atomenergie. Nach ihrem Willen soll der Anteil der Kernenergie im tschechischen Strommix von 35 Prozent auf 50 Prozent im Jahr 2040 klettern. Für die übrigen 40 Prozent sieht sie weiterhin Strom aus klimaschädlichen Kohle- und Gaskraftwerken vor.

Doch nicht aufgrund dieser rückwärtsgewandten Energiepolitik prüft die Europäische Kommission derzeit, ob das Erneuerbare-Energien-Gesetz Tschechiens mit EU-Recht vereinbar ist. Wie schon beim deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geschehen untersucht sie lediglich, ob es sich um eine zulässige staatliche Beihilfe handelt oder nicht. Die EU Kommission hat das deutsche EEG für EU-konform befunden. Alena Vitásková, die Leiterin der Energieregulierungsbehörde ERU, hat die Prüfung des tschechischen Gegenstücks aber nun zum Anlass genommen, die Zahlung der Einspeisetarife für 93 Prozent aller Ökostromanlagen mit Tarifanspruch so lange auszusetzen, bis klar ist, ob das Gesetz EU-konform ist. Das erklärte sie gegenüber einheimischen Medien. Vitásková gilt als Gegnerin der Erneuerbaren Energien. Sie ist in Tschechien heftig umstritten, die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen sie wegen Korruptionsverdacht. Den Stopp der Zahlungen begründete sie unter anderem damit, dass die Vergütung überzogen sei. Die Amortisationszeit von Solaranlagen betrage sieben Jahre, die Vergütung werde aber für 20 Jahre gezahlt, argumentierte die Leiterin der ERU.

Die Prüfung der Kommission soll 2016 abgeschlossen sein, wann genau ist allerdings offen.  Von der Aussetzung betroffen sein sollen alle Ökostromanlagen, die bis 2012 ans Stromnetz in Tschechien gekommen sind. Die Einspeisevergütung für diese Anlagen der Baujahre 2010 und 2011 liegt umgerechnet bei rund 45 Euro-Cent pro Kilowattstunde. Allerdings mussten die Betreiber bis 2014 26 Prozent des Brutto-Umsatzes als Sondersteuer zahlen. Ab 2014 wurde dieser Steuersatz auf 10 Prozent gesenkt. Das beschloss die Tschechische Regierung mit der Abschaffung der staatlichen Einspeisevergütung (wir  berichteten).

Tschechiens Gesetz „quasi eine Kopie des deutschen EEG“

Die Photon Energy Group aus Amsterdam betreibt 23 Solaranlagen mit 25,5 Megawatt (MW) Leistungskapazität in Tschechien, der Slowakei und Australien. Knapp 15 MW davon befinden sich auf tschechischem Boden. Anleger sind entweder als Aktionäre oder über eine Anleihe der Tochtergesellschaft Photon Energy Invest (DE000A1HELE2) beteiligt. Die Anleihe ist seit 2013 am Markt, mit 8,0 Prozent pro Jahr verzinst und wird 2018 zur Rückzahlung fällig (mehr dazu lesen Sie  hier).

„Die aktuelle Entscheidung hat sich langsam, aber sicher abgezeichnet“, sagt Unternehmenssprecher Jan Krcmar. „Die Regulierungsbehörde ERU, die sich nun querstellt, weigert sich seit mehreren Monaten, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Einspeisetarife im kommenden Jahr auszahlen zu können“, so Krcmar weiter. Daran, dass das Gesetz EU-Recht entspricht, hat der Unternehmenssprecher keinen Zweifel:  „Das tschechische Gesetz ist quasi eine Kopie des deutschen EEG“, sagt er und ergänzt: „Außerdem haben Vertreter der Europäischen Kommission mehrmals wiederholt, dass es aus ihrer Sicht keinen Grund gibt, die Unterstützung nicht auszuzahlen.“

Investoren lassen bereits Klagen prüfen

Der Standpunkt der ERU scheint unter Tschechiens Politikern umstritten: „Das Problem wurde nicht direkt von der Regierung verursacht, sondern von der unabhängigen Behörde ERU“, erklärt Krcmar. Die Regierung habe klargemacht, dass eine Nichtauszahlung ein rückwirkender Eingriff wäre. „Dies würde den Weg für Klagen gegen den tschechischen Staat ebnen“, sagt Krcmar. Zudem arbeite beispielsweise das Industrieministerium des Landes an einer Interimslösung, um mögliche Probleme bei kreditgebenden Banken zu vermeiden.  Dass die ERU dies ignoriere, sei „schockierend“, so Krcmar weiter. Deshalb lasse das Unternehmen gemeinsam mit anderen Investoren prüfen, ob das Vorgehen der ERU einen Gesetzesbruch darstelle.

Müssen Tschechien-Anleger zittern?

Möglichen Auswirkungen für die Unternehmen der Photon-Gruppe beziehungsweise die Anleihe-Anleger von Photon Energy Invest sieht der Unternehmenssprecher bislang gelassen entgegen: „Für die Anleger sehen wir derzeit keine Probleme“, sagt er. Erst wenn sich abzeichne, dass die Aussetzung mehrere Monate andauern werde, „wären die Auswirkungen auf die gesamte Solarbranche Tschechiens schwer“, so Krcmar.

Die Murphy & Spitz Green Capital AG aus Bonn betreibt ebenfalls Solaranlagen in Tschechien. Anleger sind unter anderem über Genussrechte und Anleihen investiert. Eine Anfrage von ECOreporter.de, wie das Unternehmen die Situation in Tschechien für seine Anleger einschätzt, läuft.
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