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Windgerichte in Bremen eingerichtet
Bremen soll sich als Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten in der Windkraftbranche etablieren. Dafür wurde am Landgericht Bremen eine Zivilkammer sowie eine Kammer für Handelssachen und am Oberlandesgericht ein Zivilsenat eingerichtet. Unabhängig vom Firmensitz können Unternehmen aus der Windkraftbranche nun Bremen als Gerichtsstand festlegen. Dies müssen sie lediglich in ihren Verträgen festschreiben. Vorbild für diese Sonderzuständigkeit sind Spezialkammern, die etwa für Bank- und Finanzgeschäfte existieren.
Die Bremer Gerichte begründen diesen Schritt damit, dass Streitigkeiten über Windkraftprojekte technisches Verständnis und eine hohe Fachkompetenz der entscheidenden Richter erfordern. Diese würden für die neuen Windgerichte eigens geschult. Auch werfe die Entwicklung dieser Technologie rechtlich vollkommen neue Fragestellungen auf. Die Windkraftbranche sei in Bremen stark vertreten. Der Aufbau von juristischer Fachkompetenz vor Ort schaffe den Unternehmen vor Ort mehr Rechtssicherheit. Auch werde durch die Spezialisierung von Richtern die einheitliche Anwendung und Fortentwicklung des Rechts im Bereich Windkraft insgesamt gefördert.
Die Bremer Gerichte begründen diesen Schritt damit, dass Streitigkeiten über Windkraftprojekte technisches Verständnis und eine hohe Fachkompetenz der entscheidenden Richter erfordern. Diese würden für die neuen Windgerichte eigens geschult. Auch werfe die Entwicklung dieser Technologie rechtlich vollkommen neue Fragestellungen auf. Die Windkraftbranche sei in Bremen stark vertreten. Der Aufbau von juristischer Fachkompetenz vor Ort schaffe den Unternehmen vor Ort mehr Rechtssicherheit. Auch werde durch die Spezialisierung von Richtern die einheitliche Anwendung und Fortentwicklung des Rechts im Bereich Windkraft insgesamt gefördert.