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Windkraftanlagenprojektierer emittiert Genussrecht – Kritik von Verbraucherschutz-Magazin
Die mittlerweile dritte Tranche von Genussrechten hat der in Itzehoe ansässige Windpark-Projektierer Prokon auf den Markt gebracht. Mit der Emission will das Unternehmen nach eigenen Angaben 500 Millionen Euro von Anlegern einsammeln. Demnach können Investoren das Genussrecht mit einem Mindestbetrag von 100 Euro zeichnen. Bei einer Laufzeit von drei Jahren prognostiziert Prokon eine Grundverzinsung von 6 Prozent zuzüglich eine Überschussbeteiligung von bis zu 4 Prozent, wie es in der Mitteilung zur Emission heißt. Als „rentabel, flexibel, und einfach“ preist der geschäftsführender Gesellschafter der vielverzweigten Unternehmensgruppe Carsten Rodbertus die Prokon Genussrechte.
Die Verbraucherschützer von ‚Finanztest’ warnen in ihrer aktuellen Ausgabe eindringlich vor der Zeichnung von Prokon-Genussrechten und stufen das Investment als hochriskant ein. Bei einer Unternehmenspleite drohe im schlimmsten Fall der Totalverlust. Laut Zahlschein würden die Anleger „nachrangig“ behandelt: im Falle der Insolvenz würden die Ansprüche der Gläubiger erst berücksichtigt, „nachdem alle anderen Gläubiger bedient sind“. Auch würden Zeichner der Genussrechte nicht Miteigentümer von Windkraftanlagen, sondern stiller Teilhaber ohne Mitspracherecht.
Dem Windkraftanlagen-Projektierer zufolge sind mehr als 20.000 Anleger mit dem gezeichneten Genussrechtskapital von insgesamt knapp 340 Millionen Euro an allen Geschäftsbereichen der Prokon Unternehmensgruppe beteiligt. Seit 2006 habe das Unternehmen für seine Genussrechte eine jährliche Verzinsung inklusive Überschussbeteiligung von 8 Prozent erreicht, in den Jahren 2003 bis 2005 seien es jeweils 7,25 Prozent gewesen.
Die Verbraucherschützer von ‚Finanztest’ warnen in ihrer aktuellen Ausgabe eindringlich vor der Zeichnung von Prokon-Genussrechten und stufen das Investment als hochriskant ein. Bei einer Unternehmenspleite drohe im schlimmsten Fall der Totalverlust. Laut Zahlschein würden die Anleger „nachrangig“ behandelt: im Falle der Insolvenz würden die Ansprüche der Gläubiger erst berücksichtigt, „nachdem alle anderen Gläubiger bedient sind“. Auch würden Zeichner der Genussrechte nicht Miteigentümer von Windkraftanlagen, sondern stiller Teilhaber ohne Mitspracherecht.
Dem Windkraftanlagen-Projektierer zufolge sind mehr als 20.000 Anleger mit dem gezeichneten Genussrechtskapital von insgesamt knapp 340 Millionen Euro an allen Geschäftsbereichen der Prokon Unternehmensgruppe beteiligt. Seit 2006 habe das Unternehmen für seine Genussrechte eine jährliche Verzinsung inklusive Überschussbeteiligung von 8 Prozent erreicht, in den Jahren 2003 bis 2005 seien es jeweils 7,25 Prozent gewesen.