Offshore-Windpark der Windreich AG. / Foto: Unternehmen

  Anleihen / AIF, Wachhund

Windreich: Zwei Angeklagte müssen Geldbußen zahlen

Das Landgericht Stuttgart hat im Prozess um die Insolvenz des Windparkprojektierers Windreich das Verfahren gegen zwei Angeklagte wegen geringer Schuld vorläufig eingestellt.

Der folgende Premium-Inhalt ist aufgrund des Artikelalters nun frei verfügbar.

Eine 55-jährige ehemalige Geschäftsführerin der Unternehmensgruppe und ein 56 Jahre alter Ex-Geschäftsführer müssen einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa-AFX zufolge Geldbußen in Höhe von 4.500 beziehungsweise 6.000 Euro zahlen. Das Gericht hatte ihnen Insolvenzverschleppung vorgeworfen.

Das Strafverfahren gegen sechs weitere Angeklagte wird fortgesetzt. Die in Wolfschlugen bei Stuttgart ansässige Windreich AG hatte 2013 Insolvenz angemeldet. Zu den Angeklagten gehört neben Unternehmensgründer Willi Balz (59) auch der ehemalige baden-württembergische Wirtschaftsminister Walter Döring. Döring gehörte von 2010 bis 2012 zum Windreich-Vorstand. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, die Geschäfte der Unternehmensgruppe fortgeführt zu haben, als die Zahlungsunfähigkeit bereits absehbar war. Firmengründer Balz weist die Vorwürfe zurück.

Windreich hatte über zwei Anleihen 135 Millionen Euro Kapital von Anlegern eingesammelt. Mehr dazu können Sie hier lesen.

Verwandte Artikel

19.08.19
 >
12.08.17
 >
Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x