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Erneuerbare Energie, Anleihen / AIF
Windkraft-Urteil: Bayerns Energiewende endgültig ausgebremst?
Geht Bayern als Windkraftstandort bald die Luft aus? Ein aktuelles Urteil des bayrischen Verfassungsgerichtshofs zu den Abstandsregeln neuer Windräder zur Wohnbebauung dürfte die Anti-Windkraft-Lobby bundesweit beflügeln. Aus der Branche für Ökostrom-Investments kommt Kritik.
Bayern war bislang ein beliebter Standort für Windkraftanlagen. Es gibt zahlreiche Beteiligungsangebote zu Windparkbauvorhaben in dem Bundesland. Der bayrischen Landesregierung ist der rasche Ausbau der Windkraft zu Lande allerdings ein Dorn im Auge.
Neue Windparks in Bayern: zwei Kilometer statt 800 Meter Abstand zu Wohnhäusern
Deshalb führte sie Ende 2014 die so genannte 10H-Regel ein. Damit erweiterte sie den Abstand, der beim Bau neuer Windräder zur Wohnbebauung eingehalten werden muss, erheblich: Anstatt 800 Meter sind es damit seither mindestens zwei Kilometer. Die Regel besagt nämlich, dass der Abstand neuer Windräder zum nächsten Wohnhaus mindestens das zehnfache der Höhe des Windrads betragen muss. Ausschlaggebend ist die Gesamthöhe inklusive des Rotors. Sie bringt moderne Windräder auf rund 200 Meter Höhe. Multipliziert mit dem Faktor zehn ergeben sich zwei Kilometer. Das Problem: Damit gibt es deutlich weniger Flächen in Bayern, die für neue Windräder in Frage kommen.
Green City Energy AG kritisiert: 10H-Urteil „schwer nachvollziehbar“
Nun entschied das bayrische Verfassungsgericht, dass die 10H-Regel nicht gegen Bayerns Verfassung verstößt. Die Green City Energy AG aus München hat mehrere Windparks in Bayern realisiert und dazu Investments für Anleger aufgelegt. Das Unternehmen kritisiert das Urteil: „Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, die umstrittene 10H-Abstandsregelung für Windenergieanlagen verfassungskonform zu erklären, ist nur schwer nachvollziehbar“, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme von Green City Energy. „Die Begründung der Richter ist für mich nicht überzeugend“, sagt Green-City-Vorstand Jens Mühlhaus. „Sie argumentieren, dass es Aufgabe der Planungsbehörden, nicht jedoch des Gesetzgebers ist, in der Regionalplanung ausreichend Raum für Windenergieanlagen zu schaffen“, lautet sein Fazit. Das Urteil verzögere die Energiewende in Bayern weiter und verhindere den raschen Ausbau der Windkraft als kostengünstigste Form der regenerativen Energieerzeugung, so Mühlhaus.
Windkraftausbau in Bayern: Bauleitplanung als Hebel gegen 10H-Regel
Allerdings können die Kommunen in Bayern bei der Planung für Windparks unter Umständen auch geringere Mindestabstände für neue Windräder wählen. Das geht aber nur, wenn die Bürger beziehungsweise der jeweilige Gemeinderat zustimmen. Auch zur Nachbargemeinde muss die 10H-Regel nicht eingehalten werden (mehr dazu lesen Sie hier). Dieses Detail hob auch Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrman gegenüber Pressevertretern positiv hervor. „Wenn die Kommunen geringere Abstände wollen, dann können sie im Wege der Bauleitplanung selbst bestimmen“, wird der Minister in einem aktuellen Artikel der TAZ zitiert. Green City Energy erklärt, Bayerns Kommunen bei der aktiven Bauleitplanung unterstützen zu wollen. Ein aktuelles Ökostrom-Investment von Green City Energy, über das Anleger unter anderem einen bayrischen Windparkprojekt investieren können, ist die Anleihe Kraftwerkspark III. ECOreporter.de hat das Angebot in diesem ECOanlagecheck untersucht und das ECOreporter-Siegel nachhaltiges Finanzprodukt (Link entfernt) verliehen.
Mehr zur Green City Energy AG lesen Sie in diesem Kurzportrait (Link entfernt)
Bayern war bislang ein beliebter Standort für Windkraftanlagen. Es gibt zahlreiche Beteiligungsangebote zu Windparkbauvorhaben in dem Bundesland. Der bayrischen Landesregierung ist der rasche Ausbau der Windkraft zu Lande allerdings ein Dorn im Auge.
Neue Windparks in Bayern: zwei Kilometer statt 800 Meter Abstand zu Wohnhäusern
Deshalb führte sie Ende 2014 die so genannte 10H-Regel ein. Damit erweiterte sie den Abstand, der beim Bau neuer Windräder zur Wohnbebauung eingehalten werden muss, erheblich: Anstatt 800 Meter sind es damit seither mindestens zwei Kilometer. Die Regel besagt nämlich, dass der Abstand neuer Windräder zum nächsten Wohnhaus mindestens das zehnfache der Höhe des Windrads betragen muss. Ausschlaggebend ist die Gesamthöhe inklusive des Rotors. Sie bringt moderne Windräder auf rund 200 Meter Höhe. Multipliziert mit dem Faktor zehn ergeben sich zwei Kilometer. Das Problem: Damit gibt es deutlich weniger Flächen in Bayern, die für neue Windräder in Frage kommen.
Green City Energy AG kritisiert: 10H-Urteil „schwer nachvollziehbar“
Nun entschied das bayrische Verfassungsgericht, dass die 10H-Regel nicht gegen Bayerns Verfassung verstößt. Die Green City Energy AG aus München hat mehrere Windparks in Bayern realisiert und dazu Investments für Anleger aufgelegt. Das Unternehmen kritisiert das Urteil: „Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, die umstrittene 10H-Abstandsregelung für Windenergieanlagen verfassungskonform zu erklären, ist nur schwer nachvollziehbar“, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme von Green City Energy. „Die Begründung der Richter ist für mich nicht überzeugend“, sagt Green-City-Vorstand Jens Mühlhaus. „Sie argumentieren, dass es Aufgabe der Planungsbehörden, nicht jedoch des Gesetzgebers ist, in der Regionalplanung ausreichend Raum für Windenergieanlagen zu schaffen“, lautet sein Fazit. Das Urteil verzögere die Energiewende in Bayern weiter und verhindere den raschen Ausbau der Windkraft als kostengünstigste Form der regenerativen Energieerzeugung, so Mühlhaus.
Windkraftausbau in Bayern: Bauleitplanung als Hebel gegen 10H-Regel
Allerdings können die Kommunen in Bayern bei der Planung für Windparks unter Umständen auch geringere Mindestabstände für neue Windräder wählen. Das geht aber nur, wenn die Bürger beziehungsweise der jeweilige Gemeinderat zustimmen. Auch zur Nachbargemeinde muss die 10H-Regel nicht eingehalten werden (mehr dazu lesen Sie hier). Dieses Detail hob auch Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrman gegenüber Pressevertretern positiv hervor. „Wenn die Kommunen geringere Abstände wollen, dann können sie im Wege der Bauleitplanung selbst bestimmen“, wird der Minister in einem aktuellen Artikel der TAZ zitiert. Green City Energy erklärt, Bayerns Kommunen bei der aktiven Bauleitplanung unterstützen zu wollen. Ein aktuelles Ökostrom-Investment von Green City Energy, über das Anleger unter anderem einen bayrischen Windparkprojekt investieren können, ist die Anleihe Kraftwerkspark III. ECOreporter.de hat das Angebot in diesem ECOanlagecheck untersucht und das ECOreporter-Siegel nachhaltiges Finanzprodukt (Link entfernt) verliehen.
Mehr zur Green City Energy AG lesen Sie in diesem Kurzportrait (Link entfernt)