Erneuerbare Energie

Wird die Solarstrom-Einspeisevergütung zum 1. Juli doch nicht gekappt?

Die zum 1. Juli 2011 vorgesehene Kürzung der Vergütung für Photovoltaikstrom fällt offenbar aus. „Es wird keine Absenkung der Vergütung geben“ sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Umweltministerium, Katherina Reiche, der Financial Times Deutschland.


Im Referenzzeitraum März bis Mai, der der Bundesnetzagentur zur Berechnung des Photovoltaikzubaus für das Gesamtjahr 2011 dient, seien in Deutschland zu wenig neue Solaranlagen installiert worden, begründete Reiche den Verzicht. Die Bundesnetzagentur hat sich bislang noch nicht dazu geäußert.


„Es sind nur 700 Megawatt installiert worden“, so Reiche. Auf das Gesamtjahr hochgerechnet würde dies einer Zubauprognose von 2800 Megawatt (MW) oder 2,8 Gigawatt (GW) bedeuten. Die geplante Kürzung der Vergütungssätze greift allerdings erst, wenn die Zubauprognose  3.500 MW überschreitet. Dann wäre eine Kürzung von drei Prozent ab Juli fällig. Weitere drei Prozent würden gestrichen, wenn die Zubau-Vorhersage 4.500 MW übertroffen hätte. Zum Vergleich: 2010 wurden in Deutschland Photovoltaikanlagen mit rund 7.000 MW installiert.

Die aktuellen Einspeisevergütungen für Solaranlagen in Deutschland

Größe der Photovoltaikanlage

Einspeisetarif (seit Januar 2011)

Gebäudeanlagen bis 30 kWp

28,74 Cent / kWh

Gebäudeanlagen ab 30 kWp

27,33 Cent / kWh

Gebäudeanlagen ab 100 kWp

25,86 Cent / kWh

Gebäudeanlagen ab 1.000 kWp

21,56 Cent / kWh

Direktverbrauch Gebäudeanlagen bis 30 kWp

Vergütung 16,74 Cent / kWh für Strommengen über 30 % Direktverbrauch, sonst 12,36 Cent / kWh

Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 30 kWp

15,33 Cent / kWh für Strommengen über 30 % Direktverbrauch, sonst 10,95 Cent / kWh

Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 100 kWp

13,86 Cent / kWh für Strommengen über 30 % Direktverbrauch, sonst 9,48 Cent je kWh

Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 500 kWp

keine Vergütung

Freiflächenanlagen

21,11 Cent/ kWh

Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen*

22,07 Cent / kWh

Freiflächenanlagen auf Ackerland

Keine Vergütung


Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar)
* Unter Konversionsflächen werden nach § 32 Abs. 3 Nr. 2 EEG gewerblich, industriell, militärisch und öffentlich genutzte Areale wie Straßen, öffentliche Plätze, Museen, Schulen oder Bibliotheken gefasst.

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